Photonischer Quantum Prozessor Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2022-67
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Photonischer Quantum Prozessor
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt für Forschungszwecke den Kauf eines Photonischen Quantum Prozessors - ein universelles, phasenstabil konfigurierbar Multimodeinterferometer. Der Prozessor soll eine Berechnung der arbiträren unitären Matrizen ermöglichen, damit entwickelte Quantum-Algorithmen verifiziert werden können.
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Angewandte Physik, Albert-Einstein-Str. 6, 07745 Jena
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt für Forschungszwecke den Kauf eines Photonischen Quantum Prozessors - ein universelles, phasenstabil konfigurierbar Multimodeinterferometer. Der Prozessor soll eine Berechnung der arbiträren unitären Matrizen ermöglichen, damit entwickelte Quantum-Algorithmen verifiziert werden können.
Die Leistungen umfassen dabei sowohl die Lieferung frei Verwendungsstelle, den Aufbau und die Installation des Systems, ein mindestens 3-tägiges Vor-Ort-Training und die erforderlichen Gewährleistungen.
2022 IZN 0007
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen.
- Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert.
Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind sämtliche Bedingungen auch für diese nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben nachzufordern.
* Unternehmensdarstellung
- Allgemeine Unternehmensdarstellung
- Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr.
- Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den Auftraggeber betreuen würde)
- Telefon-/Faxnummer und E-Mailadresse
- Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige
- Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.
- Angaben zu den Umsätzen der letzte drei Jahre (ersatzweise Geschäftsberichte der letzten drei Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen der Ausschreibung maßgeblichen Geschäftsbereiches.
* Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Angabe der Deckungssummen
* Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1)
* Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2)
* Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 5)
* Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 6)
Ferner ist sicherzustellen, dass
* der oder die Mitarbeiter auf die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verpflichtet wird/werden
* die gem. § 6 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) voreingenommenen Personen von der Mitwirkung am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
Im Falle der Einbindung von Subunternehmen oder der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist sicherzustellen, dass die Eigenerklärung von allen beteiligten Unternehmen eingereicht werden sowie die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung und Ausschluss von voreingenommen Personen sichergestellt ist.
* Nachweis von mindestens 3 Referenzen in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren mit Kontaktdaten des Auftraggebers (die Referenzen dürfen nicht das Recht des Auftragsgebers ausschließen oder einschränken weitere Informationen bei den Auftraggebern einzuholen)
Auf Anforderung sind vom Best-Bieter die folgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
* Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 7)
* Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17 ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen (Anlage 8)
* Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 9)
Wenn zutreffend:
* Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 10)
* Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 11)
Die entsprechenden Formulare sind als Anlagen dieser Ausschreibung beigefügt.
Im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung sind von dem Bestbieter diese Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb von 3 Werktagen über die e-Vergabeplattform („Nachrichten“) vollständig ausgefüllt einzureichen. Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG). Die Erklärungen können jedoch bereits mit dem Angebot abgegeben werden.
Ferner ist eine Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2) mit dem Angebot vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter behördliche/beglaubigte Originalbescheinigung abzufordern, welche die inhaltlichen Aussagen der Eigenerklärungen nachweislich belegen und dokumentieren. Falschangaben in den abgeforderten Eigenerklärungen führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99424
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften imVergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.