Abschluss nicht-exklusiver Arzneimittel-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines sog. Open-House-Modells zum Wirkstoff Enoxaparin (ATC-Code nach WHO: B01AB05) Referenznummer der Bekanntmachung: 30/2022-OH

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 025-060683)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss nicht-exklusiver Arzneimittel-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines sog. Open-House-Modells zum Wirkstoff Enoxaparin (ATC-Code nach WHO: B01AB05)

Referenznummer der Bekanntmachung: 30/2022-OH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Enoxaparin (ATC-Code nach WHO: B01AB05). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/07/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 025-060683

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.7
Anstatt:
Tag: 31/03/2023
muss es heißen:
Tag: 30/09/2022
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:
Tag: 31/03/2023
Ortszeit: 23:59
muss es heißen:
Tag: 30/09/2022
Ortszeit: 23:59
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Anstatt:
Tag: 31/03/2023
Ortszeit: 23:59
muss es heißen:
Tag: 30/09/2022
Ortszeit: 23:59
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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