Los Digitale Tafeln Referenznummer der Bekanntmachung: I-30/2-03-2022-0002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-hildburghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los Digitale Tafeln
Beschaffung von 18 Digitalen Tafeln für die Neuausstattung der sanierten Schule Regelschule Dr. Carl-Ludwig-Nonne Hildburghausen am Schulcampus Waldstraße 11 a in 98646 Hildburghausen.
Schulcampus
Waldstraße 11a
98646 Hildburghausen
Deutschland
Lieferung einschließlich Montage / Installation und Anwenderschulung von 18 Digitalen Tafeln nebst Zubehör gem. Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste der Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL) bzw. in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v.g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.
Im Übrigen ist die Eignung durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) und auf gesondertes Verlangen innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist durch folgende Nachweise nachzuweisen:
(1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (gemäß Formblatt 124 LD); auf gesondertes Verlangen: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaates durch Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. einer entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Bei fehlender Eintragung im Handelsregister muss der GZR Auszug beigefügt werden.
(2) Eigenerklärung, über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt 124 LD); auf gesondertes Verlangen: aktuelles Führungszeugnis des Unternehmers oder der Mitglieder der Geschäftsleitung (nicht älter als 3 Monate).
(3) Eigenerklärung (gemäß Formblatt 124 LD) über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft; auf gesondertes Verlangen:
- Bescheinigung der zuständen Sozialversicherungsträger, dass die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß geleistet werden, soweit Sozialversicherungspflicht besteht (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt) sowie Freistellungbescheinigung nach § 48b EStG;
- Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, dass der Bieter dort Mitglied ist und Beiträge ordnungsgemäß leistet, soweit Beitragspflicht besteht (qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft).
(4) Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB, dass das Unternehmen oder dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmens infrage stellen, sowie Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (gemäß Formblatt 124 LD); auf gesondertes Verlangen: einschlägige Belege zur Glaubhaftmachung der erklärten Umstände.
(5) Eigenerklärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren gem. § 21 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG), § 21 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie § 98 c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mittels den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts.
Im Falle der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft die jeweilige Erklärung bzw. auf Verlangen die entsprechende Bescheinigung vorzulegen; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Gleiches gilt in Bezug auf eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WettRegG.
Weiterungen siehe Ziffer VI.3).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste der Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL) und/oder in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v.g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.
Im Übrigen ist die Eignung durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise nachzuweisen:
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in Euro jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (gemäß Formblatt 124 LD); auf Verlangen: Jahesabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder eine darauf lautende Umsatzbestätigung eines zugelassenen Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
(2) Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (gemäß Formblatt 124 LD); auf gesondertes Verlangen: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
(3) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Absichtserklärung, eine solche Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung entsprechend abzuschließen; auf gesondertes Verlangen: Nachweis durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Weiterungen siehe Ziffer VI.3).
zu III.1.2 Ziffer 1) Es muss ein Mindestumsatz i. H. v. 250.000 EUR Umsatz im Schnitt der letzten 3 Jahre erbracht worden sein.
zu III.1.2 Ziffer 3) Die Versicherung (oder alternativ die Versicherbarkeitsbestätigung) muss eine Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 500.000 EUR für sonstige Schäden je Versicherungsfall abdecken.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste der Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL) und/oder in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v.g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.
Im Übrigen ist die Eignung durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise nachzuweisen:
(1) Eigenerklärung zur Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II.2.4) vergleichbar sind (gemäß Formblatt 124 LD), für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, eignungsverleihende Unternehmen/Unterauftragnehmer jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil; auf gesondertes Verlangen: Für mind. 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit den im Formblatt 124 LD genannten Mindestangaben;
(2) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte
(gemäß Formblatt 124 LD); auf gesondertes Verlangen: Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, sowie Angabe der für Leitung vorgesehenen Personen
(3) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, durch dem Angebot beizufügende Erklärung des Bieters/Bewerbers.
zu III.1.3 Ziffer 1) Es müssen mindestens 2 Referenzleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB erbracht worden sein, davon muss eine Referenz in einer schulischen Einrichtung erfolgt sein und eine der Referenzen sollte mind. die Lieferung, Montage und Installation von 10 digitalen Tafeln beinhalten.
zu III.1.3 Ziffer 2) Es muss die für eine termingerechte Ausführung ausreichende Anzahl an Arbeitskräften nachgewiesen werden.
III 2.2.1) Sicherheiten, Vertragsstrafen, Zahlungsbedingungen:
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 634), ergänzend die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Formblatt 635), im Übrigen die VOL/B, soweit in den Vergabeunterlagen nicht abweichend bestimmt.
III 2.2.2) Bietergemeinschaften, Kapazitäten anderer Unternehmen:
Es gelten die Bestimmungen der Bewerbungsbedingungen EU (Formblatt 632EU).
III 2.2.3) Erklärungen gem. Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG)
Die Bieter verpflichten sich mit der Abgabe Ihres Angebots, gem. den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts, vor Zuschlagserteilung die nach dem ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist nachzureichen. Verfristete Vorlage führt zum Ausschluss.
Die geforderten Erklärungen sind einsehbar unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzung zu den Teilnahmebedingungen gem. Ziffer III.1):
(1) Das Formblatt 124 LD (VHB) "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei und ist einzusehen unter URL: http://ikiss.lra-hbn.de/media/custom/2902_4575_1.PDF?1644815397
Soweit für die Teilnahme als Nachweis der Eignung (siehe Ziffer III.1.1 bis III.1.3) die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL) bzw. in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
(AVPQ) gefordert wird, ist die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten als Nachweis ebenso zugelassen, wie die Vorlage eines gleichbedeutenden Zertifikats im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards.
Als vorläufiger Nachweis wird generell auch die Vorlage einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen, die auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen sind. Gleichwertige Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen des Herkunfts- oder Niederlassungslandes des Bewerbers/Bieters werden anerkannt. Die Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden oder ihnen ist eine amtliche Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Hinsichtlich der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen gilt anderes, wenn der Auftraggeber aufgrund eines vorherigen Verfahrens bereits im Besitz der Unterlagen ist und vom Bieter auf diesen Umstand hingewiesen wird (§§ 7 Abs. 2 a, 12a ThürVgG).
(2) Bietergemeinschaften sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Sie müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Es gelten die Bewerbungsbedingungen (Formblatt 632 EU).
(3) Ist der Einsatz von anderen Unternehmen für Teile der Leistung vorgesehen oder wird beabsichtigt, sich im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmer zu berufen, sind die Bewerbungsbedingungen (Formblatt 632 EU) zu beachten. Insbesondere sind die Teile der hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten bereits mit dem Angebot gem. der in den Bewerbungsbedingungen benannten Angaben zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer sowie eine Haftungserklärung vorzulegen.
(4) Elektronische Kommunikation: Angebote können nur über die angegebene Vergabeplattform (Ziffer I.3.) abgegeben werden. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen und werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Es ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung oder Aufklärung, ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform geführt wird. Da hierbei Fristen gesetzt werden, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters. Bieter, die registriert sind, werden über abrufbare Informationen per E-Mail benachrichtigt. Im Übrigen sind Bieteranfragen in deutscher Sprache zu formulieren.
Sonstige Anforderungen an die Teilnahme/Angebotsabgabe:
Die Bieter haben aussagekräftiges Prospektmatieral, Produktbeschreibungen oder einschlägige Datenblätter in dem Umfang den Angebotsunterlagen beizufügen oder auf Verlangen binnen vom Auftraggeber nach Tagen bestimmten Frist nachzureichen, dass eine objektive und umfassende Beurteilung von Funktion, Aussehen und technischen Parametern (Leistungsfähigkeit) der angebotenen Fabrikate und Produkte möglich ist. Ist dies wegen des Umfangs oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, genügt die Angabe einer Quelle bzw. Fundstelle (z.B. Internetadresse) unter der die Daten abgerufen oder eingesehen werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer