V2_2022_Laparoskopietechnik Referenznummer der Bekanntmachung: V2_2022_Laptech
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilm-kreis-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
V2_2022_Laparoskopietechnik
Ausgeschrieben ist die Lieferung und Inbetriebnahme zweier Laparoskopie-Türme am Standort Arnstadt der Ilm-Kreis-Kliniken
Arnstadt, DE
Die Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt- Ilmenau gGmbH sind ein kommunales Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung, dessen Träger der Landkreis ist. Die Kliniken verfügen über 373 Planbetten gem. § 108 SGB V an den zwei Standorten Arnstadt und Ilmenau. Die Kliniken beabsichtigen die Anschaffung zweier Laparoskopie-Türme für die Operationssäle am Standort in Arnstadt.
Der Wartungs- und Servicevertag für den jeweiligen Standort wird jeweils ab Inbetriebnahme für 48 Monate geschlossen. Eine optionale Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate kann vorgesehen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V2_2022_Laparoskopietechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.medika.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
: vgl. §§ 155 ff. GWB, insbes. § 160 Abs. 3 GWB: ,,Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).