Bodenschutzkalkung in aviotechnischer Ausbringung auf Staatswaldflächen im Forstamtsbereich Frauenwald Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2022-0007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenschutzkalkung in aviotechnischer Ausbringung auf Staatswaldflächen im Forstamtsbereich Frauenwald
Zur Kompensation von Säureeinträgen in den Waldboden sollen im Bereich des Thüringer Forstamts Frauenwald gelegene Waldkomplexe des Staatswaldes Thüringen mit einer Gesamtfläche von 891,62 ha im Herbst 2022 im Wege der aviotechnischen Ausbringung erdfeuchten kohlensauren Magnesiumkalks gekalkt werden.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, wobei der niedrigste Angebotspreis ausschlaggebend ist. Näheres hierzu ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Forstamtsbereich Frauenwald
- Zur Kompensation von Säureeinträgen in den Waldboden sollen im Bereich des Thüringer Forstamts Frauenwald gelegene Waldkomplexe des Staatswaldes Thüringen mit einer Gesamtfläche von 891,62 ha im Herbst 2022 im Wege der aviotechnischen Ausbringung erdfeuchten kohlensauren Magnesiumkalks gekalkt werden.
- Der voraussichtiche Ausführungszeitraum ist vom 01.09.2022 bis 04.11.2022.
- Interessenten haben sich bis spätestens 24.06.2022, 09:00 Uhr beim Forstamt Frauenwald (036782/6585, [gelöscht]) zum Zwecke der Vereinbarung eines Besichtigungstermins zu melden.
- Angebote von Bietern, die die Teilnahme am Besichtigungstermin nicht mit dem Angebot nachweisen, können nicht berücksichtigt werden!
- Bitte beachten Sie, dass die Zuschlagserteilung unter dem Vorbehalt der Bewilligung von für die Kalkungsmaßnahme beantragten Fördermitteln steht. Sollten die Fördermittel nicht bewilligt werden, wird der Auftraggeber die Bieter hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen und das Vergabeverfahren aufheben. Eine finanzielle Entschädigung der Bieter kann in diesem Fall nicht erfolgen.
- Die Rechnungslegung soll aus förderrechtlichen Gründen bis spätestens 11.11.2022 erfolgen.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
ELER Teil I Bodenschutzkalkung Forstamt Frauenwald
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenschutzkalkung in aviotechnischer Ausbringung auf Staatswaldflächen im Forstamtsbereich Frauenwald
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Frist für Bieterfragen: 08.07.2022, 09:00 Uhr
- Interessenten haben sich bis spätestens 24.06.2022, 09:00 Uhr beim Forstamt Frauenwald (036782/6585, [gelöscht]) zum Zwecke der Vereinbarung eines Besichtigungstermins zu melden. Die Besichtigungstermine werden voraussichtlich in der 26. Kalenderwoche 2022 stattfinden. Angebote von Bietern, die die Teilnahme am Besichtigungstermin nicht mit dem Angebot nachweisen, können nicht berücksichtigt werden!
- Den Angebotsunterlagen ist das ausgefüllte und unterzeichnetes Formblatt „Protokoll Vor-Ort-Besichtigung“ (Anlage 3.2.1) beizufügen
- Den Angebotsunterlagen ist das ausgefüllte Formblatt „Logistikkonzept“ inkl. Karte (Anlage 3.2.2) beizüfugen.
- Die Auftragserteilung/Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von für die Kalkungsmaßnahme beantragten Fördermitteln. Sollten die Fördermittel nicht bewilligt werden, wird der Auftraggeber die Bieter hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen und das Vergabeverfahren aufheben. Eine finanzielle Entschädigung der Bieter kann in diesem Fall nicht erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.