Sammlung und Transport, Entsorgung von Siedlungsabfällen sowie Behältergestellung und Behälterdienst und Betrieb eines Wertstoffzentrums in der Kreisstadt Merzig
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merzig
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66663
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.merzig.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Transport, Entsorgung von Siedlungsabfällen sowie Behältergestellung und Behälterdienst und Betrieb eines Wertstoffzentrums in der Kreisstadt Merzig
Gegenstand der Ausschreibung sind die Sammlung und der Transport von Rest- und Bioabfall, von Sperrmüll und der PPK-Fraktion sowie die Sortierung, ggf. Behandlung und (endgültige) Entsorgung des Sperrmülls und die (endgültige) Entsorgung der PPK-Fraktion der Kreisstadt Merzig.
Weiterer Ausschreibungsgegenstand ist die Behälterneugestellung, -bewirtschaftung und der -änderungsdienst für die Fraktionen Rest- und Bioabfall und die PPK-Fraktion (Blaue Tonne und Depotcontainer) in der Kreisstadt Merzig.
Ferner ist der Betrieb des Wertstoffzentrums Merzig inkl. der ggf. Behandlung und Entsorgung von bestimmten dort angenommener Abfällen Gegenstand der Ausschreibung.
Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall einschließlich Behälterneugestellung, -bewirtschaftung und -änderungsdienst
Kreisstadt Merzig
- Behältergestützte Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall inkl. Verwiege- und Behälteridentifikationssystem am Sammelfahrzeug,
- Behälterneugestellung, -bewirtschaftung und -änderungsdienst für Rest- und Bioabfall sowie PPK mit Softwaregestellung,
- Anlieferung der abgefahrenen Abfälle an den Entsorgungsanlagen sowie
- Verwiegung mit Dokumentation.
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages um zwei Jahre verlängern. Die Verlängerung wird dem AN ein Jahr im Voraus mitgeteilt.
Sammlung, Transport und Entsorgung von Sperrmüll
Kreisstadt Merzig
- Sammlung und Transport von Sperrmüll,
- Anlieferung der abgefahrenen Abfälle an (einer) Sortierungs-, ggf. Behandlungs- und / oder Entsorgungsanlage(n),
- Sortierung, ggf. Behandlung und (endgültige) Entsorgung des Sperrmülls sowie
- Verwiegung mit Dokumentation.
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages um zwei Jahre verlängern. Die Verlängerung wird dem AN ein Jahr im Voraus mitgeteilt.
Sammlung, Transport und Entsorgung der PPK-Fraktion (Blaue Tonne und Depotcontainer)
Kreisstadt Merzig
- Behälter- und depotcontainergestützte Sammlung und Transport der PPK-Fraktion,
- Depotcontainergestellung und -bewirtschaftung für PPK-Depotcontainer inkl. Reinigung,
- Anlieferung der abgefahrenen Abfälle an (einer) Entsorgungsanlage(n),
- (endgültige) Entsorgung der PPK-Fraktion sowie
- Verwiegung mit Dokumentation.
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages um zwei Jahre verlängern. Die Verlängerung wird dem AN ein Jahr im Voraus mitgeteilt.
Einrichtung und Betrieb des Wertstoffzentrums Merzig
Kreisstadt Merzig
- Betrieb des Wertstoffzentrums Merzig,
- Gestellung von Containern für das Wertstoffzentrum sowie Nachtransport der zu stellenden Container zur ggf. Behandlungs- und / oder Entsorgungsanlage(n)
- Anlieferung der Container an (einer) ggf. Behandlungs- und / oder Entsorgungsanlage(n),
- ggf. Behandlung und (endgültige) Entsorgung der angenommenen Abfälle (mit Ausnahme der Abfälle, die nicht im Verantwortungsbereich des örE liegen sowie von Sperrmüll) sowie
- Verwiegung mit Dokumentation.
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages um zwei Jahre verlängern. Die Verlängerung wird dem AN ein Jahr im Voraus mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall einschließlich Behälterneugestellung, -bewirtschaftung und -änderungsdienst
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung, Transport und Entsorgung von Sperrmüll
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung, Transport und Entsorgung der PPK-Fraktion (Blaue Tonne und Depotcontainer)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb des Wertstoffzentrums Merzig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland