Rahmenvertrag Büromaterial Referenznummer der Bekanntmachung: EU66/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de/2428.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Büromaterial
Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial für die saarländische Landesverwaltung sowie weitere öffentliche Auftraggeber im Saarland
Saarbrücken
Allgemeine Vorbemerkungen:
Das Landesamt für Zentrale Dienste - Vergabestelle und Zentrale Beschaffungsstelle für das Saarland - mit den daran angeschlossenen Bedarfsstellen - beabsichtigt, die Ausschreibung eines Rahmenliefervertrages (Kauf auf Abruf) zur Lieferung von Büromaterial für die Dienststellen der saarländischen Landesverwaltung sowie weiterer Auftraggeber durchzuführen.
Leistungsumfang:
Bei den ausgeschriebenen Abnahmemengen handelt es sich um einen geschätzten Jahresbedarf. Eine Abnahmeverpflichtung wird nicht eingegangen.
Abrufmengen und -zyklen durch die einzelnen Bedarfsstellen sind grundsätzlich variabel. Bei der Kalkulation sind alle Kosten (Produktpreise, Logistikkosten etc.) mit einzupreisen. Außerdem ist sicher zu stellen, dass auch beim Abruf von kleineren Gebinden keine gesonderten Kosten wie Porto oder Anfahrt entstehen.
Es muss fracht- und verpackungsfrei an die jeweilige Verwendungsstelle geliefert werden. Die Verpackungsstoffe müssen kostenfrei zurückgenommen werden.
Vertragslaufzeit:
Die Vertragslaufzeit soll am 01.09.2022 beginnen und beträgt zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich 3 Monate vor Vertragsablauf kündigt. Der Vertrag endet spätestens 36 Monate nach Vertragsbeginn.
Höchstabrufmenge:
Es gilt folgende Höchstabrufmenge: bis zu einem Nettobetrag von 1.400.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Erreichen der jeweiligen Höchstabrufmengen erfolgen keine Abrufe mehr aus der Rahmenvereinbarung. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass in diesem Fall auch innerhalb der oben dargestellten Vertragslaufzeiten eine Aufhebung des Vertrages und eine Neuausschreibung erfolgen muss.
Bedarfsstellen der Auftraggeber:
Die dem Rahmenliefervertrag angeschlossenen Bedarfsstellen (Auftraggeber) sind in zwei Listen aufgeführt, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Eine Liste beinhaltet die Bedarfsstellen der saarländischen Landesverwaltung mit den Adressen. Eine zweite Liste beinhaltet die weiteren (anderen) Auftraggeber mit den Adressen der Hauptstelle der jeweiligen Bedarfsträger.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich kündigt. Der Vertrag endet spätestens 36 Monate nach Vertragsbeginn.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweisdarf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
4. ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
5. ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
6. Erklärung gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften:
Der/die Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500 000,00 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 000 000,00 EUR je Versicherungsjahr.
Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen;
2. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahre benennen und beschreiben (Referenzprojekte). Für jede Referenz ist ein im Excel-Format als eigenes Tabellenblatt beigefügter Referenzbogen zu verwenden.
Die Referenzprojekte müssen kurz beschrieben werden und mit den hier ausgeschriebenen Leistungen in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein.
Werden nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechen, hat dies den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen gemäß dem saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) abzugeben.
Eine Nachforderung der Erklärung ist der Vergabestelle vorbehalten.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die genannten Erklärungen nach Nr. 1-5 des Erklärungsvordrucks zur Bietereignung auf Anforderung der Vergabestelle während der Prüfung und Wertung auch für die Angebotsabgabe benannten Nachunternehmer vorzulegen.
Wird beabsichtigt,Teile der ausgeschriebenen Leistungen an Unterauftragnehmer weiterzugeben, ist anhand des Formblatts Erklärung zum Nachunternehmereinsatz zu erklären, welche Teile.
Die zur Ausführung der Leistung vorgesehenen Unterauftragnehmer sind zu benennen und Bieterangaben nach dem Mustervordruck für Eigenerklärungen des Bieters sowie eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter können ausschließlich auf der eVergabeplattform www.vergabe.saarland bis zum 04.08.2022, 12.00 Uhr abgerufen werden (zugleich Abgabefrist für Angebote).
Die Versendung der Angebotsunterlagen erfolgt über die eVergabeplattform.
Bieterfragen müssen bis zum 21.07.2022, 12.00 Uhr ebenfalls über die eVergabeplattform gestellt werden.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.2.2) über die eVergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.saarland.de/3339.htm