Microsoft Handelspartner - Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: EU69 /2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de/2428.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Handelspartner - Rahmenvertrag
Beschaffung von Microsoft Lizenzen laut Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Handelspartner Rahmenvereinbarung ist nicht die Nutzung eines speziellen Lizenzvertragsmodells, sondern der Erwerb der Nutzungsrechte an der Software - gleich über welche vertragliche Konstruktion die Bezugsberechtigten alle geforderten Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber erhält.
Der Auftragnehmer (Handelspartner) hat im Rahmen dieser Ausschreibung den zweifelsfreien Nachweis zu erbringen, dass die Bezugsberechtigten diese Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber tatsächlich uneingeschränkt erhalten. Dies gilt auch, wenn der Lizenzgeber nicht selbst, sondern ein Händler (indirektes Vertriebsmodell) diese Nutzungsrechte (Lizenzen) anbietet.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen:
. die Lieferung der Software-Produkte und der erforderlichen Lizenznachweise (Lizenzen, auf Datenträgern (CD, DVD) verkörperte Software sowie durch Lizenzschlüssel, Aktivierungscodes und Links) • Software Assurance: Bestehende Software Assurance wird lückenlos verlängert, keine Unterbrechung, Bereits gezahlte Software Assurance aus dem laufenden Select Plus Vertrag (bis 31.05.2024) wird angerechnet, vor Ablauf der Software Assurance erfolgt rechtzeitig eine Meldung der betroffenen Lizenzen. • Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen
des Lizenzerwerbs
• Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere - Zulieferung aller Aktivierungs-Informationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten), - Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und elektronischer Form, - Beratung über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung - Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung gegenüber den Lizenzgebern während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung
• Unterstützung des Auftraggebers bei der Verwaltung dieser Rahmenvereinbarung und der darunter geschlossenen Verträge / Beitritte / Registrierungen mit Microsoft
• Unterstützung bei der Wahl und Gestaltung der Verträge mit Microsoft
• Unterstützung bei der Wahl des richtigen Produktes und der richtigen Lizenzierung
• Unterstützung bei der Nutzung des Microsoft VLSC und Admin Centers
• Standardisierte und Individuelle Schulungsleistungen zu allem Microsoft Produkten für Administratoren und Schulungen im Bereich Software Asset Management
• Dienstleistungen im Bereich Software Asset Management, Software Lifecycle Management und Software Portfolio Management
Die nach dem Rahmenvertrag zu beschaffende Microsoft-Software umfasst das gesamte Produktportfolio des Herstellers Microsoft. Dies umfasst insbesondere alle unter Volumenlizenzprogrammen verfügbaren Microsoft-Produkte, die in den jeweils aktuellen Produktbestimmungen (Product Terms) in den Abschnitten Softwareprodukte (enthält alle Softwareprodukteinträge) und Onlinedienstprodukte (enthält alle Onlinedienstprodukteinträge) aufgezählt sind (abrufbar unter https://www.microsoft.com/licensing/terms/deDE/productoffering).
Des Weiteren muss der Händler OEM-Betriebssystemlizenzen als sogenannte Systembuilder anbieten.
Nicht benötigt werden Software-Produkte, die für Privatkunden bestimmt sind, insbesondere Unterhaltungsprodukte wie Computer-Spiele etc. (Home-Entertainment).
(1) Dieser Rahmenvertrag beginnt zum 01.08.2022, es sei denn der Zuschlag wird nach diesem Datum erteilt. In diesem Fall beginnt der Rahmenvertrag am Tag der Zuschlagserteilung. Der Rahmenvertrag endet automatisch nach drei Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf (Laufzeit des Vertrags). Die reguläre Laufzeit des Vertrags verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn die Auftraggeber drei Monate vor Ende der regulären Vertragslaufzeit diese Verlängerungsoption schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.
Die Verlängerungsoption kann von dem AG1 und AG2 nur gemeinschaftlich ausgeübt werden. Eine Verlängerung ist maximal um 1 Jahr möglich, nach einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet ebenfalls automatisch sobald die Höchstgrenze von 75.000.000 EURO erreicht ist."
(2) Die ordentliche Kündigung des Rahmenvertrags, auch vor dessen Beginn. ist für beide Seiten ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweisdarf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
4. ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
5. ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
6. Erklärung gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Der/die Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/ Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500 000,00 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 000 000,00 EUR je Versicherungsjahr. Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen; 2. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der Bieter muss mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Jahre benennen und beschreiben (Referenzprojekte). Für jede Referenz ist ein im Excel-Format als eigenes Tabellenblatt beigefügter Referenzbogen zu verwenden. Die Referenzprojekte müssen kurz beschrieben werden und mit den hier ausgeschriebenen Leistungen in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein. Werden nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechen, hat dies den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Microsoft Partnerstatus
Licensing Solution Partner (LSP)
FastTrack Ready Partner
Akkreditierter Learning Partner für die Microsoft Enterprise Skills Initiative (ESI)
Der Bieter muss mindestens folgende Vertragsmodelle anbieten, mittels derer der Auftraggeber über den Auftragnehmer Nutzungsrechte beziehen kann:
• Select Plus Gov /Edu
• EA (Enterprise Agreement) dirket und indirket
• MPSA Gov
• MPSA
• SPLAR
• Open Gov
• Open
• Online bzw. CSP
• GGWA for Large Organisations
• System Builder ohne Vertrag
Ihr Unternehmen muss folgenden qualifizierten Portal Support anbieten:
Tenant Verknüpfung
Tenant Setup
Ticket Management
Microsoft Support Service Hub
Microsoft 365 Admin Center
Microsoft VLSC
Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen gemäß dem saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) abzugeben. Eine Nachforderung der Erklärung ist der Vergabestelle vorbehalten. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die genannten Erklärungen nach Nr. 1-5 des Erklärungsvordrucks zur Bietereignung auf Anforderung der Vergabestelle während der Prüfung und Wertung auch für die Angebotsabgabe benannten Nachunternehmer vorzulegen. Wird beabsichtigt,Teile der ausgeschriebenen Leistungen an Unterauftragnehmer weiterzugeben, ist anhand des Formblatts Erklärung zum Nachunternehmereinsatz zu erklären, welche Teile. Die zur Ausführung der Leistung vorgesehenen Unterauftragnehmer sind zu benennen und Bieterangaben nach dem Mustervordruck für Eigenerklärungen des Bieters sowie eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.saarland.de/3339.htm