Ausbau Obere und Untere Allee Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-37-660
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.homburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg/Saar
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tripast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Obere und Untere Allee
Die Stadt Homburg beabsichtigt die Sanierung der Oberen- und Unteren Allee
Kreisstadt Homburg
Am Forum 5
66424 Homburg
Deutschland
Die zu vergebenden Leistungen sind Planungsleistungen Verkehrsanlagen nach HOAI § 45 ff.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. In der ersten Stufe werden die Leistungen bis Leistungsphase 3 nach HOAI vergeben. Die voraussichtlichen Baukosten KG 200 -700 werden auf folgende Summen geschätzt:
z.B. Stufenweise Beauftragung , weitere Bauabschnitte
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
III.1.2) a) Umsatz der letzten 3 Jahre: 10%
b) Umsatz der letzten 3 Jahre für entsprechende Dienstaleitungen: 10%
III.1.3) a) Referenzliste: 50%
III.1.3) b) Anzahl Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen: 20%
III.1.3) c) Ausstattung, Gerät und technische Ausrüstung: 10%
Die Unterkriterien zur Wertungsmatrix ist auf der Vergabeplattform eingestellt und kann dort heruntergeladen werden.
Siehe hierzu I.3)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden Nachweise gefordert über die grundsätzliche Eignung (Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde) des Bewerbers:
- Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VgV
-Unterauftragnehmer § 36 Abs. 1 VgV und Bewerber- / Bietergemeinschaften § 43 Abs. 2 VgV
- Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VgV
- Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VgV
- Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Gründe nach § 124 GWB vorliegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Gemittelter Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre in Millionen Euro (2019-2021);
die höchste Punktezahl wird ab einem gemittelten Umsatz von 0,4 Mio. € pro Jahr erreicht
b) Gemittelter Umsatz für entsprechende Dienstleistungen auf dem Gebiet Verkehrsanlagen / Anlagen des Straßenverkehrs der letzten 3 Jahre in Millionen Euro (2019-2021); die höchste Punktezahl wird ab einem gemittelten Umsatz von 0,25 Mio. € pro Jahr erreicht
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a)Geeignete Referenzen Verkehrsanlagen / Anlagen des Straßenverkehrs gemäß § 46 Abs. 3 Nummer 1 VgV aus den letzten höchstens 3 Jahren, wobei nicht der Abschluss des Projektes im Referenzzeitraum erforderlich ist. Mindestanforderung für das beauftragte Leitungsbild sind die Leistungsphasen 3-8 nach HOAI. Für die Wertbarkeit der Referenzen müssen mindestens die LPH 3-5 abgeschlossen sein. Stichtag ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung. Die Vergabestelle weist ausdrücklich gemäß § 46 Abs. 3 Nummer 1 2. Halbsatz VgV darauf hin, dass sie - soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen - auch einschlägige Referenzen berücksichtigen wird, die mehr als 3 Jahre zurückliegen. Die höchste Bewertung wird erzielt, wenn 4 Referenzen angegeben werden, davon mind. 2 Baumaßnahmen mit anrechenbaren Kosten 2 Mio €.
b) Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte. Als Führungskräfte gelten Geschäftsführer, Prokuristen und Architekten/Ingenieure mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung als Projektleiter.
c) Erklärung des Bewerbers zu Ausstattung, Gerät und technischer Ausrüstung
Nachweis einer objektbezogenen Haftpflichtversicherung - Deckungssumme pro Schadensfall
Personenschaden: 2.000.000,00 €
Sachschaden: 1.000.000,00 €
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der vorgegebene Bewerbungsbogen ist zu verwenden. Dieser ist auf der Vergabeplattform eingestellt und kann dort heruntergeladen werden. Siehe hierzu I.3). Die in die engere Wahl kommenden Bewerber werden zu einer Präsentation am 05.10.2022 ab 13:00 Uhr separat eingeladen. Hier haben sich der Projektleiter und der Bauleiter vorzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de
Ort: derzeit nicht benannt
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: siehe VI.4.1) Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de