Sanierung Schloss Crossen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02-022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Crossen a. d. Elster
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07613
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.heideland-elstertal.de/inhalte/heideland-elstertal/_inhalt/home/home
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Schloss Crossen
Die Gemeinde Crossen a. d. Elster plant die Sanierung des Schlosses Crossen, um eine öffentliche Nutzung der Schlossgebäude zu ermöglichen. Die Bausubstanz weist in unterschiedlichem Umfang Bauschäden auf. Durch einen Vorbesitzer wurde der Dachstuhl des Schlosses saniert und die Dacheindeckung erneuert.
Die Baukosten für die Sanierung des Schlosses werden gegenwärtig für die Kostengruppen 300 und 400 mit 30,00 Mio. EUR angenommen.
Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel der Gemeinde und des Umfangs der zugesagten Fördermittel wurde die Durchführung der Sanierung des Schlosses in Bauabschnitte aufgeteilt.
Der zu beauftragende 1. Bauabschnitt umfasst die Sanierung der den Schlosshof umgrenzenden Außenwände einschließlich Erneuerung der Fenster sowie die Sanierung des Wandelganges im Erdgeschoss. Dieser befindet sich hinter dem Haupteingang des Schlossgebäudes entlang der Hoffassade im Ostflügel des Schlosses. Die geschätzten Baukosten betragen für den 1. Bauabschnitt 500.000 EUR (Brutto).
Schloss Crossen Schlossberg 1 07613 Crossen a. d. Elster
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude, nach den §§ 33 bis 37 und Anlage 10 für den 1. Bauabschnitt der Sanierung des Schlosses Crossen.
Der Umfang der zu beauftragenden Leistungen nach § 34 HOAI beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 4. Eine optionale Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8 ist beabsichtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt weiterhin, die Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude, Leistungsphasen 1 bis 8 nach den §§ 33 bis 37 und Anlage 10 für weitere Bauabschnitte der Sanierung des Schlosses Crossen abschnittsweise zu beauftragen, sobald die für den jeweiligen Bauabschnitt erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen (Fördermittel, Eigenmittel der Gemeinde) und keine anderweitigen Gründe einer Beauftragung im Wege stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Silbitz
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07613
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Downloadbereich heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und im Original unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter/die bevollmächtigte Vertreterin zu benennen.
a) Die Bewerbungen sind als PDF-Dokument auf der angeführten Vergabeplattform ausgefüllt und unterschrieben elektronisch in Textform einzureichen. Es werden durch den Auftraggeber keine Unterlagen nachgefordert (§ 56 Satz 2 VgV).
b) Die einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu übermitteln und fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge sowie Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Teilnahmefrist bzw. zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bewerber.
c) Nicht form- und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge sowie Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem AG unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Rückfragen während des Teilnahmewettbewerbes sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 10.03.2022; 12.00 Uhr.
Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Erfüllen mehrere Bewerber/Bewerberinnen gleichermaßen die Anforderungen und ist die BewerberInnenzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern/Bewerberinnen durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV). Die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 / 2 werden nach Abschluss des Verfahrens nicht an die Bewerber/Bewerberinnen zurückgesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7ZRTFH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/