Aufhebung: Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten d. Kyffhäuserkreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 181-472216
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Sondershausen
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kyffhaeuser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufhebung: Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten d. Kyffhäuserkreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Es handelt sich vorliegend um die Bekanntmachung der Aufhebung des Verfahrens 2021/S 181-472216.
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Der Konzessionsgeber hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte und Gewerbebetriebe leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" einen Förderantrag gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) gestellt.
Los West
Kyffhäuserkreis
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (15 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (10 Punkte)
Los Ost
Kyffhäuserkreis
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (15 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (10 Punkte)
Sonderlos außen liegende Einzeladressen / Adressgruppierungen
Kyffhäuserkreis
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (15 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (10 Punkte)
Gewerbegebiet
Kyffhäuserkreis
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (15 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (10 Punkte)
Abschnitt IV: Verfahren
Es erfolgt vorliegend eine Aufhebung des Verfahrens entsprechend § 32 Abs. 1 Nr. 3 KonzVgV.
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ob sich die Vergabekammer unter anderem vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]