Holzernte im Seilkrangelände in den Thüringer Forstämtern Finsterbergen und Frauenwald Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2022-0015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Holzernte im Seilkrangelände in den Thüringer Forstämtern Finsterbergen und Frauenwald
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts, vertreten durch die Thüringer Forstämter Finsterbergen und Frauenwald, beabsichtigt die Beauftragung von Unternehmen mit der Ernte von Käfer- und/oder Frischholz in Steilhanglagen des Thüringer Waldes.
Die Maßnahmen, verteilt auf 2 Lose, sind im Zeitraum vom 01.08.2022 bis zum 31.10.2022 zu erbringen.
Forstamt Finsterbergen I
Forstamtsbereich Finsterbergen
Revier Saukopf
Holzeinschlag motor-manuell/Rückung mit selbstabstützendem Seilkran bzw. Baggerseilkran einschl. Prozessieren & Ausformen/Zusammen-fahren und Poltern am nächsten LKW-Abfuhrweg
Hinweis: Keine/nicht ausreichend Ankerbäume zum Abspannen vorhanden. Geländegängigkeit der Seilkraneinheit zwingend erforderlich, da Befahrung von Maschinenwegen/unbefestigten Bereichen mit beengten Platzverhältnissen
Aufgrund der gewünschten Flexibilität in dieser Ausschreibung kann es regulär zu mehrfacher Umsetzung innerhalb des Forstamtes kommen. Ggf. muss während des Leistungszeitraumes nie umgesetzt werden, aber auch Umsetzungen bis zu 5 Mal sind möglich. Für eine Bewertung der Angebote werden je Los 2 Stück Maschinenumsetzung angesetzt. Diese Eventualposition bezieht sich auf das Umsetzen der Seilkrananlage zu nicht im Arbeitsauftrag genannten Flächen mit einer Umsetzstrecke > 1.000 m.
Forstamt Frauenwald
Forstamtsbereich Frauenwald
Revier Zwei Wiesen, Revier Arlesberg
Holzeinschlag motor-manuell/Rückung mit Kurz- und Mittelstreckenseilkran oder Gebirgsharvester einschl. Prozessieren & Ausformen/Zusammenfahren und Poltern am nächsten LKW-Abfuhrweg
Aufgrund der gewünschten Flexibilität in dieser Ausschreibung kann es regulär zu mehrfacher Umsetzung innerhalb des Forstamtes kommen. Ggf. muss während des Leistungszeitraumes nie umgesetzt werden, aber auch Umsetzungen bis zu 5 Mal sind möglich. Für eine Bewertung der Angebote werden je Los 2 Stück Maschinenumsetzung angesetzt. Diese Eventualposition bezieht sich auf das Umsetzen der Seilkrananlage zu nicht im Arbeitsauftrag genannten Flächen mit einer Umsetzstrecke > 1.000 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Forstamt Finsterbergen I
Ort: Wolfsberg
NUTS-Code: AT213 Unterkärnten
Land: Österreich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Forstamt Frauenwald
Ort: Wolfsberg
NUTS-Code: AT213 Unterkärnten
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für die Anmeldung zur optionalen Vor-Ort-Besichtigung: 15.06.2022, 12:00 Uhr (näheres siehe 0. Anschreiben)
Frist für Bieterfragen: 17.06.2022, 09:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.