Abwasseranlage St. Wendel (110), RÜB und Hauptsammler 6.0 Parkstraße

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abwasseranlage St. Wendel (110), RÜB und Hauptsammler 6.0 Parkstraße

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45231300 Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abwasseranlage St. Wendel (110), RÜB und Hauptsammler 6.0 Parkstraße.

Im Teilabschnitt 1 wird das System Hauptsammler mit Regenwasserbehandlung innerhalb der bebauten Ortslage von St. Wendel erneuert und umgebaut zu einem Staukanal bestehend aus einem 3-Rohrsystem mit einem Stauvolumen von 500m³ mit einer Drosselwassermenge von 155 l/s und den zugehörigen Abwasserkanälen: Entlastungsleitung, Drosselwasserleitung, Anbindung der Ortskanalisation.

Im Teilabschnitt 2 wird der Hauptsammler 6.0 innerhalb der Parkstraße mit Transportfunktion von DN 600 vorhanden auf DN 1300 vergrößert und erst mit dieser Dimension hydraulisch ausreichend für die ankommenden Wassermengen. Einzubinden sind Ortskanalisation aus Bahnhofstraße und Goethestraße in ihren jeweiligen Kreuzungsbereichen mit der Parkstraße.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Hauptort der Ausführung:

St. Wendel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Teilleistung 1:

Einbau erf. Volumen und Ableitung QBÜ:

Einbau 3-Rohrsystem aus 2 x DN 1100 Kreisprofil aus schalungserhärteten SB-Rohren mit PEHD Innenauskleidung plus 1 x Eiprofil 700/1050 aus Polymerbeton,

Abschnittsänge rd. 325m Rückbau HS 6.0 auf 325m Länge einschl. Schachtbauwerke 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28 Rodung und Nachpflanzung der einseitigen Platanenreihe (parkseitig) Einbau SK 1 mit Anbindung HS 6.0 Parkstraße auf Höhe Goethestraße und Anbindung Schleppsammler AWW Einbau SK 2, SK 3, mit Anbindung Ortskanäle und Schleppsammler AWW Einbau SK 4 als Kurvenbauwerk mit Anbindung Schleppsammler AWW Einbau Trennbauwerk mit Schwelle und Drosselkammer, Rückbau RÜ 2 (20) Entlastungsleitung DN 1.400, L rd. 85 m,

Neubau Schachtbauwerk 20.1N an Stelle 20.1 Neubau Auslaufbauwerk an gleicher Stelle wie Bestand (Auslauf RÜ 2) 3 Ableitung Drosselwassermenge QD Einbau Strahldrossel (kein Sohlsprung erforderlich) in Trennbauwerk Freispiegelleitung DN 600, L rd. 110m in PVCU Rückbau Schachtbauwerke 19, 18, 17, 16 Neubau Schachtbauwerke 18.1, 17.1, 16.1 Anbindung HS Parkstraße und Ortskanäle Rückbau Schachtbauwerke 8480060087, 8480060490 Neubau Schachtbauwerke W1, W2, W3, SCHLEPP P, SCHLEPP T, SCHLEPP M, SCHLEPP G Anbindung Ortskanäle sowie Schleppsammler:

Freispiegelleitung DN 1.000, L rd. 40m in PVCU Freispiegelleitung DN 800, L rd. 6m in PVCU Freispiegelleitung DN 600, L rd. 10m in PVCU Freispiegelleitung DN 300, L rd. 40m in PVCU Verdämmen von Kanälen rd. 200 m in unterschiedlichen Dimensionen (Haltungslängen sind gerundet, da die erf. Schächte „übermessen“ werden) Einbau von WASTOP in SK 1, SK 2, SK3, SK 4 als Geruchs- und Rückflussverhinderer.

Teilleistung 2:

Eingebaut werden zum Neubau HS 6.0 Parkstraße zw. Bahnhof- und Goethestraße:

2 Schachtbauwerke (32N, 29N) aus Stahlbetonfertigteilen und insgesamt rd. 110m Freispiegelleitungen DN 1300 aus schalungserhärteten SB-Rohren mit PEHD Innenauskleidung.

Zur Querung eines Dükerbauwerks (Bachverrohrung Bosenbach im Kreuzungsbereich mit der Goethestraße) werden rd. 10m GFK DN 1280 und einer Mindestnennsteifigkeit SN 20.000 N/m² verbaut.

Anschluss Ortskanäle Bahnhofstraße erfolgt über je rd. 3m DN 600 bzw. DN 800 aus PVCU welche in die vorh. Bestandsschächte des AWW eingebunden werden.

Zum Anschluss Ortskanal Goethestraße werden insgesamt rd. 15m DN 300 verlegt und 2 Normschächte DN 1000 aus Fertigteilen sowie 1 Bogen 30° eingebaut.

Der Einbau des neuen Sammlers erfolgt unter gleichzeitigem Rückbau des Vorhandenen einschl. der dazugehörigen Schachtbauwerke.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 011-022657
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: B1-22-0165 B1-22-0167
Bezeichnung des Auftrags:

Abwasseranlage St. Wendel (110) RÜB und Hauptsammler 6.0 Parkstraße, Beton-, Kanal- und Straßenbauarbeiten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
13/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottweiler
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66564
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Angebote können nur elektronisch in Textform über https://www.subreport.de/E44831866 eingereicht werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.saarland.de/3339.htm
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/06/2022