Planung des Ersatzneubaus Verwaltungs- und Sozialgebäude Betriebshof Kommunalservice Weimar, Schwanseestraße 100 in 99427 Weimar
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung des Ersatzneubaus Verwaltungs- und Sozialgebäude Betriebshof Kommunalservice Weimar, Schwanseestraße 100 in 99427 Weimar
Die Stadt Weimar beabsichtigt die abschnittsweise Erneuerung und Optimierung des städtischen Betriebshofs am Standort Schwanseestraße 100 in Weimar. In einem ersten Abschnitt soll das marode Verwaltungs- und Sozialgebäude ersetzt werden. Dabei sollen nicht nur hervorragende und moderne Arbeitsbedingungen geschaffen werden, sondern gleichfalls ein Impuls für ressourcenschonendes und energieeffizientes Bauen gegeben werden. Bevorzugt wird eine Entwurfslösung als Holzbau. Parallel dazu wird ein Energiekonzept in Varianten erarbeitet, auf fossile Energieträger soll dabei nach Möglichkeit verzichtet werden.
Im Betriebshof sind etwa 75 Mitarbeitende in verschiedenen Organisationseinheiten beschäftigt, die überwiegende Zahl ist im Außendienst tätig. So sind für etwa 65 Mitarbeitende Kapazitäten für Umkleiden, Duschen und Pausenräume zu schaffen. Im Verwaltungsbereich sind etwa 12 Arbeitsplätze vorgesehen. Weitere Nutzungen wie Einsatzleitung, Sanitätsraum, Nebenräume, sind zu berücksichtigen.
Objektplanung Gebäude
Schwanseestraße 100,
99427 Weimar
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33-37 (Objektplanung Gebäude) sowie für Besondere Leistungen (Variantenuntersuchung mit Wirtschaftlichkeitsvergleich). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
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Tragwerksplanung
Schwanseestraße 100,
99427 Weimar
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49-52 (Tragwerksplanung). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe).
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Planung Technische Ausstattung Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8
Schwanseestraße 100,
99427 Weimar
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 53-56 (Technische Ausstattung Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
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Planung Technische Ausstattung Anlagengruppen 4, 5 und 6
Schwanseestraße 100,
99427 Weimar
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 53-56 (Technische Ausstattung Anlagengruppen 4, 5 und 6). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99428
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Technische Ausstattung Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Technische Ausstattung Anlagengruppen 4, 5 und 6
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland