Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4+5 (ELT) für die Sanierung sowie den An- und Umbau des Kindergartens St. Martin in Köllerbach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Püttlingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66338
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4+5 (ELT) für die Sanierung sowie den An- und Umbau des Kindergartens St. Martin in Köllerbach
Die Stadt Püttlingen beabsichtigt derzeit die Sanierung sowie den An- und Umbau des Kindergartens St. Martin in Köllerbach (Bestand 4 Gruppen) zu 4 altersgemischten Gruppen mit 12 Kindern über 3 Jahren und 6 Kindern unter 3 Jahren, d.h. für insgesamt 72 Kinder. Hierzu werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4+5 (ELT) (4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) gem. § 53 HOAI vergeben.
Auf dem Baugrundstück steht der Bestandsbau des Kindergartens mit der Hausmeisterwohnung (steht für einen Umbau derzeit nicht zu Verfügung) aus dem Jahr 1976. Das Gebäude stand nach dem Umzug des Kindergartens in einen Neubau die letzten Jahre leer.
Durch die veränderte Nutzung auch für Krippenkinder werden zusätzliche Räume benötigt, die einen An- und Umbau der Einrichtung erforderlich machen.
Ein erster Erweiterungsneubau für die Küche mit Lager, etc. soll vor den linken Gebäudeteil (straßenseitig) erstellt werden, damit eine Essen-Anlieferung ohne Probleme möglich ist.
Daran gliedern sich der Essraum sowie ein überdachter Außenbereich zum Garten hin. Dieser Raum sowie alle Gruppenräume verfügen über einen direkten Fluchtausgang ins Freie. Nebenräume wie Putz- und Abstellraum ergänzen diesen Teil.
Im Altbauteil wird der Personalbereich vergrößert und die erforderlichen Sanitäranlagen für Personal-, Behinderten- und Besucher eingebaut.
Die vorhandenen sehr großen Gruppenräume werden auf die zulässige qm-Zahl durch Einfügen von Abstellflächen verkleinert und jeweils um einen Wickelraum sowie einen für je 2 Gruppen verfügbaren Schlafraum ergänzt. Die dazu gehörenden Sanitärräume werden entkernt und neu konzipiert. Hierbei werden auch die bereits vorhandenen Lichtkuppeln in das Raumkonzept mit integriert.
Ein zweiter Erweiterungsbau (betonte Flachdach Einzelkörper) am rechten Gebäudeteil in den vorhandenen sehr großen Freibereich nimmt die erforderlichen Förder- und Funktionsräume auf. Diese werden durch einen schwingenden Flurbereich voneinander abgetrennt und mit sogenannten Fensterhöhlen belichtet. Auch von hier ist durch eine Fluchttür der Außenbereich zu erreichen.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Arbeiten begonnen werden muss. Das Gebäude muss bis zum 3. Quartal 2024 bezugsfertig und betriebsbereit sein
Kindergarten St. Martin in Köllerbach,
Kirchstraße 2,
66346 Püttlingen (siehe Anlage 1 - Lageplan).
Benötigt werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4+5 (ELT) gemäß § 53 HOAI für die Sanierung sowie den An- und Umbau des Kindergartens St. Martin in Köllerbach. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI und den Spezifischen Leistungspflichten zum Vertrag der Technischen Ausrüstung aus den Vertragsmustern der RBBau/RL-Hochbau des Saarlandes:
Leistungsstufe 1:
— Lph 1: Grundlagenermittlung (teilweise erbracht),
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Leistungsstufe 2:
— Lph 5: Ausführungsplanung.
Leistungsstufe 3:
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe.
Leistungsstufe 4:
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation.
Leistungsstufe 5:
— Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen oder auf eine Gesamtbeauftragung. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Grundlagenermittlung mit den im Zuge dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Informationen bereits teilweise erfüllt ist. Daher wird die Leistungsphase 1 nur teilweise beauftragt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung (HU-Bau) vor.
Alle Informationen und verfügbaren Unterlagen (Erläuterungsbericht, Lageplan, Kosten-Mengenermittlung, Vorentwurf zum An- und Umbau) sowie die auszufüllenden Formblätter stehen auf subreport zur Verfügung. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen oder Informationen verfügbar, die von den Bietern angefordert werden können.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Parallel zur vorliegenden Ausschreibung wurden die folgenden drei Leistungen EU-weit ausgeschrieben:
1. Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI,
2. Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI,
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-3, 7 (HLKS).
Es ist zulässig, dass einzelne Bieter/Bietergemeinschaften für mehrere der o.g. Leistungen ein Angebot abgeben. Die Abgabe mehrerer Angebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4+5 (ELT)“ ist nicht zulässig. Die Abgabe mehrerer Angebote eines Bieters/einer Bietergemeinschaft kann zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von 2.500.000,00 EUR (gerundet) ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 100-800 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten, für die Sanierung sowie den An- und Umbau des Kindergartens St. Martin (siehe auch VI.3) Nr. 6)).
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1) Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, bei Bietergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern.
Bei Bietergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbietern ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung über das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bietergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
1. Allgemeine Angaben zum Bieter gemäß Formblatt.
2. Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen.
4. Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV: namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 01.01.2022, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist zusätzlich die Zugehörigkeit der Person zu benennen. Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter sind mit dem Angebot ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, Diplom- oder Masterurkunde, o.ä.) sowie ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen.
5. Angaben über eine beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags (Beschreibung des betreffenden Aufgabenteils und Benennung des Leistungserbringers).
6. Eigenerklärung des Bieters/der BG im Falle der Weiterbeauftragung, die Leistungsphasen 5-9 (siehe II.2.4)) zu erbringen.
7. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-und Dienstleistungsaufträgen.
8. Eigenerklärung zum BMWSB-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Russland-Sanktionen).
Die folgenden Angaben sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG.
1. Eigenerklärung, dass keine Steuerschulden bestehen;
2. Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. 2.000.000 EUR für Personenschäden, mind. 1.000.000 EUR für sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.
Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bietergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden.) Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
s.o.
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
2. Vorlage von zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen: Nachweis des Bieters über Erfahrungen von Projekten für öffentliche Auftraggeber (gem. § 99 GWB) in den letzten 7 Jahren (die Leistung (mind. Leistungsphasen 2-4 und/oder mind. Leistungsphasen 5-8) muss mind. seit Januar 2015 begonnen und abgeschlossen worden sein).
Die Erbringung von zwei wertbaren Referenzen ist Mindestvoraussetzung, um am Verfahren teilnehmen zu können (siehe auch Formblatt "Referenzblätter").
s.o.
Ingenieure gemäß § 75 VgV,
Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Beratender Ingenieur/Ingenieur (Kammermitgliedschaft);
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist.
Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
4. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
5. Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
6. Angebotsabgabe/Honorarangebot: Bei dem unter II.1.5) genannten Gesamtwert von 2.500.000 EUR netto handelt es sich um das derzeit geschätzte Baubudget (Kostengruppe 100 bis 800 nach DIN 276, inkl. Baunebenkosten). Die derzeit geschätzten Kosten teilen sich auf die Kostengruppe 300 und 400 wie folgt auf: ca. 1.308.000,00 EUR netto (geschätzt, gerundet) für die KG 300 und ca. 540.000,00 EUR netto (geschätzt, gerundet) für die KG 400. Das Angebot ist entsprechend der beigefügten Vorlage (Formblatt Honorarangebot) auszuarbeiten. Nicht ausgefüllte und unterschriebene Angebote führen zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Die vorläufigen anrechenbaren Kosten für die jeweiligen Anlagengruppen sind dem zur Verfügung gestellten Formblatt zu entnehmen. In dem Formblatt sind darüber hinaus für die einzelnen Anlagengruppen Honorarzonen angegeben, von denen der Auftraggeber zum jetzigen Zeitpunkt ausgeht. Sollte ggf. eine davon abweichende Honorarzone vorgesehen werden, ist darauf mit entsprechender Begründung hinzuweisen. Im Honorarangebot mit anzugeben sind der Umbauzuschlag, die Nebenkosten sowie die Stundensätze. Die Stundensätze gehen nicht in die Bewertung mit ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.