Neubau Ausstellungs- und Besucherzentrum Nationalpark Hunsrück-Hochwald in Nonnweiler / Otzenhausen - Tief- und Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: NPT-500.01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nonnweiler
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66620
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tribast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Ausstellungs- und Besucherzentrum Nationalpark Hunsrück-Hochwald in Nonnweiler / Otzenhausen - Tief- und Landschaftsbauarbeiten
Der Zweckverband Nationalpark-Tor Keltenpark beabsichtigt die Gestaltung der Außenanlagen eines neuen Besucherzentrums, welches im Bereich des Keltenparks Nonnweiler als Auftakt zum Nationalpark Hunsrück-Hochwald entsteht.
Baufeldgröße: ca. 8.500 m² Höhenunterschiede: bis zu 10,00 m Die Gestaltung des Umfeldes zwischen ergänzender Bebauung und bewaldeten Flächen bietet einen Aufenthaltsort für vielfältige Aktivitäten. Durch die Kreuzform des Gebäudes entstehen in den unterschiedlichen Winkeln eigenständige Aktivitätsbereiche vom repräsentativen Entrée mit Gastronomie-Terrasse, über einen grünen Hörsaal für Schulklassen, barrierefreie Anbindungen der vorhandenen baulichen Anlagen, bis hin zu funktionalen Betriebshofflächen.
Nach den Abbrucharbeiten und der Herrichtung des Baufeldes sind zur Herstellung der Aufenthaltsbereiche und insbesondere der barrierefreien Anbindung des bestehenden Keltendorfes großflächige Erdmassenauf- und abträge zur Geländemodellierung notwendig. Der Abtransport und die Entsorgung der Erdmassen ist ebenfalls vom AN zu übernehmen.
Abhängig von den jeweiligen Nutzungsanforderungen der einzelnen Flächen sind der Einbau von Asphalt, Natursteinpflaster in ungebundener und gebundener Bauweise im Passe-Verband, wassergebundener Decken, Schotterrasen und vereinzelt Betonsteinpflaster vorgesehen. Des Weiteren werden ausgewählte Bereiche flächig mit Natursteinfindlingen versehen.
Die durch die Herstellung der Aufenthaltsflächen entstehenden Höhensprünge werden mit Natursteinmauern in Bruchstein- bzw. Zyklopenmauerwerk mit Höhen von bis zu 3,00 m abgefangen. Darüber hinaus sind teilweise skulptural anmutende Treppenanlagen aus Betonstein und Sitzstufenanlagen aus Naturstein vorgesehen, die zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten schaffen.
Zur Entwässerung und Beleuchtung der Außenanlagen sind die entsprechenden Leitungen zu verlegen und jeweils an Leuchten bzw. Entwässerungseinrichtungen anzuschließen.
Neben dem Einbau der Ausstattungselemente wie z.B. Abfallbehälter, Poller und Fahrradständer und Bänken sind ebenfalls Pflanzarbeiten, vorrangig die Pflanzung von Bäumen und Ansaat von Blumenwiesen vorgesehen.
Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen, Keltenpark
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen - Die Erd- und Abbrucharbeiten mit vereinzeltem Abbruch von Betonfundamenten
- Den Abtransport und die Entsorgung von Aushubmassen
- Den großflächigen Erdmassenauf- und Abtrag zur Geländemodellierung
- Die Herstellung von befestigten Flächen aus Asphalt, wassergebundenen Decken, Naturstein in ungebundener und
gebundener Bauweise im wilden Verband - Den Bau einer Schwergewichtsmauer in Zyklopenmauerwerk
- Den Bau von Trockenmauern in Bruchsteinmauerwerk
- Den Bau von Sitzstufen aus Naturstein
- Den Bau von Treppenanlagen
- Elektro- und Entwässerungsarbeiten
- Den Einbau von Ausstattungselementen
- Das Herstellen von Pflanzflächen: Bäume, Gehölzflächen, Blumenwiesenflächen
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt Eigenerklärung
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STTG ist mit dem Angebot einzureichen. Die maßgeblichen Entgeldtarife sind unter http://www.tarifregister.saarland.de abrufbar.
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder gleichwertig. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden oder gleichwertige Angaben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweis einer objektbezogenen Haftpflichtversicherung Deckungssumme pro Schadensfall Personenschaden: 1 500 000,00 EUR Sachschaden: 1 000 000,00 EUR
Abschnitt IV: Verfahren
tribast Projektmanagement GmbH, Kanalstraße 2, 66424 Homburg
Nur elektronisch ohne Anwesenheit von Bietern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden. Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/home/home_node.html
Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.