Stromlieferung ab 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 64/2022

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYR7BY/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYR7BY
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stromlieferung ab 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: 64/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) für Objekte der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferstellen im Freistaat Thüringen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG Thüringen
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung:

01067 Dresden Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Loses 1 ist die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) für 165 Lieferstellen im Freistaat Thüringen. Die ausgeschriebenen Vertragsmengen belaufen sich auf rd. 1,8 GWh pro Lieferjahr (Lieferstellen in Thüringen).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Widerspricht die Auftraggeberin der Verlängerungsoption gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich bis zum 31.03.2023, verlängert sich der Vertrag um die genannte Laufzeit. Das gleiche Recht gilt für den Auftragnehmer gegenüber der Auftraggeberin. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption endet der Vertrag am 31.12.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferstellen im Freistaat Sachsen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG Thüringen
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung:

01067 Dresden Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Loses 2 ist die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) für 148 Lieferstellen im Freistaat Sachsen. Die ausgeschriebenen Vertragsmengen belaufen sich auf rd. 5,1 GWh pro Lieferjahr (Lieferstellen in Sachsen).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Er kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Widerspricht die Auftraggeberin der Verlängerungsoption gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich bis zum 31.03.2023, verlängert sich der Vertrag um die genannte Laufzeit. Das gleiche Recht gilt für den Auftragnehmer gegenüber der Auftraggeberin. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption endet der Vertrag am 31.12.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung, aus der sich das Volumen der Jahresstromabgabe an Letztverbraucher in Deutschland für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ergibt sowie das die Belieferung von Haushaltskunden von der Regulierungsbehörde weder ganz noch teilweise untersagt wurde (Anlage 5 der Vergabeunterlagen).

- Eigenerklärung zur Herkunft des Stroms (Anlage 6 der Vergabeunterlagen)

- Eigenerklärung zur Doppelvermarktung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche erklären, dass sie mindestens Strom bei Bewerbung für

Los 1: mit 1,8 GWh/a

Los 2: mit 5,1 GWh/a

Lose 1 und 2: mit 6,9 GWh/a

im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 an Letztverbraucher in Deutschland geliefert haben bzw. im laufenden Jahr liefern werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- aktuelle Bonitätsauskunft der Creditreform (nicht älter als drei Monate vor Ende der Angebotsfrist)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Der Bonitätsindex prognostiziert die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Unternehmens innerhalb der nächsten zwölf Monate. Es wird ein Bonitätsindex erwartet, der ein "sehr geringes bis unterdurchschnittliches Ausfallrisiko" bzw. eine Bonitätskennzahl "sehr gut/ausgezeichnet" aufweist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/07/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/07/2022
Ortszeit: 10:01
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.

2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYR7BY

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

"§ 134 Informations- und Wartepflicht.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...

§ 135 Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...

§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:

(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/06/2022

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