Logistik Wertstoffzentrum - Durchführung der Containerlogistik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-26-69
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Logistik Wertstoffzentrum - Durchführung der Containerlogistik
Durchführung der Containerlogistik am Wertstoffzentrum
Kreisstadt Homburg
Wertstoffzentrum
Am Zunderbaum 4
66424 Homburg
Deutschland
Die Entsorgungslogistik umfasst die Gestellung der Container und Behältnisse
wie z.B. Gitterboxen, ARB 38 cbm, deren Transport (einschließlich Handling) und die Verwertung / Entsorgung der erfassten Wertstoffe /Abfälle.
Für das Wertstoff-Zentrum Homburg können folgende
CA.-Mengen für den Ausschreibungszeitraum (12 Monate vom
01.01.2023 bis 31.12.23) prognostiziert werden.
Sperrmüll:
Holzanteil ca. 2.500,67 to
Restanteil ca. 1.670,11 to
Baumischabfälle: ca. 29,66 to
Altholz A4: ca. 147,00 to
PPK B19: ca. 71,34 to
Flachglas: ca. 136,37 to
Altreifen: ca. 37,06 to
Mischschrott: ca. 264,09 to
Autobatterien: ca. 9,05 to
Gipsabfälle: ca. 594,30 to
CU Kabel: ca. 2,5 to
Der Auftraggeber behält sich die Option einer einmaligen Vertragsverlängerung um ein Jahr vor!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung
(Formblatt 124) sowie die beigefügte Verpflichtungserklärung
zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem
Saarländischen Tariftreuegesetz sind zu unterschreiben und mit
einzureichen. Bewerber oder Bieter haben je nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen
sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die
jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die
Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausbildung
in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.32014. S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst
in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124- Eigenerklärung
zur Eignung) möglich.
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind
vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die
entsprechenden Bescheinigungen (Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die
Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem
Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von
6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Eignungsnachwiese, die durch Präqualifikation erworben
werden, sind zugelassen.
Erklärungen zur Einhaltung des Saarländischen
Tariftreuegesetzes (STTG)
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch
Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder
Eigenerklärungen gemäß Formbltt 124 (Eigenerklärung zur
Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124 ist den
Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die
Vorlage einer Einheitlische Europäischen Eigenerklärung (EEE)
als vorläufiger Nachweis.
Wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht
vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb
von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach §
56 und § 57 des KrWG in Verbindung mit der
Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV).
Andere Bescheinigungen gleichwertiger
Konformitätsbewertungsstellen werden akzeptiert.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor
Abgabe des Angebots die unter I.1) benannte Kontaktstelle
darauf hinzuweisen.
Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen
Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen
per E-Mail ([gelöscht]) oder per Fax
(+496841101480) an die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu
übermitteln.
Fragen sind spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der
Angebotsfrist gemäß
IV 2.2) zu stellen. Bieter haben Verstöße gegen
Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen.
Soweit ihre Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet,
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung
einen Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) benannten
Stelle für Nachprüfverfahren einzureichen.
Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de
Ort: derzeit nicht benannt
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de