722000-01 B/05/Fachplanung für Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4,5,6) Referenznummer der Bekanntmachung: 18/B/DK-722000-01 B/5
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kij.de
Abschnitt II: Gegenstand
722000-01 B/05/Fachplanung für Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4,5,6)
stufenweise zu beauftragende Ingenieurleistungen gemäß § 53 HOAI Anlagengruppe 4,5 und 6 sowie § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 (Fachplanung für technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 1-9, Neubau Bibliothek und Bürgerservice der Stadt Jena
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Mithilfe von Investitionszuschüssen aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE)
2014-2020, EFRE Programm-IP 5.1.1.1.1./9b
Vorhabensnummer: 0142/2020
Bewilligungsnummer/n: 9161-6003/20
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Schützenstraße 21, 04103 Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
stufenweise zu beauftragende Ingenieurleistungen gemäß § 53 HOAI Anlagengruppe 4,5 und 6 sowie § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 (Fachplanung für technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 1-9
Ort: Schützenstraße 21, 04103 Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Erhöhung des Auftragswertes durch Planung einer Objektfunkanlage bedingt. Damit zwangsläufig einher geht die Erhöhung der anrechenbaren Kosten. Trotz Wegfall der Kosten für die Planungsleistungen für Medientransportanlage und Sortieranlage ergibt sich nunmehr eine Erhöhung des Auftragswertes von 24.164,03 €.
Eine ausreichende Versorgungsqualität des Digitalfunks für den Einsatz der Rettungskräfte im Katastrophenfall wurde in der Baugenehmigung beauflagt. Eine entsprechend erforderliche Messung und Festlegung der Objektfunkanlage konnte erst mit entsprechendem Fertigstellungsgrad des Gebäudes erfolgen.
Mit Bezug auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB können die erforderlichen Änderungen bzw. zusätzlichen Planungsleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, nicht durch einen anderen AN ausgeführt werden, da der Auftragnehmer die gesamte Starkstrom-, Schwachstrom- und Fördertechnik des Gebäudes plant. Die Leistungen sind nur integriert in dem Gesamtplanungsauftrag Elektro zu erbringen. Das Eingreifen in das planerische Werk durch einen weiteren AN würde zum Haftungsverlust führen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann somit sowohl aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen oder wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Im Ergebnis Funkfeldmessung nach Errichtung des Gebäudes entsprechend der Auflage der Baugenehmigung ergab sich die Notwendigkeit von Anpassungen von Planungsleistungen für Starkstrom-, Schwachstrom- und Fördertechnik. Bezugnehmend auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB wurde die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Aufgrund der Änderung kommt es nicht zur Veränderung des Gesamtcharakters des Auftrages.