Beschaffung Regionalstrom Kreisstadt St. Wendel Referenznummer der Bekanntmachung: 01962-22 (1)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sankt-wendel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Regionalstrom Kreisstadt St. Wendel
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie mit Regionalstrom für SLP und RLM-Abnahmestellen benötigt die Kreisstadt St. Wendel (Auftraggeberin) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 einen neuen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten (Auftragnehmer). Es handelt sich um 296 SLP-Abnahmestellen (inkl. 16 Marktlokationen Straßenbeleuchtung) und 4 RLM-Abnahmestellen mit einem Gesamtjahresverbrauch in 2021 von etwa 3,79 Mio. kWh.
St. Wendel
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie mit Regionalstrom für SLP und RLM-Abnahmestellen benötigt die Kreisstadt St. Wendel (Auftraggeberin) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 einen neuen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten (Auftragnehmer). Es handelt sich um 296 SLP-Abnahmestellen (inkl. 16 Marktlokationen Straßenbeleuchtung) und 4 RLM-Abnahmestellen mit einem Gesamtjahresverbrauch in 2021 von etwa 3,79 Mio. kWh.
Gemäß der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 (im Folgenden: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, welche die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden Sanktionen erlassen, die auch die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar betreffen. Als Folge daraus, sind die Bieter aufgefordert im Rahmen der Angebotsabgabe die Muster-Erklärung des BMWK zur Sanktions-VO zu unterzeichnen. Die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung Regionalstrom St. Wendel
Ort: St. Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJR1H6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vergleiche §§ 160ff. GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html