Sanierung Waldschwimmbad Rastenberg - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: EU 02-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastenberg
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://rastenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Waldschwimmbad Rastenberg - Tragwerksplanung
Gegenstand dieser Vergabe sind ausschließlich die Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung (gesondert für das Becken und die Filterhalle). Die weiteren Objekt- und Fachplanungen sollen demgegenüber separat und dabei überwiegend ebenfalls europaweit vergeben werden. Mehrfachbewerbungen sind dabei zulässig.
Rastenberg, DE
Das Rastenberger Waldschwimmbad wurde 1925 eingeweiht und steht seit 2012 unter Denkmalschutz. Ohne umfassende Sanierung ist der Weiterbetrieb der kommunalen Einrichtung langfristig nicht möglich. Mit der Sanierung soll ein zukunftsfähiger, nachhaltiger Weiterbetrieb über das Jahr 2025 (100-jähriges Jubiläum des Waldbades) hinaus gesichert werden. Die Sanierung soll behutsam und denkmalgerecht die vorhandenen Strukturen und Einrichtungen erhalten und gleichzeitig innovativ und umweltschonend erfolgen.
Das Waldschwimmbad Rastenberg hat während der Schwimmbadsaison durchschnittlich 18.000 bis 20.000 Gäste. Mit einer zusammenhängenden Wasserfläche von fast 5.000 qm gehört es zu den fünf größten Freibädern in Thüringen.
Mit der Sanierung des Waldschwimmbades soll der langfristige Betrieb gesichert werden. Die Einrichtung ist so zu ertüchtigen, dass mit minimalem finanziellem und personellem Aufwand der Freibadbetrieb sichergestellt wird. Vorgesehen ist insofern die Sanierung des Schwimmbeckens und der Technik (unter Errichtung einer neuen Filterhalle). Dadurch wird die jährlich wiederkehrende und immens aufwendige Vorbereitung der Saison auf ein Minimum reduziert werden.
Die Sanierung des Schwimmbeckens impliziert dabei einen neuen Boden und neue Beckenwände, die Widerherstellung der Dichtigkeit, die Herstellung von Barrierefreiheit.
Es ist ein Kostenrahmen für die Beckensanierung in Höhe von 1.000.000,00 € (brutto) in den KG 200 und 300 vorgesehen. Es besteht zudem ein Kostenrahmen für die Filterhalle in Höhe von 120.000,00 € (brutto) in den KG 200 und 300.
Mit der Ausführung ist sofort nach Vertragsschluss zu beginnen. Die Planungsleistungen der Tragwerksplanung sind so auszuführen, dass der Bauantrag bis zum 30.11.2022 gestellt werden kann. Hinsichtlich der gegebenenfalls auf der zweiten und dritten Stufe zu erbringenden Leistungen werden konkrete Vertragstermine noch abgestimmt werden.
Für das Vorhaben bedarf es mehrerer Objekt- und Fachplanungen – Ingenieurbauwerk (Becken), Tragwerksplanung (in Bezug auf Ingenieurbauwerk/ Becken), Objektplanung (in Bezug auf Filterhalle), Technische Ausrüstung (in Bezug auf Ingenieurbauwerk/ Becken und Filterhalle). Der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung ist eindeutig erreicht bzw. überschritten.
Gegenstand dieser Vergabe sind ausschließlich die Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung (gesondert für das Becken und die Filterhalle). Die weiteren Objekt- und Fachplanungen sollen demgegenüber separat und dabei überwiegend ebenfalls europaweit vergeben werden. Mehrfachbewerbungen sind dabei zulässig.
Die Leistungen werden dabei jeweils stufenweise vergeben; auf der ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4, auf der zweiten Stufe die Leistungsphasen 5 und 6 und auf der dritten Stufe die Besondere Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Waldschwimmbad Rastenberg - Tragwerksplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag soll nunmehr im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).