Komplexsanierung Staatliches Gymnasium Ernestinum, Bergallee 8, 99867 Gotha - 2. Bauabschnitt Bauteil "E und C" Referenznummer der Bekanntmachung: 02.23030.94100_0360C_L27
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-gotha.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komplexsanierung Staatliches Gymnasium Ernestinum, Bergallee 8, 99867 Gotha - 2. Bauabschnitt Bauteil "E und C"
Ausstattung Schulmöbel
Staatliches Gymnasium Ernestinum, Bergallee 8, 99867 Gotha
Lieferung und Montage der Ausstattungen von 2 Stk. Unterrichträumen für den Kunstunterricht, 1 Stk. Unterrichtsraum für den Computerunterricht, 5 Stk. Unterrichträumen für den allgemeinen Unterricht, 1 Stk. Bibliothek incl. Teeküche, diversen Nebenräumen
Muster ausgewählter Modelle sind entsprechend der Vergabeunterlagen nach Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
-Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit ( §§ 10,12 Abs.2 ThürVgG )
-Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm ( §§11 und 12 Abs.2 ThürVgG )
-Verpflichtung nach §12 und §15 ThürVgG, §17 ThürVgG und §18 ThürVgG
-Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen-Anlage zum BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022
Weiterhin sind vorzulegen:
-Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
-Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
-Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
-Erklärung über Insolvenzverfahren/Liquidation
Nach dem Thüringer Vergabegesetz ist der Bestbieter verpflichtet die o. g. Erklärungen innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen ebenfalls in der v. g. Frist von diesen vorzulegen.
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Nachweise gemäß VgV § 46 (3) Pkt. 1, 8 sowie 11 a)
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis e.V.) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
siehe Vergabeunerlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1.)
nur Vertreter des Bauherrn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Die Angebote sind in Textform gemäß § 126 b BGB einzureichen (mit Angabe der Identität des Erklärenden- vollständiger Name bzw. bei juristischen Personen neben Firmenname und Rechtsform auch der Name der Person, die das Angebot einreicht)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
„entsprechend der Regelungen in §160 GWB“
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landkreis-gotha.de