Architektenleistungen (Objektplanung) für die Sanierung sowie den An- und Umbau des Kindergartens St. Martin in Köllerbach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Püttlingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66338
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen (Objektplanung) für die Sanierung sowie den An- und Umbau des Kindergartens St. Martin in Köllerbach
Die Stadt Püttlingen beabsichtigt derzeit die Sanierung sowie den An- und Umbau des Kindergartens St. Martin in Köllerbach (Bestand 4 Gruppen) zu 4 altersgemischten Gruppen mit 12 Kindern über 3 Jahren und 6 Kindern unter 3 Jahren, d.h. für insgesamt 72 Kinder. Hierzu werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gem. § 34 HOAI vergeben.
Auf dem Baugrundstück steht der Bestandsbau des Kindergartens mit der Hausmeisterwohnung (steht für einen Umbau derzeit nicht zu Verfügung) aus dem Jahr 1976. Das Gebäude stand nach dem Umzug des Kindergartens in einen Neubau die letzten Jahre leer.
Durch die veränderte Nutzung auch für Krippenkinder werden zusätzliche Räume benötigt, die einen An- und Umbau der Einrichtung erforderlich machen.
Ein erster Erweiterungsneubau für die Küche mit Lager, etc. soll vor den linken Gebäudeteil (straßenseitig) erstellt werden, damit eine Essen-Anlieferung ohne Probleme möglich ist.
Daran gliedern sich der Essraum sowie ein überdachter Außenbereich zum Garten hin. Dieser Raum sowie alle Gruppenräume verfügen über einen direkten Fluchtausgang ins Freie. Nebenräume wie Putz- und Abstellraum ergänzen diesen Teil.
Im Altbauteil wird der Personalbereich vergrößert und die erforderlichen Sanitäranlagen für Personal-, Behinderten- und Besucher eingebaut.
Die vorhandenen sehr großen Gruppenräume werden auf die zulässige qm-Zahl durch Einfügen von Abstellflächen verkleinert und jeweils um einen Wickelraum sowie einen für je 2 Gruppen verfügbaren Schlafraum ergänzt. Die dazu gehörenden Sanitärräume werden entkernt und neu konzipiert. Hierbei werden auch die bereits vorhandenen Lichtkuppeln in das Raumkonzept mit integriert.
Ein zweiter Erweiterungsbau (betonte Flachdach Einzelkörper) am rechten Gebäudeteil in den vorhandenen sehr großen Freibereich nimmt die erforderlichen Förder- und Funktionsräume auf. Diese werden durch einen schwingenden Flurbereich voneinander abgetrennt und mit sogenannten Fensterhöhlen belichtet. Auch von hier ist durch eine Fluchttür der Außenbereich zu erreichen.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Arbeiten begonnen werden muss. Das Gebäude muss bis zum 3. Quartal 2024 bezugsfertig und betriebsbereit sein.
Kindergarten St. Martin in Köllerbach,
Kirchstraße 2,
66346 Püttlingen (siehe Anlage 1 - "Lageplan").
Benötigt werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für die Sanierung sowie den An- und Umbau des Kindergartens St. Martin in Köllerbach. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen nach HOAI und den Spezifischen Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung aus den Vertragsmustern der RBBau/RL-Hochbau des Saarlandes:
— Einarbeitung in die vorliegenden Planunterlagen.
Leistungsstufe 2:
— Lph 5: Ausführungsplanung.
Leistungsstufe 3:
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe.
Leistungsstufe 4:
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation.
Leistungsstufe 5:
— Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Leistungsphasen 1 bis 3 mit dem vorliegenden Vorentwurf (wird den Bietern in Phase 2 zur Verfügung gestellt) bereits erfüllt sind und dass ein geringer Aufwand zur Einarbeitung in die vorliegende Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) erforderlich ist. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung (HU-Bau) vor. Für die genannte Maßnahme sind ein Erläuterungsbericht sowie ein Lageplan vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die auf subreport eingestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen (z.B. Kosten-Mengenermittlung sowie ein Vorentwurf zum An- und Umbau) werden denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden 3 weitere Leistungen europaweit ausgeschrieben:
1. Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI,
2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-3, 7 (HLKS),
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 4 + 5 (ELT).
Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Leistungen bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Architektenleistungen (Objektplanung)" sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von 2.500.000,00 EUR (gerundet) ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 100-800 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten, für die Sanierung sowie den An- und Umbau des Kindergartens St. Martin.
Die unter III.1.1) u. III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung (Phase 1) vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) und (R-2) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren (Phase 2) teilzunehmen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
(R-1): Mindestanforderung, d.h. mind. 1 wertbare Referenz ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für die SANIERUNG/den UMBAU oder den NEUBAU/ANBAU einer Betreuungseinrichtung für Kinder oder Jugendliche (z. B. Kindertagesstätte/Kindergarten, Kinder- oder Behindertenbetreuungseinrichtung oder eine Grundschule mit Nachmittagsbetreuung, FGTS) mit einer Summe der Baukosten von mind. 1.500.000 EUR netto (Kostengruppe 300 und 400).
Zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz. Gewertet werden max. 3 wertbare Referenzen mit jeweils 10 Punkten.
Wertung zu (R-1): max. 30 Punkte möglich.
(R-2): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für den Neubau oder den Umbau/die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes, das nach den Kriterien des nachhaltigen und insbesondere des ökologischen Bauens (z. B. Passivbauweise) errichtet worden ist. Wertbar sind solche Referenzen, bei denen ein Gesamtkonzept zugrunde gelegt wurde, das mindestens die Bereiche Baukonstruktion/Baumaterialien, Energieerzeugung und Anlagentechnik unter ökologischen Aspekten berücksichtigt hat. Dies ist nachweislich (max. eine halbe DIN-A4 Seite) darzulegen. (Nicht wertbar sind Gebäude, bei denen den Aspekten der Nachhaltigkeit ausschließlich z. B. durch die Aufbringung einer entsprechenden Gebäudedämmung oder z. B. den Einbau einer thermischen Solaranlage, o. ä. Rechnung getragen wurde).
Gewertet wird max. 1 wertbare Referenz mit 4 Punkten.
Wertung zu (R-2): max. 4 Punkte möglich.
Insgesamt können max. 34 Punkte erreicht werden.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch III.2.1) Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei Bewerbergemeinschaften (BG) jeweils von allen Mitgliedern der BG; Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter von den Mitbewerbern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls auszufüllen. Ferner ist in diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft/ARGE mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
1) Allgemeine Angaben zum Bewerber/zur BG gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können.
2) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen.
4) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall zum Stichtag 01.01.2022, gegliedert in Projektleiter, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen bearbeitenden Teilleistungen; für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und seinen Stellvertreter ist mit der Bewerbung ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, o. ä.) vorzulegen.
5) Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags.
6) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
7) Eigenerklärung zum BMWSB-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Russland-Sanktionen).
Die folgenden Angaben sind mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern.
1) Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen.
2) Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. 2.000.000 EUR für Personenschäden, mind. 1.000.000 EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird. Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung: Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.
s.o.
Zum Nachweis der techn. Leistungsfähigkeit sind die unter II.2.9) bezeichneten Referenzen vom Bewerber/der BG vorzulegen. Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen. Darüber hinausgehendes Material (Planunterlagen, graphische Darstellungen, Broschüren, Referenzblätter, o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit der Referenzen zu (R-1) und (R-2):
— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den FB abgefragten Angaben,
— Bearbeitung mind. der Lph 5-8 gem. § 34 HOAI im Zeitraum von Januar 2012 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung, d. h. es müssen mind. die Lph 5-8 vollständig in dem Zeitraum bearbeitet, d. h. begonnen und abgeschlossen worden sein.
Die Nennung von mindestens 1 wertbaren Referenz zu der Kategorie (R-1) ist Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am weiteren Verfahren.
Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenzen zu den unter (R-1) und (R-2) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung ein. Eine Referenz, die z.B. für das Kriterium (R-1) benannt wird, kann auch für das Kriterium (R-2) benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften ist zu den Referenzen anzugeben, welches Mitglied der BG diese bearbeitet hat. Außerdem ist bei den tatsächlichen Leistungserbringern die Bürozugehörigkeit zu benennen. Die geforderten Referenzen sind unter Punkt II.2.9) aufgeführt.
s.o.
Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt (Kammermitgliedschaft, o.ä.);
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist.
Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend II.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bietergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zutragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
4) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport,
sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
5) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
6) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Wenn der AG Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Vergabegespräch eingeladen. Wenn der Auftraggeber Vergabegespräche führt, behält er sich aufgrund der derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die ggf. zu führenden Vergabegespräche per Videokonferenz durchzuführen.
7) Die Lph 9 – Objektbetreuung ist in der Laufzeit unter II.2.7) nicht enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.