Lieferung und Installation eines Nano-CT / Mikro-CT mit entsprechender Messplatz-Ausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: VG_INNO_2022_OFT_NanoCT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation eines Nano-CT / Mikro-CT mit entsprechender Messplatz-Ausstattung
Das Verfahren beabsichtigt die Lieferung und Installation eines Nano-CT / Mikro-CT (Computertomographen) mit entsprechender Messplatz-Ausstattung (zugehörige Software, Workstations, Testeinrichtungen und Zubehörteile). Dies umfasst das Messen von großen Probenkörpern bis zu einer Höhe von 650 mm von und einem Gewicht von bis zu 20 kg. Die Öffnung der Probenkammer soll mindestens 700 x 600 mm betragen, um spezielle größere Proben (Kulturgüter) in der Kammer installieren zu können. Spezielle Probenhalter für eine Temperierung sowie dem Anlegen einer Zug- und Druckspannung sollen ebenfalls im Angebot enthalten sein. Zusätzlich zum Steuerungscomputer werden zwei Workstations benötigt um die verschiedenen anfallenden Untersuchungen und Bearbeitung an gemessenen Daten und Modellen parallel durchführen zu können. Weiterhin muss die Prüfkammer währen der Messungen durch ein Fenster oder eine Kamera visuell überwachbar sein. Das Gerät muss eine gültige CE-Zertifizierung u. Konformität aufweisen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bitte Beachten: Innovent e.V. ist KEIN öffentlicher Auftraggeber nach § 98 ff. GWB, sondern muss infolge der Inanspruchnahme von Fördermitteln nach der Fördermittelrichtlinie bzw. den Fördermittelbedingnungen die beabsichtigte Beschaffung unter der Maßgabe des Vergaberechts vornehmen. Der Auftragsgegenstand umfasst einen Mikro- / Nano-Computertomographen samt notweniger Peripherie für die ordnungsgemäße Nutzung. Dies umfasst das Messen von großen Probenkörpern bis zu einer Höhe von 650 mm von und einem Gewicht von bis zu 20 kg. Die Öffnung der Probenkammer soll mindesten 700 x 600 mm betragen, um spezielle größere Proben (Kulturgüter) in der Kammer installieren zu können. Spezielle Probenhalter für eine Temperierung sowie dem Anlegen einer Zug- und Druckspannung sollen ebenfalls im Angebot enthalten sein. Zusätzlich zum Steuerungscomputer werden zwei Workstations benötigt um die verschiedenen anfallenden Untersuchungen und Bearbeitung an gemessenen Daten und Modellen parallel durchführen zu können. Weiterhin muss die Prüfkammer währen der Messungen durch ein Fenster oder eine Kamera visuell überwachbar sein. Das Gerät muss eine gültige CE-Zertifizierung und Konformität aufweisen und entsprechend §21 der Strahlenschutzverordnung ein Vollschutzgerät sein. Das Gerät soll im Bereich Kulturschutz, Mikroelektronik, Polymere, Beschichtung, Schadensfällen, Biomaterialien und Verklebung sowie 3D-Druck genutzt werden. Bitte beachten Sie DRINGEND die zugehörigen Vergabebedingungen sowie das Leistungsverzeichnis, welches die folgenden Punkte enthält:1. Leistungsverzeichnis: Technische Ausführung1.1. Leistungsverzeichnis Computertomograph1.2. Leistungsverzeichnis Probenstage1.3. Leistungsverzeichnis Workstations1.4. Leistungsverzeichnis Software2. Betriebsbedingungen3. Dienstleistung4. Gewährleistung, Garantie, Ersatzteile5. Verfügbarkeit von Serviceleistungen6. Anlieferung, Dokumentation, Einweisung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.