Bodenschutzkalkung in aviotechnischer Ausbringung auf Staatswaldflächen im Forstamtsbereich Frauenwald Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2022-0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenschutzkalkung in aviotechnischer Ausbringung auf Staatswaldflächen im Forstamtsbereich Frauenwald
Zur Kompensation von Säureeinträgen in den Waldboden sollen im Bereich des Thüringer Forstamts Frauenwald gelegene Waldkomplexe des Staatswaldes Thüringen mit einer Gesamtfläche von 891,62 ha im Herbst 2022 im Wege der aviotechnischen Ausbringung erdfeuchten kohlensauren Magnesiumkalks gekalkt werden.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, wobei der niedrigste Angebotspreis ausschlaggebend ist. Näheres hierzu ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Forstamtsbereich Frauenwald
- Zur Kompensation von Säureeinträgen in den Waldboden sollen im Bereich des Thüringer Forstamts Frauenwald gelegene Waldkomplexe des Staatswaldes Thüringen mit einer Gesamtfläche von 891,62 ha im Herbst 2022 im Wege der aviotechnischen Ausbringung erdfeuchten kohlensauren Magnesiumkalks gekalkt werden.
- Der voraussichtiche Ausführungszeitraum ist vom 01.09.2022 bis 04.11.2022.
- Interessenten haben sich bis spätestens 24.06.2022, 09:00 Uhr beim Forstamt Frauenwald (036782/6585, [gelöscht]) zum Zwecke der Vereinbarung eines Besichtigungstermins zu melden.
- Angebote von Bietern, die die Teilnahme am Besichtigungstermin nicht mit dem Angebot nachweisen, können nicht berücksichtigt werden!
- Bitte beachten Sie, dass die Zuschlagserteilung unter dem Vorbehalt der Bewilligung von für die Kalkungsmaßnahme beantragten Fördermitteln steht. Sollten die Fördermittel nicht bewilligt werden, wird der Auftraggeber die Bieter hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen und das Vergabeverfahren aufheben. Eine finanzielle Entschädigung der Bieter kann in diesem Fall nicht erfolgen.
- Die Rechnungslegung soll aus förderrechtlichen Gründen bis spätestens 11.11.2022 erfolgen.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
ELER Teil I Bodenschutzkalkung Forstamt Frauenwald
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ ausgefüllt einzureichen. Das Formblatt enthält Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, zu entsprechenden Verurteilungen und anderen Ahndungen, zu falschen Erklärungen in früheren Verfahren, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Dem Angebot ist der Nachweis darüber beizufügen, dass das Unternehmen gegenwärtig über die im Rahmen der Auftragsdurchführung erforderlichen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen verfügt und dass die eingesetzten Piloten die erforderlichen Berechtigungen besitzen. Der Bieter hat spätestens im Rahmen einer entsprechenden Aufklärung u. a. durch Rekurs auf die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen schlüssig darzulegen, dass die beigebrachten Nachweise die luftverkehrsrechtliche Befugnis des Bieters zur Auftragsdurchführung belegen.
- Zudem ist der Nachweis über die Unterhaltung der luftverkehrsrechtlichen Versicherungen (§ 43 Abs. 2 LuftVG) beizubringen.
- Aufträge werden nur an Unternehmen vergeben, die während des gesamten Leistungszeitraums über eine die vertraglichen Leistungen abdeckende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i. H. v. 2.500.000,00 € je Schadensereignis für Sach- und Personenschäden und i. H. v. 100.000,00 € je Schadensereignis für Vermögensschäden verfügen.
Dem Angebot ist ein aussagekräftiger Nachweis über das gegenwärtige Bestehen eines entsprechenden Versicherungsverhältnisses beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter im Falle der Einreichung fehlerhafter Nachweise zur Nachreichung korrekter Nachweise aufzufordern. Sollte die derzeit bestehende Versicherung diese Deckungssummen im Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht erreichen, so ist mit der Angebotsabgabe zuzusichern, dass die Deckungssumme im Falle der Zuschlagserteilung entsprechend erhöht und die entsprechende neue Police vor Ausführungsbeginn vorgelegt wird.
Die Bieter sind verpflichtet, ein den o. g. Anforderungen entsprechendes Versicherungsverhältnis im Zuschlagsfall bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit zu unterhalten und dies dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen jederzeit nachzuweisen.
- Im Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ hat der Bieter eine Eigenerklärung mit Darstellung mindestens zweier Referenzprojekte aus den letzten drei Geschäftsjahren über die Ausführung in Art und Umfang vergleichbarer Aufträge abzugeben. Dabei sind jeweils der Auftraggeber zu benennen und ein dortiger Ansprechpartner mit Kontaktdaten anzugeben.
- Die Übereinstimmung der zur Verwendung beabsichtigten Kalke mit den Vorgaben der Leistungsbeschreibung ist durch Vorlage eines von einer Behörde oder von einem nach DIN EN ISO/ISC 17025 (durch Vorlage einer Kopie der Akkreditierungsurkunde nachzuweisen) zertifizierten anerkannten unabhängigen Labor ausgestellten Prüfbericht nachzuweisen, der nicht älter als zwölf Monate sein darf.
- Die Bieter versichern, dass die zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderliche Ausrüstung, einschließlich der Möglichkeit zur GPS-Aufzeichnung der Flugbewegungen, und geeignete Fachkräfte verfügen und dass eine fachkundige Aufsicht vorhanden ist.
- bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen sowie die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen
- Bietergemeinschaften haben im Angebot ihre Mitglieder sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und die Gesamtschuldnerschaft zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Frist für Bieterfragen: 08.07.2021, 09:00 Uhr
- Interessenten haben sich bis spätestens 18.06.2021, 09:00 Uhr beim Forstamt Frauenwald (036782/6585, [gelöscht]) zum Zwecke der Vereinbarung eines Besichtigungstermins zu melden. Die Besichtigungstermine werden voraussichtlich in der 26. Kalenderwoche 2022 stattfinden. Angebote von Bietern, die die Teilnahme am Besichtigungstermin nicht mit dem Angebot nachweisen, können nicht berücksichtigt werden!
- Den Angebotsunterlagen ist das ausgefüllte und unterzeichnetes Formblatt „Protokoll Vor-Ort-Besichtigung“ (Anlage 3.2.1) beizufügen
- Den Angebotsunterlagen ist das ausgefüllte Formblatt „Logistikkonzept“ inkl. Karte (Anlage 3.2.2) beizüfugen.
- Die Auftragserteilung/Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von für die Kalkungsmaßnahme beantragten Fördermitteln. Sollten die Fördermittel nicht bewilligt werden, wird der Auftraggeber die Bieter hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen und das Vergabeverfahren aufheben. Eine finanzielle Entschädigung der Bieter kann in diesem Fall nicht erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.