Erdbau / Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_L-2022-0012
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdbau / Rohbauarbeiten
Erdbau / Rohbauarbeiten
Die Sophien- und Hufeland Klinikum gGmbH plant den Neubau einer Tagesklinik.
Das geplante Gebäude wird auf Flurstück 100/4, Flur 52, Gemarkung Weimar der Gemeinde Weimar innerhalb des vorgegebenen Baufensters errichtet.
Die größte Gebäudeausdehnung beträgt in der Länge 76,80m in der Tiefe 27,70m. Das Gebäude wird 3-geschoßig (Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss) ausgeführt. Das Gebäude bildet zwei Brandabschnitte. Die fußläufige Erschließung des Untergeschosses erfolgt von der Henry-van de-Velde-Straße. Die fußläufige Erschließung des Erdgeschosses und die Zufahrt zu den PKW-Stellplätzen erfolgt über den bisherigen Personalparkplatz des Sophien- und Hufelandklinikums auf dem gleichen Grundstück. Ebenerdige Ausgänge aus der Gerontopsychiatrischen Tagesklinik und dem Haupttreppenraum im Untergeschoss sowie der Tagesklinik im Erdgeschoss dienen als Zugänge zu den Teilbereichen des Patientengartens.
Im Untergeschoss befindet sich eine Gerontopsychiatrische Tagesklinik mit Therapieplätzen sowie interdisziplinäre Therapiebereiche und Technikräume. Im Erdgeschoss befinden sich zwei Psychiatrische Tageskliniken mit Therapieplätzen sowie interdisziplinäre Ergotherapiebereiche. Im Obergeschoss befindet sich eine Institutsambulanz sowie der Chefarztbereich und interdisziplinäre Ergotherapiebereiche.
Das Flachdach des Gebäudes wird teilweise als Dachterrasse genutzt. Gemäß Festlegung des Bebauungsplanes werden mindestens 30% der Dachfläche extensiv begrünt und durch Dachaufbauten (Haupttreppenraum) gegliedert.
Entsprechend ThürBO §2 ist das Gebäude der Gebäudeklasse 3 zuzuordnen. Die vorgesehene Nutzung bedingt eine Einordnung des Gebäudes als Sonderbau gemäß ThürBO §2 (4) Ziffer 12. Sonderbauvorschriften sind für das
geplante Objekt nicht anzusetzen.
Die Regelungen der Arbeitsstättenrichtlinie, der DIN 18040-1, sowie die zum Zeitpunkt der Errichtung anerkannten Regeln der Technik, des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des baulichen und vorbeugenden Brandschutzes werden berücksichtigt.
Das Gebäude wird als Skelettbau mit Stahlbetonstützen, tragenden Wandscheiben und Stahlbetondecken sowie einem Wärmedämmverbundsystem errichtet. Die Gründung erfolgt als Plattengründung. Stahlbetonkerne (Treppenräume, Aufzugsschacht) dienen der Aussteifung des Gebäudes. Die inneren Wände werden im Leichtbau errichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Land: Deutschland