Neubau eines Gebäudes für die Regionalleitstelle - Planungsleistungen Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: EU 01-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sgndh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Gebäudes für die Regionalleitstelle - Planungsleistungen Gebäude und Innenräume
Die Vergabestelle beabsichtigt nach entsprechender Aufgabenübertragung durch den Landkreis Nordhausen den Neubau der künftigen Regionalleitstelle Nord-Thüringen gemäß den Anforderungen des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (ThürRettG).
Gegenstand dieser Vergabe sind ausschließlich die Leistungen in dem Leistungsbild Gebäude/Innenräume (Grundleistungen und Besondere Leistungen). Die erforderlichen Fachplanungen sollen demgegenüber separat vergeben werden.
Nordhausen, DE
1. Vorhaben/ Anforderungen an die Planung
Die Vergabestelle ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des Landkreises Nordhausen, welcher Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes ist.
Die Vergabestelle beabsichtigt nach entsprechender Aufgabenübertragung durch den Landkreis den Neubau der künftigen Regionalleitstelle Nord-Thüringen gemäß den Anforderungen des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (ThürRettG). Neben dem Rettungsdienst nimmt die Leitstelle als integrierte Leitstelle Aufgaben des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes wahr.
Das Vorhaben wird im Rahmen eines Landesprojekts realisiert und mit Landesmitteln öffentlich gefördert.
Das Vorhaben wird auf dem Gelände der Grundstücke Zorgestraße 14 und 15 in Nordhausen umgesetzt werden. Der Anhang 1 zu Teil A der Vergabeunterlagen enthält einen Lageplan. Das bereits vorliegende und in dem Anhang 2 zu Teil A der Vergabeunterlagen beigefügte Raumprogramm ist nicht abschließend. Es soll vielmehr im Zuge der weiteren Planung weiterentwickelt und fertig gestellt werden.
Die zu beplanende Nutzungsfläche des Neubaus wird im vorliegenden Raumprogramm mit rd. 2177 m² angegeben. In dem Raumprogramm werden die Bereiche Verwaltung, Sozialräume, Leitstelle, Lagezentrum, Leitstellentechnik und Sonstiges berücksichtigt. Bei der Leitstelle und der Leitstellentechnik handelt es sich um Sicherheitsbereiche. Kennzeichnend für das Gebäude ist ein hoher Technikanteil, wegen des Leitstellenbetriebs und wegen der hochwertig geschützten Sicherheitsbereiche. Die spezielle Leitstellentechnik, als technische Ausstattung für den Betrieb, wird im Rahmen des Landesprojektes beschafft. Sie ist vom zukünftigen Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Fachplanung in seine Planung zu integrieren.
Basis für die hier gegenständliche Planung ist nach allem das bereits vorliegende Raumprogramm (mit Raumbedarfsermittlung) in der Anlage, das im Laufe der weiteren Planung sukzessive zu vertiefen und bei Bedarf anzupassen ist. Es bedarf dabei insbesondere in der Leistungsphase 2 der Herbeiführung eines genehmigten Raumprogramms für den Förderantrag.
Die für die Realisierung des Vorhabens erforderliche fachliche, leitstellenspezifische Zuarbeit und Beratung zu der hier gegenständlichen Bauplanung leistet die Vergabestelle, die sich hierbei eines Leitstellenfachplaners bedient, der ihr vom Land über das Landesprojekt zur Verfügung gestellt werden wird.
Die Koordinierung des Planungsteams hinsichtlich der spez. Leitellentechnik obliegt der Vergabestelle, welche insofern auf Kapazitäten bei dem Gesamtprojekt Regionalleitstellen Thüringen und im Hinblick auf die Anforderungen des konkreten Projekts bei der Regionalleitstelle Nord-Thüringen zugreift.
Im Übrigen obliegt die Koordination der Fachplaner und die Integration von Fachplanungen in die eigene Objektplanung dem zukünftigen Auftragnehmer (als Grundleistungen in diversen Leistungsphasen).
2. Kostenrahmen
Es ist ein Kostenrahmen in den KG 300, 400 und 600 in Höhe von 8,75 Mio. € (brutto) vorgesehen. Im Ergebnis der Leistungsphase 3 wird eine verbindliche Kostenobergrenze (als Soll-Beschaffenheit) vereinbart werden.
3. Frist
Der zukünftige Auftragnehmer schuldet eine Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (auf der ersten Stufe) bis spätestens zum 28.02.2023 (Vertragstermin). Der Bauantrag (= Leistungsphase 4) ist dann bis spätestens zum 31.03.2023 zu stellen. Hinsichtlich der weiteren Leistungsphasen (auf der zweiten Stufe) werden Vertragstermine noch abgestimmt werden, vorausgesetzt, die Stufe wird übertragen.
4. Auftrag
Für das Vorhaben bedarf es mehrerer Objekt- und Fachplanungen – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung/ Elektroplanung (mit leistellenspezifischer Fachplanung), Brandschutzfachplanung. Der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung ist eindeutig erreicht bzw. überschritten.
Gegenstand dieser Vergabe sind ausschließlich die Leistungen in dem Leistungsbild Gebäude/Innenräume (Grundleistungen und Besondere Leistungen). Die erforderlichen Fachplanungen sollen demgegenüber separat vergeben werden.
Die Leistungen werden dabei stufenweise vergeben; auf der ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung Gebäude, auf der zweiten Stufe die Leistungsphasen 5 bis 9. Die Besonderen Leistungen verteilen sich auf alle Stufen.
Insofern werden folgende Besondere Leistungen (stufenweise) vergeben werden:
Aufstellen von Raumbüchern für den Fördermittelantrag (als Pauschale/ LPH 2 – 1. Stufe), Fortschreiben von Raumbüchern (als Pauschale/ LPH 3 – 1. Stufe), Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form (als Pauschale/ LPH 5 - 2. Stufe)
Mitwirkung bei der Erstellung des detaillierten Fördermittelantrages auf Grundlage der Vorgaben des Fördermittelgebers (als Pauschale / 1.Stufe)
Erstellung (auch mehrerer) Fördermittelverwendungsnachweis(e) (als Pauschale) unter Beachtung der einschlägigen Fördermittelrichtlinie(n) (2. Stufe)
Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (als Zeithonorar/ 2. Stufe)
Ein Anspruch des späteren Auftragnehmers auf Übertragung der 2. Stufe besteht nicht.
Im Übrigen wird, was den Inhalt des Auftrags anbelangt, auf den Vertragsentwurf (Teil C der Vergabeunterlagen) Bezug genommen.
Gemäß der unter Ziffer II.2.4) beschriebenen stufenweisen Beauftragung.
Sollten mehr als fünf Bewerber ihre Eignung nachweisen, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren wie folgt:
Für jede angegebene zusätzliche Referenz (Referenz > 1), die den Mindestanforderungen genügt, erhält der Bewerber 1 Punkt. Ist das Referenzobjekt der BWZ 7700 („Gesamtanlage für öffentliche Bereitschaftsdienste“) zugehörig, erhält der Bieter einen halben Zusatzpunkt. Ist das Referenzobjekt der BWZ 7760 („“Feuerwehren/ Rettungswachen“) zugehörig, erhält der Bieter einen weiteren halben Zusatzpunkt. Ist das Referenzobjekt der BWZ 8210 („Betriebsgebäude für öffentliche Bereitschaftsdienste“) zugehörig, erhält der Bieter einen halben Zusatzpunkt. Dabei werden von der Vergabestelle alle im Teilnahmeantrag und in einem etwaigen Beiblatt zum Teilnahmeantrag (als Bestandteil der entsprechenden Datei) eventuell zusätzlich angeführte Referenzen geprüft.
Ergibt sich nach Durchführung des entsprechenden Referenzen-Auswahlverfahrens noch keine hinreichende Differenzierung, so erfolgt die Auswahl zwischen punktgleichen Bewerbern anhand folgender Kriterien (in der angegebenen Rangfolge bzw. Priorität):
Zahl der Beschäftigten in den Jahren 2019 bis 2021 (2. Rangstelle)
Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019 bis 2021 (3. Rangstelle)
Sollten sich anhand der vorgenannten, auch hilfsweise eingeführten Auswahlkriterien und trotz der insofern gebildeten Rangfolge immer noch mehr als fünf in die engere Auswahl zu nehmende Bewerber ergeben, dann wird in erforderlichem Umfang gelost.
Das Vorhaben wird im Rahmen eines Landesprojekts realisiert und mit Landesmitteln öffentlich gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung des Bewerbers im Bewerberformular in der Weise, dass eine Berufshaftpflicht mit folgenden Mindest-Deckungssummen besteht, oder dass zumindest eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorliegt, sie im Auftragsfalle mit dem Bewerber abzuschließen:
für Personenschäden mindestens 2 Mio. € für jeden Einzelfall sowie für Sach- und Vermögensschäden mindestens jeweils 1,5 Mio. € für jeden Einzelfall sowie jeweils mindestens 4 Mio. € für alle Versicherungsfälle von Personenschäden in einem Jahr sowie jeweils mindestens 3 Mio. € für alle Versicherungsfälle von Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr (also jeweils eine zweifache Maximierung pro Jahr)
Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn der Federführer über eine entsprechende Berufshaftpflicht (bzw. Bereitschaftserklärung des Versicherers) verfügt und sich entsprechend erklärt.
Referenz:
Der Bewerber muss über Kenntnisse und Erfahrungen in vergleichbaren Bauvorhaben verfügen (geeignete Referenz im Sinne von § 46 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Das (geeignete) Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
- Zugehörigkeit des Vorhabens zur BWZ 1330 oder BWZ 1380 oder BWZ 7700 oder BWZ 8210 gemäß Bauwerkszuordnungskatalog in der aktuellen Fassung
- Gebäudeklasse 4 i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 4 ThürBO
- Es muss sich um ein öffentlich genutztes Gebäude handeln.
- Erbringung (mindestens) der Leistungsphasen 2 bis 8 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ mit Baukosten (KG 300, 400 und 600) in Höhe von mindestens 4,0 Mio. € (netto)
- und bauliche Fertigstellung des Referenzprojekts nach dem 31.12.2017 und spätestens zum 30.06.2022
Referenzen vor dem 01.01.2018 werden nicht gewertet; maßgeblich ist insofern der Zeitpunkt der baulichen Fertigstellung der jeweiligen Anlage.
Entsprechende Angaben werden im Bewerberformular (Teil B.) abgefragt.
Der Bewerber muss ein entsprechendes Referenzprojekt vorweisen. Der Bewerber ist jedoch aufgefordert, alle verfügbaren Referenzen anzugeben. Im Teilnahmeantrag können bis maximal 10 Referenzen angeführt werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (als Bestandteil der entsprechenden Datei) anzugeben. Die Vergabestelle prüft dann alle angegebenen Referenzen darauf, ob zumindest eine von ihnen den vorgenannten Anforderungen genügt.
Achtung:
- Auch hinsichtlich der Referenzen gilt der Vorbehalt bezüglich des Vorranges der Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich also vor, die Angaben zu den Referenzen in Zweifelsfällen genau zu überprüfen und dabei auch Auftraggeber-Bescheinigungen (unter Fristsetzung) zu fordern.
- Auch für das Auswahlkriterium „Referenzen“ sollten alle weiter verfügbaren Referenzen nach dem 31.12.2017 in Form von Eigenerklärungen angegeben werden.
Zahl der Beschäftigten/ Anzahl der Führungskräfte:
Erklärung (im Bewerberformular), aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den Jahren 2019 bis 2021 beschäftigten Personen (zu ermitteln gemäß § 267 Abs. 5 HGB) und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 ersichtlich ist. Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kommt es auf die Anzahl der bei allen Mitgliedern gemeinsam beschäftigten Personen bzw. auf die Anzahl der dort insgesamt vorgehaltenen Führungskräfte in den Jahren 2019 bis 2021 an. Teilzeitkräfte sind auch hier entsprechend umzurechnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).