CT >/= 256 Zeilen und >/= 512 Schichten und 360 Grad Rotation Referenznummer der Bekanntmachung: Computertomograph
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waldklilniken-eisenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
CT >/= 256 Zeilen und >/= 512 Schichten und 360 Grad Rotation
Lieferung und betriebsbereite Implementierung eines Computertomographiegerätes nebst Entsorgung Altgerät
Waldklinikum Eisenberg GmbH
Lieferung und betriebsbereite Implementierung eines Computertomographiegerätes nebst Entsorgung Altgerät
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Betreffend II.2.5) Zuschlagskriterium:
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Ein etwaig gewährter Skonto, welcher eine Skontierfrist von weniger als 14 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber beinhaltet, bleibt bei der preislichen Bewertung unberücksichtigt.
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betreffend II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
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Bei der unter II.2.7) angegebenen Spanne handelt es sich um den maximal verfügbaren Realisierungszeitraum. Die vollständige Betriebsbereitsschaft des neu zu installierenden CT-Gerätes ist bis spätestens 05.12.2022 herzustellen. Die Leistung ist mit Fertigstellung unverzüglich abzurechnen, so dass eine Zahlung durch den Auftraggeber noch im Jahr 2022 erfolgen kann.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Nachweis Befähigung zur Berufsausübung
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Nachweis der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
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Nachweis über die Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit
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Nachweis der Einhaltung der Erfordernisse nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG
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bei Nachunternehmereinsatz: Nachweis des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
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bei Nachunternehmereinsatz: Nachweis des Nachunternehmers über die Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleicheit
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Nachweis einer Referenz, dass vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bereits ausgeführt wurden
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Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen i.S.d. § 122 GWB
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Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Verordnung (EU) 2022/576 (Russland Bezug)
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Abschnitt IV: Verfahren
Waldkliniken Eisenberg
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Bieterpflichten bei erfolgter Registrierung:
Eine Registrierung entbindet den Bieter nicht von seiner Verpflichtung, sich unter der vorstehend Abschnitt I.Ziffer I.3) genannten Internetadresse über etwaige Änderungen und Ergänzungen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist selbst noch einmal zu informieren.
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Bieterfragen:
Es werden Bieterfragen beantwortet, welche bis zum
-------- 22.08.20[gelöscht]
beim AG eingehen. Diese Frist wird gesetzt, um zu gewährleisten, dass allen Bietern rechtzeitig wichtige Informationen zugehen können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
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Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
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Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüberder Vergabestelle gerügt werden.
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Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.
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Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.
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Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
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Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.
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Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB.
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Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
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