Lieferung Bahnsteigerhöhungen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Bahnsteigerhöhungen
Umbau der Haltestellen für das Projekt "Der 800er" - Lieferung von Bahnsteigerhöhungen
Jena
Die Jenaer Nahverkehr GmbH beabsichtigt deshalb, in Q4 2022 und Q1 2023 mehrere Straßenbahnhaltestellen mit insgesamt 51 partiellen und 15 optionale Bahnsteigerhöhungen auszustatten.
Die partielle Bahnsteigerhöhung ist als Einstiegshilfe an diesen Straßenbahnhaltestellen, aufgrund der nötigen Bahnsteighöhe von 250 mm über Schienenoberkante, im Bereich der ersten Sänfte nach dem führenden Fahrerstand der Straßenbahn vorgesehen. Somit wird ein barrierefreies Einsteigen nach DIN 18040-3 in die Straßenbahn ermöglicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters (gegebenenfalls in Kopie). Der Auszug darf nicht älter als 12 Monate gerechnet ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens sein.
Eigenerklärung des Bieters, dass:
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
• sich sein/ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
• er seine/sie ihre Verpflichtung(en) zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine rechtskräftige Feststellung über berufliche Verfehlungen besteht
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss zur Folge hat,
• er/sie im Auftragsfall die Haftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt/stellen,
• der von ihm/ihnen vorgelegte Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister (ggfls. in Kopie) jeweils den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
• nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt
• sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
- die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Berufshaftpflichtversicherung für
Personenschäden: min. 3.000.000 €
Sach- und Sonstige Schäden: min. 1.500.000 €
Werden die geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass
- die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder
- im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
Die Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate gerechnet ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahren sein. Eine Nichterfüllung oder Nichtvorliegen der Erklärung führt zur Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren.
Nachweis eines Referenzprojektes für die Lieferung von Rampen zur Bahnsteigerhöhung von Haltestellen für ein in den letzten 7 Jahren bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fertiggestelltes Vorhaben (Fertigstellungszeitpunkt = Lieferung Rampen). Das Referenzprojekt muss eine Mindestpunktzahl gemäß den Ausschlusskriterien von 150 Punkten erreichen, um die Mindestanforderung zu erfüllen.
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft
weitere Informationen in den Ausschreibungsunterlagen, Rechnungsstellung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]54
Fax: +49 361 / 57332-1059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Der AG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des AG gerügt hat,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.