Hardwarerahmenvereinbarungen 2022 - Cluster Drucker Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2022-0005
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 102-283308)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.kiv-thueringen.de/web/
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.kiv-thueringen.de/web/
Abschnitt II: Gegenstand
Hardwarerahmenvereinbarungen 2022 - Cluster Drucker
Die KIV Thüringen GmbH (KIV Thüringen) betreut seit über 25 Jahren Verwaltungen vorrangig in Thüringen Im Hinblick auf umfassende und auf den einzelnen Anwender spezifizierte Betreuung.
Die KIV Thüringen GmbH beabsichtigt mit dieser Ausschreibung den Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Beschaffung fabrikneuer Standard IT-Hardware in den ausgeschriebenen Losen und Produktkategorien, um den Bedarf der KIV und weiterer Bezugsberechtigter gebündelt decken zu können. Ausgeschrieben sind "Tintenstrahldrucler" (Los 1), "Druckkonzepte" (Los 2) "Laserdrucker" (Los 3) und "Behördendrucker" (Los 4). Jedes Los umfasst zudem ergänzende Liefer- und Dienstleistungen, wie z. B. Zubehör, Produktvarianten, Built to Order Konfiguration, Systemservice- und Rollout Leistungen.
Die Rahmenvereinbarungen sollen - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen.
Bezugsberechtigt sind für dieses Vergabeverfahren die KIV in Thüringen, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Auftraggeber möchte in diesem Vergabeverfahren Rahmenvereinbarungen abschließen (Zuschlag), bei denen die Angebote der bestplatzierten Bieter unterschiedliche Hersteller umfassen. D.h. sollte unter den bestplatzierten Angeboten ein oder mehrere Hersteller mehr als einmal
angeboten worden sein, erhält unter den Angeboten, die
jeweils den gleichen Hersteller umfassen jeweils nur das
bestplatzierte Angebot den Zuschlag. Die anderen Angebote werden für den Zuschlag nicht mehr berücksichtigt und fallen aus der Wertung. An ihre Stelle treten dann die Angebote der nächstbestplatzierten Bieter, deren Angebote die Produkte eines Herstellers umfassen, der nicht von den bisher bestplatzierten Angeboten umfasst war. Sollten nur drei oder weniger Angebote in der Wertung
verbleiben und für den Zuschlag in Betracht kommen, gilt
die vorstehende Regelung nicht. Dies gilt auch für das Los
2, innerhalb dessen die Festlegung auf einen Hersteller
über alle Produkt-Kategorien hinweg nicht zwingend
erforderlich ist.