Sicherheitsdienstleistungen in verschiedenen Objekten der Hochschule Schmalkalden und des Studierendenwerks Referenznummer der Bekanntmachung: A-008-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmalkalden
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98574
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hs-schmalkalden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen in verschiedenen Objekten der Hochschule Schmalkalden und des Studierendenwerks
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen
Hochschule Schmalkalden
Blechhammer 9
98574 Schmalkalden
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen der Hochschule Schmalkalden und des Studierendenwerkes unter anderem Überwachung der Leitstelle, Schließdienste und Rundgänge auf dem Gelände der Hochschule
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen in verschiedenen Objekten der Hochschule Schmalkalden und des Studierendenwerks
Ort: Schneeberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08289
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Objektbesichtigung ist in KW 21/22 2022 ab 10 Uhr möglich. Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren Sie bitte über das Vergabeportal. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Bitte beachten Sie bei der Objektbesichtigung folgende Hinweise: Innerhalb der Gebäude der Hochschule ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Treffpunkt ist Haus G, Verladerampe, Eingang Zentralwerkstatt
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Statthafte Rechtsbehelfe sind gern.§§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem.§§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.