Objektplanungsleistungen zum Umbau der Teichkläranlage Oberlöstern einschließlich Regenwasserbehandlung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanungsleistungen zum Umbau der Teichkläranlage Oberlöstern einschließlich Regenwasserbehandlung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Entsorgungsverband Saar (EVS) ist ein sondergesetzlicher Zweckverband der 52 saarländischen Kommunen. Unter anderem ist er als Körperschaft des öffentlichen Rechts für die überörtliche Abwasserableitung und -reinigung zuständig.

Er betreibt alle 136 kommunalen Kläranlagen mit mehr als 50 angeschlossenen Einwohnern im Saarland, sowie 293 Pumpwerke, 622 Regenüberlaufbecken und rund 1.100 km Kanal. Im 2.570 Quadratkilometer großen, landesweiten Einzugsgebiet leben rund 1,02 Millionen Menschen.

Die Teichkläranlage Oberlöstern wurde im Jahr 2008 als belüftete Teichkläranlage mit einer Ausbaugröße 1.250 EW in Betrieb genommen. Das Abwasser wurde über zwei Pumpwerke zur Kläranlage gefördert. Auf der Kläranlage Oberlöstern gibt es zurzeit keine gezielte Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphor – Elimination.

Gegenstand der Planung ist der Umbau der bestehenden Teichkläranlage in eine technische Kläranlage mit weitergehender Nitrifikation, Denitrifikation und P-Elimination bei Einhaltung festgelegter zukünftiger Überwachungswerte. Die neue Kläranlage soll eine geeignete mechanische Reinigung bestehend aus Rechen und belüfteter Sandfanganlage sowie eine Schlammstabilisierung beinhalten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Hauptort der Ausführung:

Kläranlage Oberlöstern

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zum Leistungsumfang gehört die Planung der Ingenieurbauwerke nach § 42 HOAI einschließlich der maschinentechnischen Ausrüstung, die der Zweckbestimmung des Ingenieurbauwerks dient, sowie der nutzungsspezifischen und verfahrenstechnischen Anlagen gemäß § 53 (2) Nr. 7 HOAI (Kostengruppe 470). Zur Verdeutlichung des Planungsumfangs werden nachfolgend wesentliche Bestandteile genannt:

• Zulauf- oder Zwischenpumpwerk einschließlich Pumpen, Verrohrung und Armaturen, falls gemäß Konzept erforderlich • Feinrechenanlage einschließlich Rechengutförderung und -behandlung • Rund- oder Langsandfang einschließlich Räumer, Gebläse, Belüftungseinrichtung, Pumpen, Verrohrung und Armaturen • Biologische Reinigungsstufe und simultane aerobe Schlammstabilisierung einschließlich Gebläse, Belüftungseinrichtung, Rührwerke. Pumpen, Verrohrung und Armaturen sowie bei Bedarf Räumer oder Klarwasserabzugseinrichtung • Schlammstapelbehälter einschließlich Umwälzungseinrichtung • Regenüberlaufbecken einschließlich Beckenreinigungsaggregaten, Verrohrung und Armaturen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

o Die Beauftragung von Leistungen erfolgt stufenweise mittels entsprechender Auftragsschreiben auf Basis vorliegender vertraglicher Regelungen an den besten Bieter (im Folgenden: Ingenieur).

Mit Beauftragung der I. Stufe gemäß der „Leistungsbeschreibung Grund- und Besondere Leistungen“ sind die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 unmittelbar nach Vertragsschluss auszuführen.

Alle weiteren Stufen (II bis IV) erfolgen nach gesondertem Abrufauftrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen/Teilleistungen besteht nicht.

Stufe II beinhaltet LpH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) und LpH 4 Genehmigungsplanung;

Stufe III umfasst LpH 5 Ausführungsplanung und LpH 6 Vorbereitung der Vergabe und LpH 7 Mitwirkung bei der Vergabe;

Stufe IV beinhaltet LpH 8 Bauoberleitung/Objektüberwachung/Bauüberwachung und LpH 9 Objektbetreuung;

Der Ingenieur wird verpflichtet, diese weiteren Leistungen auf Basis seines Angebotes zu erbringen, wenn sie ihm vom EVS innerhalb von 36 Monaten, nach Fertigstellung der vorhergehenden Leistungen, übertragen werden.

o Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung kann der Ingenieur keine Erhöhung seines Honorars ableiten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 031-079744
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-003, 4.4341.012
Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung zum Umbau der Teichkläranlage Oberlöstern einschl. Regenwasserbehandlung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_nodehtml
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2022