Modellvorhaben Weiterentwicklung Städtebauförderung, TP 04 - Kreisel unter der West-spange und TP 07 - Umgestaltung der St. Johanner Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 3.234_CCC_01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarbruecken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modellvorhaben Weiterentwicklung Städtebauförderung, TP 04 - Kreisel unter der West-spange und TP 07 - Umgestaltung der St. Johanner Straße
Das Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung besteht aus 21 Teilprojekten.
Die ausgeschriebene Maßnahme bezieht sich auf die Teilprojekte:
- TP 04: Kreisel unter der Westspange und
- TP 07: Umgestaltung St. Johanner Straße.
Objektplanung Verkehrsanlagen, innerstädt. Hauptverkehrsstraße mit Knotenpunkt / Kreisverkehr mit LZA
Modellvorhaben CCC St. Johanner Straße 66111 Saarbrücken
Umgestaltung des lichtsignalgeregelten Knotenpunktes unter der Westspange zu einem signalisierten Kreisverkehr
(Teilprojekt 04) und die Umgestaltung der St. Johanner Straße inkl. des komplexen lichtsignalgeregelten Knotenpunktes der St. Johanner Straße/Trierer Straße (Teilprojekt 07). Grundleistungen gemäß § 47 HOAI 2021, Abschnitt 4 - Objektplanung Verkehrsanlagen:
Stufe 1:
- LP 1 - 3
- LP 4: Erstellung der HU-Bau
Stufe 2 (ggfs., da Stufenbeauftragung):
- LP 5 - 6
- Örtliche Bauüberwachung
Die Beauftragung erfolgt nach Maßgabe des Zuwendungsgebers stufenweise. Der Planungsauftrag wird in der ersten Auftragsstufe zunächst für die LP 1-3 und LP 4 Erstellung (nur HU-Bau!) vergeben.
Der AG behält sich vor, die Stufe 2 später an der AN der Stufe 1 zu vergeben.
Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf Übertragung der weiteren Leistungsphasen, ist jedoch verpflichtet, diese bei Beauftragung auszuführen (Andienungspflicht).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YECR13Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]