Neubau Ausstellungs- und Besucherzentrum Nationalpark Hunsrück-Hochwald in Nonnweiler / Otzenhausen - Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: NPT-300.22a

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nonnweiler
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66620
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tribast.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E48761355
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E48761355
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zweckverband Nationalpark-Tor Keltenpark

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Ausstellungs- und Besucherzentrum Nationalpark Hunsrück-Hochwald in Nonnweiler / Otzenhausen - Estricharbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: NPT-300.22a
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Zweckverband Nationalparktor Keltenpark errichtet ein Besucherzentrum mit Ausstellungsräumen und Gastronomieangebot als Ausgangs- und Ankunftspunkt für Besuche im Nationalpark Hunsrück-Hochwald.

Das Gebäude wird als hybrider Stahlbeton-Holzskelettbau mit vorgehängter, hinterlüfteter Holzfassade und flach geneigtem Gründach errichtet. Die Besonderheiten des Baukörpers liegen in einem kreuzförmigen Grundriss mit ausgerundeten Innenecken, sowie der teilweisen Einbettung in das Gelände, so dass Besucher*innen die natürliche Topgraphie im Inneren des Gebäudes überwinden können.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45212310 Bauarbeiten für Ausstellungsgebäude
45212312 Bau von Ausstellungszentren
45212423 Bau von Cafeterias
45262320 Estricharbeiten
45262321 Estricharbeiten (Fußboden)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen, Keltenpark

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ausschreibung beinhaltet:

Ca. 1.500m2 Estricharbeiten, hiervon ca. 300m2 als Heizestrich, einschließlich Dämmung und/oder Trittschalldämmung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 17/10/2022
Ende: 31/03/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Formblatt Eigenerklärung

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen gemäß STFLG ist mit dem Angebot einzureichen. Die maßgeblichen Entgeldtarife sind unter http://www.tarifregister.saarland.de abrufbar.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder gleichwertig. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden oder gleichwertige Angaben.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Nachweis einer objektbezogenen Haftpflichtversicherung Deckungssumme pro Schadensfall Personenschaden: 1 500 000,00 EUR Sachschaden: 1 000 000,00 EUR

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/08/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 29/08/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

tribast Projektmanagement GmbH, Kanalstraße 2, 66424 Homburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Nur elektronisch ohne Anwesenheit von Bietern.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden. Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/home/home_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:

§ 160 Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2022