Rahmenvereinbarung über Reinigungsleistungen - Unterhaltsreinigung - für 40 Gebäude der FSU Jena" Los 10 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2022-3 Los
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Reinigungsleistungen - Unterhaltsreinigung - für 40 Gebäude der FSU Jena" Los 10
Erwartet wird ein Angebot für einen oder mehrere Rahmenverträge auf Basis eines Werkvertrages über die Durchführung von Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung).
Erwartet wird ein Angebot für einen oder mehrere Rahmenverträge auf Basis eines Werkvertrages über die Durchführung von Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung). Der Zuschlag über das Gesamtvolumen dieser Ausschreibung wird entweder an einen Dienstleister,
maximal 11 Dienstleistern, vergeben, der bzw. die unabhängig voneinander die in der Ausschreibung
geforderten Leistungen zu erbringen hat bzw. haben. Die Leistungen umfassen sämtliche
hier ausgeschriebenen objektbezogenen Leistungen.
Die in diesen Allgemeinen Rahmenbedingungen und in der Allgemeinen Leistungsbeschreibung
aufgeführten Anforderungen gelten für alle Lose.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Reinigungsleistungen - Unterhaltsreinigung - für 40 Gebäude der FSU Jena" Los 10
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.