Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme einer neuen Computertomographieanlage für die Vermessung und Strukturuntersuchung von Bauteilen sowie der zugehörigen Software, einer Workstation dazu Schulungs- und Serviceleistungen und die dazugehörige Gewährleistung Referenznummer der Bekanntmachung: A-004-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Schmalkalden
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hs-schmalkalden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme einer neuen Computertomographieanlage für die Vermessung und Strukturuntersuchung von Bauteilen sowie der zugehörigen Software, einer Workstation dazu Schulungs- und Serviceleistungen und die dazugehörige Gewährleistung
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme einer neuen Computertomographieanlage für die Vermessung und Strukturuntersuchung von Bauteilen sowie der zugehörigen Software, einer Workstation dazu Schulungs- und Serviceleistungen und die dazugehörige Gewährleistung
Hochschule Schmalkalden, Blechhammer 9, D-98574 Schmalkalden
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme einer neuen Computertomographieanlage für die Vermessung und Strukturuntersuchung von Bauteilen sowie der zugehörigen Software, einer Workstation dazu Schulungs- und Serviceleistungen und die dazugehörige Gewährleistung, gemäß Anlage 2a und 2b (Position 1-8.24)
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-OP 2014-2020); Richtlinie zur Förderung der Forschung (FOR Richtlinie); Vorhabens-Nummer: 2021 FGI 0027
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme einer neuen Computertomographieanlage für die Vermessung und Strukturuntersuchung von Bauteilen sowie der zugehörigen Software, einer Workstation dazu Schulungs- und Serviceleistungen und die dazugehörige Gewährleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3)Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.