Erneuerung des Notrufabfrage- und Funkvermittlungssystem der ILS Saarland
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bexbach
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66443
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zrf-saar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung des Notrufabfrage- und Funkvermittlungssystem der ILS Saarland
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Notrufabfrage- und Funkvermittlungssystem für die Integrierte Leitstelle des Saarlandes
Saarbrücken, Merzig und Bexbach
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF Saar) führt die Erneuerung des Notrufabfrage- und Funkvermittlungssystems für die Integrierte Leitstelle des Saarlandes (ILS Saarland) durch.
Die ILS Saarland ist die einzige Leitstelle der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr im Saarland. Sie fragt alle Notrufe über die Notrufnummer 112, die Servicenummer 19222, den Hausnotruf, in bestimmten Zeitintervallen die 116117 sowie die sonstige, allgemeine Telefonie ab. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit werden neben dem Hauptstandort, auf dem Winterberg in Saarbrücken (SB), noch 2 Ersatzstandorte in Merzig und in Bexbach vorgehalten.
Die Regelbetriebsebene des zurzeit betriebenen Notrufabfrage- und Funkvermittlungssystem NORUMAT TIP der Fa. Thales soll durch ein neues System ersetzt werden. Die Dringlichkeit ist vor allem durch die Abkündigung des Supportes des Herstellers und damit einhergehende Verringerung der Betriebssicherheit gegeben.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Notrufabfrage- und Funkvermittlungssystem, sowie seiner zugehörigen Komponenten / Schnittstellen zu Ressourcen und Fremdsystemen, für die ILS Saarland mit einer Inbetriebnahme bis Dezember 2022.
Zusatz zu Punkt II.2.5: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB). Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt. Als Bewertungsmethode wird die erweiterte Richtwertmethode der UfAB 2018 angewendet. Das Entscheidungskriterium ist die Leistung. Der Schwankungsbereich beträgt 15 %. Es werden A- und B-Kriterien unterschieden. A-Kriterien stellen Ausschlusskriterien dar. Die Nichterfüllung eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss des Angebotes. B-Kriterien stellen Bewertungskriterien dar. Die A-Kriterien und die B-Kriterien mit entsprechender Bepunktung (Leistungspunkte) sind in den Bewertungskriterien ("Bewertungskriterien_ILS SL.pdf") aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung des Notrufabfrage- und Funkvermittlungssystem der ILS Saarland
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge angegebenen Preise sind nicht richtig. Von der Angabe der richtigen Preise wurde abgesehen, da es sich um Geschäftsgeheimnisse der betreffenden Unternehmen handelt.
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe sind die Vergabekammern des Saarlandes. Die Vergabekammern sind bei dem saarländischen Ministerium für Wirtschaft, Energie und Verkehr des Saarlandes angesiedelt. Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bewerber/Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren ist, dass der vergaberechtliche Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen.
Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Nachprüfungsantrag muss bei den Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken, eingelegt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bexbach
Postleitzahl: 66450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]