Rahmenvereinbarung zur Grüngutverwertung (AVV 20 02 01) und Transporte
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Grüngutverwertung (AVV 20 02 01) und Transporte
Lose 1-3:
Transport und Behandlung / Verwertung (Annahme, Lagerung und Aufbereitung, sowie Verarbeitung und Verwertung des Grüngutes) von 46.990 Mg – 70.490 Mg (über 3 Jahre Laufzeit) und Lose 4-6:
Die Zerkleinerung, Verladung und Transport von 43.060 Mg – 64.580 Mg (über 3 Jahre Laufzeit) zu vorgegebenen Behandlungsanlagen
Rahmenvereinbarung Transport und Behandlung / Verwertung (Annahme, Lagerung und Aufbereitung sowie Verarbeitung und Verwertung des Grüngutes)
Sammelplätze der Kommunen:
Beckingen, Dillingen / Wallerfangen (Kooperation), Ensdorf / Bous / Schwalbach (Kooperation), Eppelborn / Illingen (Kooperation), Heusweiler, Lebach, Losheim, Merzig, Mett-lach, Perl, Rehlingen-Siersburg, Saarwellingen / Nalbach (Kooperation), Schmelz, Wadern / Weiskirchen (Kooperation)
Transport und Behandlung / Verwertung (Annahme, Lagerung und Aufbereitung, sowie Verarbeitung und Verwertung des Grüngutes) von 28.460 Mg – 42.700 Mg (über 3 Jahre Laufzeit)
Verlängerungsoption des EVS: 1 x 1 Jahr
Rahmenvereinbarung Transport und Behandlung / Verwertung (Annahme, Lagerung und Aufbereitung sowie Verarbeitung und Verwertung des Grüngutes)
Sammelplätze der Kommunen:
Freisen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, Tholey
Transport und Behandlung / Verwertung (Annahme, Lagerung und Aufbereitung, sowie Verarbeitung und Verwertung des Grüngutes) von 8.860 Mg – 13.280 Mg (über 3 Jahre Laufzeit)
Verlängerungsoption des EVS: 1 x 1 Jahr
Rahmenvereinbarung Transport und Behandlung / Verwertung (Annahme, Lagerung und Aufbereitung sowie Verarbeitung und Verwertung des Grüngutes)
Sammelplätze der Kommunen: Marpingen, Ottweiler, St. Wendel
Transport und Behandlung / Verwertung (Annahme, Lagerung und Aufbereitung, sowie Verarbeitung und Verwertung des Grüngutes) von 9.670 Mg – 14.510 Mg (über 3 Jahre Laufzeit)
Verlängerungsoption des EVS: 1 x 1 Jahr
Rahmenvereinbarung über die Zerkleinerung, Verladung und Transport von Grüngut zur Behandlungsanlage
Sammelplätze der Kommunen:
Bexbach, Friedrichsthal / Spiesen-Elversberg (Kooperation), Homburg, Kirkel, Neunkirchen, Schiffweiler / Merchweiler (Kooperation), St. Ingbert
Zerkleinerung, Verladung und Transport des Grüngutes von 30.100 Mg – 45.140 Mg (über 3 Jahre Laufzeit) zur Behandlungsanlage EVS Kompostieranlage Ormesheim
Verlängerungsoption des EVS: 1 x 1 Jahr
Rahmenvereinbarung über die Zerkleinerung, Verladung und Transport von Grüngut zu Behandlungsanlagen in Frankreich
Behandlungsanlage: Sydeme Methavos/Saargemünd (F) Sammelplätze der Kommunen: Blieskastel, Gersheim, Kleinblittersdorf Behandlungsanlage: Sydeme Methavalor/Morsbach (F) Sammelplätze der Kommunen: Großrosseln, Wadgassen
Zerkleinerung, Verladung und Transport des Grüngutes zu den Behandlungsanlagen in Frankreich:
Sydeme Methavos/Saargemünd Mengenspanne: 2.520 Mg – 3.780 Mg (über 3 Jahre Laufzeit) und Sydeme Methavalor/Morsbach Mengenspanne: 5.160 Mg – 7.740 Mg (über 3 Jahre Laufzeit)
Verlängerungsoption des EVS: 1 x 1 Jahr
Rahmenvereinbarung über die Zerkleinerung, Verladung und Transport von Grüngut zur ZKE Kompostieranlage in Gersweiler
Sammelplätze der Kommunen:
Quierschied / Sulzbach (Kooperation), Riegelsberg / Püttlingen (Kooperation), Saarlouis / Überherrn (Kooperation)
Zerkleinerung, Verladung und Transport des Grüngutes zur Behandlungsanlage der ZKE Kompostieranlage in Gersweiler Mengenspanne: 7.800 Mg – 11.700 Mg (über 3 Jahre Laufzeit)
Verlängerungsoption des EVS: 1 x 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen sind zugelassen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Liste der Eignungsnachweise - VHB-Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Genehmigung für den Transport von Grüngut (AVV 20 02 01) (betrifft Los 1 – 6)
- Kopie der EU-Lizenz für den Transport von Grüngut (AVV 20 02 01) zu den Behandlungsanlagen Methavos/Methavalor in Saargemünd und Morsbach (beide in Frankreich) (betrifft nur Los 5)
Verwertungsanlage:
- Landesspezifische behördliche Genehmigung der Bioabfallbehand-lungs-/verwertungsanlage(n) ist nachzuweisen, sofern das Recht des Staates, in dem die Anlage liegt, eine solche Genehmigung vorsieht (betrifft Lose 1 - 3)
- Genehmigung zum Lagern, Behandeln und Verwerten von Abfällen für AVV 20 02 01 (betrifft Lose 1 – 3)
- VHB-Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
- Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherungsdeckung über mindestens 1,5 Mio. Euro EUR (pauschal für Personen-, Sach-, Umwelt- und sonstige Schäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr) oder eine Erklärung des Versicherers, wonach die geforderten Deckungssummen der Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung zu Vertragsbeginn bereitgestellt werden.
Beschreibung des Unternehmens / der Unternehmen gemäß dem Formular „Angaben zur Leistungserfüllung“ in den Vergabeunterlagen: Angaben zum Anbieter, Ansprechpartner, Bezeichnung u. Adresse des Transportunternehmens, vorhandene Genehmigungen, Fuhrparkbeschreibung, Bezeichnung u. Adresse der Behandlungsanlage, Eigentumsverhältnisse, vorhandene Genehmigungen, Baujahr, Datum Inbetriebnahme, Behandlungsart, Verfahrensbeschreibung, personelle u. technische Ausstattung, Mengendurchsatz, weitere Anlagen/Umschlagsstandorte, vorgesehene Nutzungswege, Angaben zur Wiegeeinrichtung, Angaben zur Gewährleistung der Entsor-gungssicherheit
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).