Expresslinie (Gera -) Zeulenroda – Hof
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/th9/tmil/
Abschnitt II: Gegenstand
Expresslinie (Gera -) Zeulenroda – Hof
Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen auf der Strecke Zeulenroda– Hof für den Zeitraum Juni 2022 bis Dezember 2024. Das jährliche Leistungsvolumen beträgt ca. 360 000 Fplkm. Diese Leistungen sollen mit den Leistungen Gera – Zeulenroda zu einer umsteigefreien Leistung Gera – Hof verbunden werden.
Ostthüringen, Westsachsen, Nordostbayern
Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen auf der Strecke Zeulenroda– Hof für den Zeitraum Juni 2022 bis Dezember 2024. Das jährliche Leistungsvolumen beträgt ca. 360 000 Fplkm. Diese Leistungen sollen mit den Leistungen Gera – Zeulenroda zu einer umsteigefreien Leistung Gera – Hof verbunden werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Auftraggeber haben ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr.2 lit b. VgV durchgeführt. Die Vergabe erfolgte an das Eisenbahnverkehrsunternehmen erfolgen, welches bereits Leistungen auf der Relation Gera – Zeulenroda bis Dezember 2024 erbringt. Diese Leistungen sollen mit den unter II.1.4) genannten Leistungen zu einer umsteigefreien Leistung Gera – Hof verbunden werden. Diese Leistung kann nur durch das oben genannten Eisenbahnverkehrsunternehmen erbracht werden. Des Weiteren werden hierdurch die Vertragslaufzeiten harmonisiert, so dass in einem wettbewerblichen Folgeverfahren die genannten Leistungen ab Dezember 2024 gemeinsam vergeben werden können.
Name und Adresse der weiteren Auftraggeber:
— Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Botschetsrieder Straße 69, 81379 München,
— Zweckverband ÖPNV Vogtland, Göltzschtalstraße 16, 08209 Auerbach.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Expresslinie (Gera -) Zeulenroda – Hof
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragungen unter II.1.7) und V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular in den jeweiligen Feldern eine zwingende Angabe erfordert. Die tatsächlichen Werte werden gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99034
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]