Neubau, Umbau und Sanierung der Gemeinschaftsschule Quierschied (Los 1)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rvsbr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau, Umbau und Sanierung der Gemeinschaftsschule Quierschied (Los 1)
Der Regionalverband Saarbrücken (Auftraggeber) beabsichtigt Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude hinsichtlich der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI nebst besonderen Leistungen:
• Energieberatung (im Hinblick auf die Untersuchung weiterer Alternativen, die höher als der GEG-Standard sind sowie die Beratung hinsichtlich Fördermittel und deren Antragstellung) • EnEV-Nachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) • Brandschutzkonzept, einschließlich Konformitätsbescheinigungen, Flucht- und Rettungsweg-Pläne (nach DIN ISO 23601) und Feuerwehr-Pläne (nach DIN 14095) zu vergeben.
66287 Quierschied
In der Regionalversammlung vom 29.06.2017 wurde die Umwandlung der Gemeinschaftsschule in eine gebundene Ganztagsschule beschlossen. Seit dem Schuljahr 2019/20 befindet sich die gebundene Ganztagschule Quierschied im Aufbau. Bis zum Jahr 2023 wird die Schule ihr Ziel erreicht haben und es werden in der Ganztagsschule ca. 425 Kinder unterrichtet werden. Die Schule entspricht nicht mehr den energetischen und pädagogischen Ansprüchen. Für den Ausbau zu einer Ganztagsschule ist insbesondere die Neuorganisation der Klassenraumstruktur erforderlich.
Um das pädagogische Konzept der Ganztagsschule umzusetzen müssen Lernlandschaften, Differenzierungsräumen, Freizeiträumen, Erweiterung des Verpflegungsbereichs (Speisesaal und Küche) geschaffen und die Biologie-, Physik- und Chemieräume umstrukturiert und erneuert werden.
Die haustechnischen Anlagen des Bestandsgebäudes, insbesondere die Elektroanlage und die WC Anlagen im Erd- und 1. Obergeschoss müssen erneuert werden. Die Verkabelung für die Digitalisierung muss parallel zur Sanierung erfolgen. Der Gebäudekomplex der Halle mit dem dreigeschossigen Vorbau wurden statisch untersucht, die tragende Konstruktion befindet sich in einem sehr guten Zustand, lediglich die Räume im Untergeschoss unterhalb des Schulhofs sind feucht und bei weiterer Nutzung muss eine Betonsanierung erfolgen. Im Bereich der Heizungszentrale und des Kriechkellers befinden sich auch einige Stellen, die saniert werden müssen.
Die statische Substanz des Schwimmbades weist keine Schäden auf, dahingehend wurde eine Chlorid Untersuchung durchgeführt um auszuschließen, dass der Stahl durch das Chlor angegriffen wurde (siehe Vergabeunterlagen).
Ein Versorgungsschacht, der in Höhe des 2. Untergeschosses parallel zur Halle verläuft und der Haustechnikraum, müssen erhalten bleiben.
Das Untergeschoss im Bereich des Schulhofs und des Kohlebunkers wurde statisch überprüft und kann ein bzw. zweigeschossig überbaut werden. Die Sanierung im Schulgebäude (Barrierefreiheit , Brandschutz, digitale Infrastruktur) kann nur abschnittsweise erfolgen, die Auslagerung der Klassenräume in den Neubau ist hierzu Voraussetzung. Gefordert ist ein gestalterisches Gesamtkonzept für den Bereich Turnhalle und Schulgebäude unter Einbezug der bereits sanierten Hülle der Schule.
Die Umsetzung der Baumaßnahme ist in Bauabschnitte und bei laufendem Schulbetrieb vorgesehen.
1. Bauabschnitt:
- Neubau als Erweiterungsanbau für Klassenräume, Naturwissenschaftliche Räume, Verwaltungstrakt
- Sanierung Turnhalle und Umbau Schwimmbad zu Mensa, Freizeiträumen und Musikräumen
2. Bauabschnitt:
- Sanierung Bestandsgebäude
Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden:
• Entwicklung von Grundriss- und Gebäudestrukturen, die die bestmögliche Funktionalität für die Bauaufgabe bieten.
• Ressourcensparende Konstruktion durch ein angemessenes Tragwerk, Gebäudekubatur • Minimierung des Energiebedarfs und der Energiekosten – auch unter Berücksichtigung von Kosten für die Wartung und Erneuerung von technischen Anlagen • Baustoffkonzept, das alle Aspekte des nachhaltigen Bauens berücksichtigt • Barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes und der Turnhalle • städtebaulich und schulbaulich ansprechende Gestaltung Nähere Details zu den Zielvorstellungen ergeben sich aus der Baubeschreibung und aus dem Raumprogramm (siehe Vergabeunterlagen).
Folgende Termine und Fristen sind vorgesehen:
1. Baubschnitt - Neubau und Sanierung Turnhalle und Schwimmbad:
- Beginn Planung: unmittelbar nach Beauftragung
- Baubeginn: 4. November 2024
- Fertigstellung: 15. Dezember 2026
2. Bauabschnitt - Umbau Bestandsschulgebäude:
- Beginn Planung: unmittelbar nach Beauftragung
- Baubeginn: 4. Januar 2027
- Fertigstellung: 31. März 2028
1. Referenzprojekt 1: Erreichbare Höchstpunktzahl: 20, Gewichtungsfaktor: 25 % 1.1. Art der baulichen Maßnahme:
• Erweiterungsbau - Punktzahl 10 • Umbau im Bestand - Punktzahl 5;
1.2. Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. zu § 34 Abs. 4 HOAI:
• 8 Leistungsphasen - Punktzahl 10;
• 7 Leistungsphasen - Punktzahl 8;
• 6 Leistungsphasen - Punktzahl 6;
• 5 Leistungsphasen - Punktzahl 4;
• 4 Leistungsphasen - Punktzahl 2;
• < 4 Leistungsphasen - Punktzahl 0.
Es werden nur vollständige und abgeschlossene Leistungsphasen gewertet.
Die erreichten Punktzahlen aus 1.1. und 1.2. werden addiert und in der Summe mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert.
2. Referenzprojekt 2: Erreichbare Höchstpunktzahl: 20, Gewichtungsfaktor: 40 % 2.1. Art der baulichen Maßnahme:
• Erweiterungsbau - Punktzahl 10;
• Umbau im Bestand - Punktzahl 5;
2.2. Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. zu § 34 Abs. 4 HOAI:
• 8 Leistungsphasen - Punktzahl 10;
• 7 Leistungsphasen - Punktzahl 8;
• 6 Leistungsphasen - Punktzahl 6;
• 5 Leistungsphasen - Punktzahl 4;
• 4 Leistungsphasen - Punktzahl 2;
• < 4 Leistungsphasen - Punktzahl 0.
Es werden nur vollständige und abgeschlossene Leistungsphasen gewertet.
Die erreichten Punktzahlen aus 2.1. und 2.2. werden addiert und in der Summe mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert.
3. Referenzprojekt 3: Erreichbare Höchstpunktzahl: 20, Gewichtungsfaktor: 35 % 3.1. Art der baulichen Maßnahme:
• Umbau im Bestand - Punktzahl 10 • Erweiterungsbau - Punktzahl 5.
3.2. Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. zu § 34 Abs. 4 HOAI:
• 8 Leistungsphasen - Punktzahl 10;
• 7 Leistungsphasen - Punktzahl 8;
• 6 Leistungsphasen - Punktzahl 6;
• 5 Leistungsphasen - Punktzahl 4;
• 4 Leistungsphasen - Punktzahl 2;
• < 4 Leistungsphasen - Punktzahl 0.
Es werden nur vollständige und abgeschlossene Leistungsphasen gewertet.
Die erreichten Punktzahlen aus 3.1. und 3.2. werden addiert und in der Summe mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des
Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bewerbergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Mindestlohn.
1.5. Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
1.6. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.7. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen gemäß Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
1.8. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.9. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.8. nachweisen.
1.10. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.9. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.11. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.10. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.12. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bewerber die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
- „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“ 1.13. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
3.1. Referenzprojekt 1:
Referenzprojekt im Bereich der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. zu § 34 Abs. 4 HOAI mit abgeschlossenen Architektenleistungen nach dem 1. Januar 2012 bezüglich Umbau oder Erweiterung eines Gebäudes hinsichtlich der Errichtung einer Mensa mit mindestens 300 m² Nutzfläche zuzüglich einer Ausgabeküche.
Das vorgelegte Referenzprojekt 1 darf nicht identisch mit den in den Referenzprojekten 2 und 3 genannten Objekten sein. Referenzprojekte sind in sich abgeschlossene Bauvorhaben. Hierzu sind die nachfolgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Referenzprojekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Nutzfläche in m²;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen;
3.2. Referenzprojekt 2:
Referenzprojekt im Bereich der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. zu § 34 Abs. 4 HOAI mit abgeschlossenen Architektenleistungen nach dem 1. Januar 2012 bezüglich Erweiterungsbau oder Umbau einer Schule oder vergleichbar im laufenden Betrieb mit mindestens 1.500 m² Bruttogrundfläche (BGF). Das vorgelegte Referenzprojekt 2 darf nicht identisch mit den in den Referenzprojekten 1 und 3 genannten Objekten sein. Referenzprojekte sind in sich abgeschlossene Bauvorhaben. Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Projekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Bruttogrundfläche (BGF) in m²;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
3.3. Referenzprojekt 3:
Referenzprojekt im Bereich der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. zu § 34 Abs. 4 HOAI mit abgeschlossenen Architektenleistungen nach dem 1. Januar 2012 bezüglich Erweiterungsbau oder Umbau oder Sanierung mindestens einer Zweifeld-Sporthalle/Zweifeld-Turnhalle. Das vorgelegte Referenzprojekt 3 darf nicht identisch mit den in den Referenzprojekten 1 und 2 genannten Objekten sein. Referenzprojekte sind in sich abgeschlossene Bauvorhaben. Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Projekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Für die Bewerbung ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Dokument "Teilnahmeantrag und Bewerbungsbogen" zu verwenden.
VI.3.3) Rückfragen von Bewerbern/Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3)) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
VI.3.4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 18.07.2022 bei der Vergabestelle einzureichen.
VI.3.5) Informationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bewerber/Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.6) Für die Ausarbeitung der Lösungsvorschläge/Entwürfe gemäß Ziffer 1. auf Seite 2 der Zuschlagskriterien erhalten die ausgewählten Bieter eine Vergütung in Höhe von 14.000,00 € (brutto). Die Kosten für den Teilnahmeantrag und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.7) Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Teilnahmeanträge/Angebote von Bewerbern/Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
VI.3.8) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar. Es gelten die in § 7 Ziffer 7.3. des Vertrages genannten verbindlichen Vertragstermine.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
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Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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