Entwicklung, Implementierung und Umsetzung einer Glücksspiel-App Referenznummer der Bekanntmachung: Ref: VOL2022-0036
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 98528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lotto-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung, Implementierung und Umsetzung einer Glücksspiel-App
Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen die Entwicklung, Implementierung und Umsetzung einer Glücksspiel-App (kurz: Lotto-App) einschließlich eines konkreten Umsetzungsplans für die spätere technische, organisatorische und administrative Durchführung umsetzt.
Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen die Entwicklung, Implementierung und Umsetzung einer Glücksspiel-App (kurz: Lotto-App) einschließlich eines konkreten Umsetzungsplans für die spätere technische, organisatorische und administrative Durchführung umsetzt. Die Beauftragung schließt den Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der App ein. Auftragsgegenstand für die vorliegende Vergabe ist die Spezifikation, Konzeption und Lieferung einer Lotto-App für Android- und iOS-basierte mobile Endgeräte.
Den Spielteilnehmern soll über eine modern gestaltete und mit einer hervorragenden Usability versehenen App die Spielteilnahme an allen Produkten der TSL ermöglicht werden. Dabei sollen dem Spielteilnehmer die gleichen Funktionen wie über das Kundenportal von Lotto Thüringen zur Verfügung stehen.
Vergabegegenstand ist die Lieferung, Wartung und Weiterentwicklung der Lotto-App entsprechend der Anforderung aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Es soll zudem ein Wartungsvertrag über mind. 48 Monate geschlossen werden.
Nicht Auftragsgegenstand ist das Frontend-Design und Gestaltung der einzelnen Oberflächen.
Nähere Ausführungen zum Gegenstand der Vergabe finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1)
Ja, jeweils um 12 Monate ( Angaben beziehen sich auf den Service- u. Wartungsvertrag)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einschlägige Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung im Staat der Niederlassung gemäß Anlage XI der Richtlinie 2014/24/EU; Bewerber mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind, haben einen Handelsregisterauszug vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate ist.
Folgende Eigenerklärungen insbesondere zur Zuverlässigkeit sind auf Formblättern vorzulegen:
- Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 GWB in Verbindung mit § 48 VgV (Formblatt Anlage 12),
- Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (Formblatt Anlage 13),
- Formblatt Verzeichnis der Leistung bzw. Kapital anderer Unternehmen (Formblatt Anlage 8),
- Formblatt Erklärung zur Beherrschung der deutschen Sprache (Formblatt Anlage 10),
- Formblatt Datenschutzvereinbarung bei angemessenem Datenschutzniveau (Formblatt Anlage 11),
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters entsprechend III.1.2 der Bekanntmachung dienen insbesondere seine Angaben in Anlage 14. Dort genannte Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind zwingend einzuhalten und führen bei Nichtvorliegen bzw. Nichterfüllung zum Ausschluss.
Es wird bestätigt, dass das Unternehmen im letzten o.g. Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 0,3 Mio. EUR netto erwirtschaftet hat (Mindestanforderung an die Eignung).
Im Fall eines Angebots einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe, wird bestätigt, dass die zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) einen Umsatz von mehr als 0,3 Mio. EUR netto erwirtschaftet haben (Mindestanforderung an die Eignung).
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft für den Fall vor, dass sich das Eigenkapital des Bieters bzw. eines Unternehmens der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft für den Fall vor, dass sich die Eigenkapitalquote des Bieters bzw. eines Unternehmens der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
Der Bieter bestätigt, dass das Unternehmen über eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers mit folgendem Versicherungsschutz verfügt, die im Falle des Zuschlages für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird:
mindestens 3 Mio. € pro Schadensfall Personen- und Sachschäden
mindestens 1,0 Mio. € pro Schadensfall für Vermögensschäden
Der Bieter muss ein Qualitätsmanagementsystem einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht und gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Das Zertifikat ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen (Ausschlusskriterium).
Der Bieter muss die Einhaltung der Regelungen aus dem WLA-SCS:2020 Standard, insbesondere die G Controls und S 1.1., 1.2 Controls in Anlage 14 bestätigen (Ausschlusskriterium). Idealerweise weist er dies durch eine Zertifizierung nach WLA-SCS:2013 oder WLA-SCS:2020 nach. Das Zertifikat ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Der Bieter muss seine Kenntnis der Anforderungen an einen Online-Glücksspielanbieter aus dem GlüStV und insbesondere die des länderübergreifenden Glücksspiel-Aufsichtssystem (LUGAS) in Anlage 14 bestätigen (Ausschlusskriterium).
Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die Fachkunde und technische Leistungsfähigkeit sind z.T. in Form von Eigenerklärungen als gesonderte Anlagen beizufügen (siehe Anlage 14)
Dort genannte Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind zwingend einzuhalten und führen bei Nichtvorliegen bzw. Nichterfüllung zum Ausschluss.
Beschreibung der Erfahrung und Fachkenntnisse des Bieters (Referenzprojekte gem. Leitfaden, Punkt 4.4); Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von mind. 3 Referenzen (Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen.) in Form einer aussagekräftigen Darstellung (bitte maximal 10 DIN A4-Seiten); die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.:
I. es handelt sich um in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachte, mit Punkt 2.3 des Leitfadens vergleichbare Leistungen;
II. mindestens eine Referenz muss aus dem Kontext Glücksspiel / Lotterie in Europa (EU) stammen.
III. es sind dargestellt der Leistungsgegenstand sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Kurze Darstellung des Leistungsspektrums Ihres Unternehmens (max. 4 Seiten) (ggfls. Unternehmensportfolio etc.)
Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten für den Bewerber, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Nachunternehmer,
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen,
Es wird bestätigt, dass im Unternehmen im letzten o.g. Geschäftsjahr mehr als 5 Vollzeitbeschäftigte (mind. 37 h/Woche) tätig waren (Mindestanforderung an die Eignung).
Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe, wird bestätigt, dass in den zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) mehr als 5 festangestellte Mitarbeiter waren (Mindestanforderung an die Eignung).
Über die Summe aller im Kriterienkatalog als Leistungsanforderungen zum Angebot gekennzeichneten [B]-Kriterien wird eine zu erreichende Mindestleistungspunktzahl von 60 % der maximal zu erreichenden Leistungspunktzahl festgelegt.
Bei Unterschreitung der Mindestleistungspunktzahl wird das betreffende Angebot aus der weiteren Wertung ausgeschlossen. Insofern wirkt sich diese Regelung wie ein Ausschlusskriterium aus.
Nachweise nach Thüringer Vergabegesetz
Die folgenden, nach dem Thüringer Vergabegesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter vorzulegen, dem nach Abschluss der Wertung der Ange-bote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter). Es steht dem Bieter frei, die Unterlagen bereits mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Der Auftraggeber fordert nur den Bestbieter auf, die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise innerhalb der Frist von fünf Werktagen vorzulegen. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung der Aufforderung folgt. Werden die nach diesem Gesetzverpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Frist (fünf Werktage) rechtzeitig beim Auftraggeber vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise für das Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Folgende Unterlagen werden vom Bestbieter gefordert:
- Verpflichtungserklärung, dass sich der Bewerber im Auftragsfalle verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich oder gemäß einer entsprechenden Zusicherung des AN unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind (Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG, Anlage 15),
- Verpflichtungserklärung, dass sich der Bewerber im Auftragsfalle zur Einhaltung der Tariftreue/Mindestentgelte und der Entgeltgleichheit verpflichtet (Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Anlage 16),
- Verpflichtungserklärung, dass der Bewerber für den Fall des Nachunternehmereinsatzes gemäß § 12 Abs. 1 und 3 ThürVgG den Nachunternehmer die Bestimmung zur Beachtung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 ThürVgG sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 ThürVgG auferlegt (Anlage 17),
- Nachunternehmererklärung zur Einhaltung der Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit nach §§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG (Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG), (Anlage 18),
- Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG (Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 19).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Fall, dass der Auftragnehmer seinen Unternehmenssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, sind hinsichtlich der steuerlichen Bewertung der Lizenzen die Vorgaben in § 11 Abs. 6 des Service- und Wartungsvertrags zu beachten. Hierzu ist dem Auftraggeber (nach Zu-schlagserteilung) eine separate Aufstellung unter Angabe der Bezeichnung und aufgegliedert nach Geschäftsjahren zu übergeben, die zwischen der zeitlich begrenzten Überlassung eines Rechts zur Nutzung (Lizenz) und der endgültigen Überlassung (Rechtekauf) unterscheidet. Ein Steuerabzug kommt nur für die zeitlich befristete Überlassung (Lizenz) in Betracht, nicht bei einer endgültigen Überlassung (Rechtekauf).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/de/tlvwa/fachabteilungen/inneres/vergabekammer_vergabeangelegenheiten
Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 S. 4 GWB).
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB).
Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Referatsleiter: Herr Axel Scheid, Tele-fon: +49 (0) 361/ 57332-1254, Telefax: +49 (0) 361/ 57332-1059, E-Mail: [gelöscht]) zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 2 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 5 und 6 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.