Leistungen der Tragwerksplanung für den Umbau eines Bestandsgebäudes im Zentrum von Püttlingen zum Mehrgenerationenhaus
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Püttlingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66338
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Tragwerksplanung für den Umbau eines Bestandsgebäudes im Zentrum von Püttlingen zum Mehrgenerationenhaus
Das ehemalige Café Kühnen im Zentrum von Püttlingen soll zu einem Mehrgenerationenhaus umgebaut werden. Hierzu werden die Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI vergeben.
Gem. Raumbedarf nach Vorgaben des Fachbereichs der Stadt sollen folgende Flächen umgesetzt werden:
EG: Beratungsraum, Büro, offener Treff, Mehrzweckraum, Toiletten, Küche (Mittagstisch), Lager.
1. OG: Büro.
2. OG: Gruppenräume und ein Büro der Leitung.
UG: Lager, Personaltoilette/Umkleide, Werkraum und Jugendzentrum.
Eine detailliertere Projektbeschreibung sowie weitere Informationen und Hinweise sind der Anlage 1 - "Mengenbetrachtung-Kostenschätzung" zu entnehmen.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Arbeiten begonnen werden muss. Das Gebäude muss bis zum 3. Quartal 2024 bezugsfertig und betriebsbereit sein.
Ehemaliges Café Kühnen,
Pickardstraße 14,
66346 Püttlingen (siehe Anlage 2 - "Auszug Liegenschaftskarte").
Benötigt werden die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für für den Umbau eines Bestandsgebäudes im Zentrum von Püttlingen zum Mehrgenerationenhaus. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Tragwerksplanung nach HOAI und den Spezifischen Leistungspflichten zum Vertrag Tragwerksplanung aus den Vertragsmustern der RBBau/RL-Hochbau des Saarlandes:
Leistungsstufe 1:
— Lph 1: Grundlagenermittlung (teilweise erbracht),
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungen stufenweise zu vergeben:
Leistungsstufe 2:
— Lph 5: Ausführungsplanung.
Leistungsstufe 3:
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen oder auf eine Gesamtbeauftragung. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Grundlagenermittlung mit den im Zuge dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Informationen bereits teilweise erfüllt ist. Daher wird die Leistungsphase 1 nur teilweise beauftragt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung (HU-Bau) vor.
Alle Informationen und verfügbaren Unterlagen (Auszug Liegenschaftskarte, Grundrisse, Mengenbetrachtung-Kostenschätzung, Schnitt A-A) sowie die auszufüllenden Formblätter stehen auf subreport zur Verfügung. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen oder Informationen verfügbar, die von den Bietern angefordert werden können.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Parallel zur vorliegenden Ausschreibung wurden die folgenden drei Leistungen EU-weit ausgeschrieben:
1. Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI,
2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-3, 7 (HLKS),
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 4-6 (ELT).
Es ist zulässig, dass einzelne Bieter/Bietergemeinschaften für mehrere der o.g. Leistungen ein Angebot abgeben. Die Abgabe mehrerer Angebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Tragwerksplanung“ ist nicht zulässig. Die Abgabe mehrerer Angebote eines Bieters/einer Bietergemeinschaft kann zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von 1.520.000 EUR (gerundet) ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 100-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten, für den Umbau eines Bestandsgebäudes zum Mehrgenerationenhaus. Auf die KG 300 entfallen davon ca. 640.000 EUR netto (geschätzt, gerundet), auf die KG 400 ca. 490.000 EUR netto (geschätzt, gerundet) (siehe auch VI.3) Nr. 6)).
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1) Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, bei Bietergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern.
Bei Bietergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbietern ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung über das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bietergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
1. Allgemeine Angaben zum Bieter gemäß Formblatt.
2. Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen.
4. Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV: namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer zum Stichtag 01.01.2022, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen. Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter sind ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, Diplom- oder Masterurkunde, o.ä.) sowie ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen.
5. Angaben über eine beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags (Beschreibung des betreffenden Aufgabenteils und Benennung des Leistungserbringers).
6. Eigenerklärung des Bieters/der BG im Falle der Weiterbeauftragung, die Leistungsphasen 5+6 (siehe II.2.4)) zu erbringen.
7. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-und Dienstleistungsaufträgen.
8. Eigenerklärung zum BMWSB-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Russland-Sanktionen).
Die folgenden Angaben sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG.
1. Eigenerklärung, dass keine Steuerschulden bestehen;
2. Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. 2.000.000 EUR für Personenschäden, mind. 1.000.000 EUR für sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird.
Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bietergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden.) Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
s.o.
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
s.o.
Ingenieure gemäß § 75 VgV,
Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Beratender Ingenieur/Ingenieur (Kammermitgliedschaft);
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist.
Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
4. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
5. Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
6. Honorarangebot: Der unter II.1.5) genannte Wert von 1.520.000 EUR (gerundet) ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 100-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten, für den Umbau eines Bestandsgebäudes zum Mehrgenerationenhaus. Auf die KG 300 entfallen davon ca. 640.000 EUR netto (geschätzt, gerundet), auf die KG 400 ca. 490.000 EUR netto (geschätzt, gerundet). Die bei der Honorarermittlung zugrunde zu legenden vorläufigen anrechenbaren Kosten betragen damit ca. 401.000 EUR netto (geschätzt, gerundet).
Das Angebot ist entsprechend der beigefügten Vorlage (Formblatt "Honorarangebot") auszuarbeiten. Nicht ausgefüllte und unterschriebene Angebote führen zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die Baumaßnahme gem. § 51 HOAI für den Umbau eines Bestandsgebäudes im Zentrum von Püttlingen zum Mehrgenerationenhaus der Honorarzone III zuzuordnen wäre. Sollte ggf. eine davon abweichende Honorarzone vorgesehen werden, ist darauf mit entsprechender Begründung hinzuweisen. Im Honorarangebot mit anzugeben sind die Nebenkosten sowie die Stundensätze. Die Stundensätze gehen nicht in die Bewertung mit ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.