Hardwarerahmenvereinbarungen 2022 - Cluster Drucker Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2022-0005

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 102-283308)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.kiv-thueringen.de/web/
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.kiv-thueringen.de/web/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hardwarerahmenvereinbarungen 2022 - Cluster Drucker

Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2022-0005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30232100 Drucker und Plotter
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die KIV Thüringen GmbH (KIV Thüringen) betreut seit über 25 Jahren Verwaltungen vorrangig in Thüringen Im Hinblick auf umfassende und auf den einzelnen Anwender spezifizierte Betreuung.

Die KIV Thüringen GmbH beabsichtigt mit dieser Ausschreibung den Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Beschaffung fabrikneuer Standard IT-Hardware in den ausgeschriebenen Losen und Produktkategorien, um den Bedarf der KIV und weiterer Bezugsberechtigter gebündelt decken zu können. Ausgeschrieben sind "Tintenstrahldrucler" (Los 1), "Druckkonzepte" (Los 2) "Laserdrucker" (Los 3) und "Behördendrucker" (Los 4). Jedes Los umfasst zudem ergänzende Liefer- und Dienstleistungen, wie z. B. Zubehör, Produktvarianten, Built to Order Konfiguration, Systemservice- und Rollout Leistungen.

Die Rahmenvereinbarungen sollen - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen.

Bezugsberechtigt sind für dieses Vergabeverfahren die KIV in Thüringen, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 102-283308

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 24/06/2022
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 04/07/2022
Ortszeit: 10:00
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:
Tag: 24/06/2022
Ortszeit: 10:15
muss es heißen:
Tag: 04/07/2022
Ortszeit: 10:15
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Der Auftraggeber möchte in diesem Vergabeverfahren Rahmenvereinbarungen abschließen (Zuschlag), bei denen die Angebote der bestplatzierten Bieter unterschiedliche Hersteller umfassen. D.h. sollte unter den bestplatzierten Angeboten ein oder mehrere Hersteller mehr als einmal

angeboten worden sein, erhält unter den Angeboten, die

jeweils den gleichen Hersteller umfassen jeweils nur das

bestplatzierte Angebot den Zuschlag. Die anderen Angebote werden für den Zuschlag nicht mehr berücksichtigt und fallen aus der Wertung. An ihre Stelle treten dann die Angebote der nächstbestplatzierten Bieter, deren Angebote die Produkte eines Herstellers umfassen, der nicht von den bisher bestplatzierten Angeboten umfasst war. Sollten nur drei oder weniger Angebote in der Wertung

verbleiben und für den Zuschlag in Betracht kommen, gilt

die vorstehende Regelung nicht. Dies gilt auch für das Los

2, innerhalb dessen die Festlegung auf einen Hersteller

über alle Produkt-Kategorien hinweg nicht zwingend

erforderlich ist.

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