Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau HWSK 22, Los 1 und Los 4, NTV 05 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6121.002
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau HWSK 22, Los 1 und Los 4, NTV 05
Herstellung von Hochwasserschutzwänden als Schwergewichts-, Winkelstützwände oder Vorsatzschale auf Bohrpfahlwand, Erhöhung bestehender Ufermauern, Kanal- und Straßenbauarbeiten
09509 Pockau-Lengefeld
Los 1: ca. 140 m Baustraße im Gewässer, ca. 1850 m³ Erdaushub, ca. 150 m³ Neubau HWS-Mauer Stahlbeton, ca. 60 m³ Erhöhung HWS-Mauer Stahlbeton,
ca. 250 m² Straßenbau, ca. 30 m³ Gebäudeunterfangung, ca. 1 Stück Behelfsbrücke, ca. 1000 m² Baugrubenverbau
Los 4: ca. 200 m Baustraße im Gewässer, ca. 1500 m ³ Erdaushub, ca. 370 m³ Neubau HWS-Mauer Stahlbeton,
ca. 150 m² Baugrubenverbau, ca. 350 m² Straßenbau, 6 Stück Betonfertigteilschacht DN 100, ca. 150 m Bauwerksrückentwässerung DN 100,
ca. 860 m Bohrpfähle überschnitten, ca. 30 m Gebäudeunterfangung, ca. 680 m Verpressanker
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Förderperiode 2014 bis 2020Projektnummer: 5.231.6121.002FV-Ident-Nr.: 1030440525
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
EF03 | Umsetzung HWSM an der Schwarzen Pockau in Pockau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großrückerswalde
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09509 Pockau-Lengefeld
Los 1: ca. 140 m Baustraße im Gewässer, ca. 1850 m³ Erdaushub, ca. 150 m³ Neubau HWS-Mauer Stahlbeton, ca. 60 m³ Erhöhung HWS-Mauer Stahlbeton,
ca. 250 m² Straßenbau, ca. 30 m³ Gebäudeunterfangung, ca. 1 Stück Behelfsbrücke, ca. 1000 m² Baugrubenverbau
Los 4: ca. 200 m Baustraße im Gewässer, ca. 1500 m ³ Erdaushub, ca. 370 m³ Neubau HWS-Mauer Stahlbeton,
ca. 150 m² Baugrubenverbau, ca. 350 m² Straßenbau, 6 Stück Betonfertigteilschacht DN 100, ca. 150 m Bauwerksrückentwässerung DN 100,
ca. 860 m Bohrpfähle überschnitten, ca. 30 m Gebäudeunterfangung, ca. 680 m Verpressanker
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großrückerswalde
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachtragsvereinbarung 05:
zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 6
- losen Putz von Fassade und Sockel entfernen und neu verputzen - 1,000 Std
- Gesamtfassade reinigen - 605,450 m²
- Grundbeschichtung mit Haftgrund auftragen - 452,560 m²
- Zwischen- und Schlussbeschichtung auf Fassade auftragen - 446,990 m²
- eventuell Leibungen und Faschen von teilweise abblätternder Farbe befreien - 1,000 m
- Fenster-, Türleibungen und Faschen anzeichnen, Zwischen- und Schlussbeschichtung auftragen - 243,500 m
- Zwischen- und Schlussbeschichtung auf Sockel auftragen - 5,570 m²
- eventuell Putzrisse versiegeln und an Putzstruktur anpassen - 1,000 m
- scharfe Abgrenzung ziehen - 38,220 m
- 70er Fassadengerüst auf- und abbauen - 648,980 m²
- eventuell Vorhaltung 70er Fassadengerüst über 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus - 1 m²
- Überbrückung auf- und abbauen - 3,000 St.
- eventuell Überbrückung über 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus - 1 St.
- Zulage Handtransport - 1,000 St.
Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu § 132 Absatz 2, Nr. 2a und b.Die zusätzlichen Leistungen machten sich erforderlich aufgrund der Vereinbarung des Auftraggebers mit dem Grundstückseigentümer die an das Baufeld der Hochwasserschutzmaßnahme anschließende Fassade des Produktionsgebäudes der Firma Braun nach Beendigung der Maßnahme malermäßig wieder Instand zusetzen. Dies wurde erforderlich da aufgrund der beengten Verhältnisse kein Spritzschutz (Gerüst und Plane) aufgestellt werden konnte. Trotz aller Sorgfalt sind durch das Einbringen der Großbohrpfähle Verschmutzungen an der Fassade nicht zu vermeiden gewesen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus terminlichen, bauablaufbezogenen Gründen und hauptsächlich aus Gewährleistungsgründen nicht möglich.