Übernahme, Transport und Verwertung von holzigem und krautigem Grüngut aus dem Unstrut-Hainich-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: EU 3/2022 LD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abfallwirtschaft-uhk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport und Verwertung von holzigem und krautigem Grüngut aus dem Unstrut-Hainich-Kreis
Der Auftraggeber ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Unstrut-Hainich-Kreis. Der Auftraggeber entwickelt bzw. betreibt bereits in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung von holzigem und krautigem Grüngut (nachfolgend "Grüngut" genannt) über ein Bringsystem an derzeit 9 im Unstrut-Hainich-Kreis eingerichteten Sammelstellen. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Übernahme, der Transport und die Verwertung des so erfassten Grüngutes. Der Auftragnehmer hab dabei alle erforderlichen Leistungen und Maßnahmen zu Übernahme, Transport und Verwertung des Grüngutes an den vom Auftraggeber betriebenen Grüngutsammelstellen zu erbringen. Die Erfassung des Grüngutes erfolgt auf den Sammelplätzen entweder durch Containergestellung oder ebenerdig. Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
1. Gestellung der Container (30 qm bzw. 36 qm Abrollcontainer) inkl. An- und Abtransport zur Verwertungsanlage an den jeweiligen Sammelstellen mit Containererfassung;
2. Übernahme des Grüngutes an den jeweiligen Sammelstellen mit ebenerdiger Erfassung (inkl.folgender Teilleistungen: An- und Abtransport eine geeigneten Schredders und Radladers; Schreddern des ebenerdig gelagerten Grüngutes mittels Schredder und Arbeitskraft; Beladen des LKW´s mittels Radlader und Arbeitskraft; Transport zur Verwertungsanlage);
3. Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung des Grüngutes;
4. Ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung etwaiger nicht verwertbarer Grüngutbestandteile sowie von Fremdstoffen ("Fehlwürfe")
Der zu vergebende Auftrag ist in 2 Gebietslose gegliedert.
Gebietslos "West"
Das Gebietslos "West" erfasst 5 Grüngutsammelplätze, nämlich in Mühlhausen, in Mühlhausen Ortsteil Grabe, in Südeichsfeld Ortsteil Heyerode, in Südeichsfeld Ortsteil Diedorf sowie in Südeichsfeld Ortsteil Lengenfeld unterm Stein. Es wird unverbindlich geschätzt, dass jährlich 1.500 Tonnen zu verwertendes Grüngut anfallen. Die Erfassung erfolgt an allen fünf Sammelstellen im Wege der Containergestellung. Zum Gebietslos "West" könnten weitere 5 Sammelstellen hinzukommen. Es wird eine Höchstmenge jährlich zu verwertendes Grüngut im Umfang von 5.800 Tonnen festgesetzt.
Der Vertrag verlängert sich, wenn er nicht vom Auftraggeber bis zum 31.03.2024 mit Wirkung zum 31.12.2024 gekündigt wird, um ein Jahr bis zum 31.12.2025 und wiederum um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2026, wenn er nicht bis zum 31.03.2025 durch den Aufraggeber mit Wirkung zum 31.12.2025 gekündigt wird.
Gebietslos "Ost"
Das Gebietslos "Ost" erfasst 4 Grüngutsammelplätze, nämlich in Menteroda, in Nottertal-Heilinger Höhen Ortsteil Hohenbergen, in Sundhausen und in Bad Langensalza. Es wird unverbindlich geschätzt, dass jährlich 1.200 Tonnen zu verwertendes Grüngut anfallen. Die Erfassung erfolgt an 2 Sammelstellen ebenerdig und an 2 Sammelstellen im Wege der Containergestellung. Zum Gebietslos "Ost" könnten weitere 5 Sammelstellen hinzukommen. Es wird eine Höchstmenge jährlich zu verwertendes Grüngut im Umfang von 5.220 Tonnen festgesetzt.
Der Vertrag verlängert sich, wenn er nicht vom Auftraggeber bis zum 31.03.2024 mit Wirkung zum 31.12.2024 gekündigt wird, um eine Jahr bis zum 31.12.2025 und wiederum um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2026, wenn er nicht bis zum 31.03.2025 durch den Auftraggeber mit Wirkung zum 31.12.2025 gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe sind die unter Punkt III. 1) aufgeführten Eignungsnachweise einzureichen. Folgende Erklärungen sind zusätzlich mit Angebotsabgabe einzureichen:
- ausgefülltes Formblatt 233 "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen" (soweit erforderlich
- ausgefülltes Formblatt 234 "Erklärung zu Bietergemeinschaften" (soweit erforderlich)
- ausgefülltes Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" (soweit erforderlich)
Sollten die geforderten Eignungsnachweise ((Punkt III. 1)) bzw. Erklärungen nicht mit dem Angebot vorgelegt werden, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage mit einer Frist von 6 Kalendertagen. Werden die Nachforderungen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Auf gesondertes Verlangen sind der Vergabestelle vorzulegen:
- Umwandlung der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124_LD) in Nachweise
bei Unterauftragnehmern--> Bezeichnung des Unterauftragnehmers und Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers im Hinblick auf seine wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
bei Eignungsleihe -->
- ausgefülltes Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (ggf. miit gemeinsamer Haftungserklärung)
- Nachweise zur Eignung des anderen Unternehmens im Hinblick auf seine wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Die Aufforderung zur Vorlage der vorstehenden Eignungsnachweise bzw. Erklärungen erfolgt unter Setzung einer angemessenen Frist. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebiot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Vom Bestbieter sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtungserklärung nach §§ 12 und 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgV -- Kontrollen und § 18 Sanktionen
- Verplichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind vom Bestbieter zusätzlich folgende Erklärungen vorzulegen:
- Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt udn Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung des ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 ABs. 2 ThürVgG)
Die Aufforderung zur Vorlage der Verpflichtungserklärungen nach dem ThürVgG durch den Bestbieter erfolgt mit einer Frist von drei Werktagen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.