VGE 1.2.2 - Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau - Neubau HWS-Wand BT_2.100L, 2.110L, 2.111L - NTV 04 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.019
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VGE 1.2.2 - Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau - Neubau HWS-Wand BT_2.100L, 2.110L, 2.111L - NTV 04
Neubau HWS-Wand BT_2.100L, 2.110L, 2.111L
09526 Olbernhau
Neubau von Hochwasserschutzmauern mit Flach- und Tiefgründungen an der linken Uferseite der linken Uferseite der Flöha auf einer Länge von ca. 165 m in der Ortslage Olbernhau, Abschnitt 2.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VGE 1.2.2 - Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau - Neubau HWS-Wand BT_2.100L, 2.110L, 2.111L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großrückerswalde
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09526 Olbernhau
Neubau von Hochwasserschutzmauern mit Flach- und Tiefgründungen an der linken Uferseite der Flöha auf einer Länge von ca. 165 m in der Ortslage Olbernhau, Abschnitt 2.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großrückerswalde
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Nachtragsvereinbarung 04:
zusätzliche Leistungen nach § 2 Abs. 6
- Herstellung Unterfangung BT 2.110L Segmente 3 bis 18 - 30,000 m³
- Abschälen der Fundamente im Bereich der Kopfbalken BT 2.110L Segmente 3 bis 18 - 5,000 St.
- Mengenmehrung Wasserhaltung Kopfbalken Unterfangung - 40,000 m
- Stemmarbeiten für den Bereich Längsschnitte Mauerwerk BT 2.110L Segmente 4/1, 5/1, 5/2 und 6/1 - 4,000 St.
Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu § 132 Absatz 2 Nr. 1, Nr. 2a) und b), Nr. 3.Die zusätzlichen Leistungen machten sich erforderlich aufgrund der Festlegung des Auftraggebers die Gebäude abschnittsweise mit Unterfangungen an den bestehenden Gebäudegründungen / -wänden zu sichern um die Kopfbalken einbauen zu können. Grund dafür sind Überschneidungen der vorhandenen Gebäudegründungen / -wände mit den geplanten Kopfbalken.Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus terminlichen, bauablaufbezogenen Gründen und hauptsächlich aus Gewährleistungsgründen nicht möglich.