Haftraum-Überwachungsanlage, Justizvollzugsanstalt Saarbrücken, Lerchesflurweg 37, Umbau + Sanierung Besuchsabteilung Verwaltungsgebäude + Außenpforte Referenznummer der Bekanntmachung: 21 E 05662
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 10101
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haftraum-Überwachungsanlage, Justizvollzugsanstalt Saarbrücken, Lerchesflurweg 37, Umbau + Sanierung Besuchsabteilung Verwaltungsgebäude + Außenpforte
Haftraum-Überwachungsanlage, Justizvollzugsanstalt Saarbrücken, Lerchesflurweg 37, 66119 Saarbrücken, Umbau + Sanierung Besuchsabteilung Verwaltungsgebäude + Außenpforte
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken Lerchesflurweg 37 66119 Saarbrücken
Haftraum-Kommunikationsanlage und Mobilfunk-Detektionsanlage mit gemeinsamer Anzeige- und Bedienstation für ein neues Pfortengebäude (3-geschossig).
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im offenen Verfahren waren keine Angebote eingegangen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haftraum-Überwachungsanlage, Justizvollzugsanstalt Saarbrücken, Lerchesflurweg 37, Umbau + Sanierung Besuchsabteilung Verwaltungsgebäude + Außenpforte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nohfelden
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.elektro-pabst.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4MR1ZR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.saarland.de/3339.htm
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Der Antrag nach Abschnitt VI.4.1) ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.