Talsperrenverband Nonnweiler - Neubau Wasseraufbereitungsanlage Eiweiler und Neubau Druckerhöhungsanlage Primstal
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nonnweiler
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66620
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.talsperrenverband-nonnweiler.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Talsperrenverband Nonnweiler - Neubau Wasseraufbereitungsanlage Eiweiler und Neubau Druckerhöhungsanlage Primstal
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Generalplanungs- und -überwachungsleistungen bestehend aus der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2021, der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021 und der Planung der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 (TA I Prozess- und Verfahrenstechnik; TA II Elektrotechnik, MSR), die erforderlich sind, um den Neubau der Trinkwasseraufbereitungsanlage Eiweiler und der Druckerhöhungsanlage Primstal zu planen und auszuführen.
66620 Nonnweiler
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Generalplanungs- und -überwachungsleistungen bestehend aus der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2021, der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021 und der Planung der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021 (TA I Prozess- und Verfahrenstechnik; TA II Elektrotechnik, MSR), die erforderlich sind, um den Neubau der Trinkwasseraufbereitungsanlage Eiweiler und der Druckerhöhungsanlage Primstal zu planen und auszuführen.
Die Talsperre Nonnweiler liegt im nördlichen Saarland an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Sie ist mit einem Fassungsvermögen von 20 Mio. m³ die größte Talsperre in beiden Bundesländern und wird vom Talsperrenverband Nonnweiler (TVN), einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, betrieben.
Ihr Nutzen umfasst nahezu das gesamte Spektrum der Wasserwirtschaft. Der Speicher wird zur Trink- und Brauchwasserversorgung, zur Niedrigwasseraufhöhung, zum Hochwasserschutz und zur Energieerzeugung aus Wasserkraft genutzt. Die idyllische Lage am Rande des Nationalparks Hunsrück-Hochwald zieht jedes Jahr viele Tausend Besucher, vor allem Wanderer und Radfahrer, an.
Zur Versorgung der Landkreise St. Wendel und Birkenfeld mit Trinkwasser plant der TVN den Bau einer Aufbereitungsanlage mit einer Kapazität von 700 m³ pro Stunde (4,2 Mio m³ pro Jahr).
Der Standort der geplanten Aufbereitungsanlage liegt ca. 14 km von der Talsperre entfernt nahe des Gemeindebezirkes Eiweiler der Gemeinde Nohfelden. Zum Transport des Rohwassers wird über eine Strecke von ca. 10 km die bestehende Betriebswasserleitung DN 1000 des TVN genutzt. Die dann noch fehlenden 4 km Zuleitung DN 500 werden neu verlegt.
Aufgrund des Umstandes, dass die Aufbereitungsanlage ca. 70 Höhenmeter über der Talsperre liegt, wird zusätzlich noch der Bau einer Druckerhöhungsanlage erforderlich. Diese ist im Bereich eines Gewerbegebietes am Ortsrand von Nonnweiler-Primstal vorgesehen. Mit Hilfe der Druckerhöhungsanlage (DEA Primstal) sollen auch die Verluste in dem Zuleitungssystem und der Aufbereitungsanlage überwunden werden. Der Standort der Druckerhöhungsanlage liegt in Fließrichtung gesehen ca. 3 km vor der Aufbereitungsanlage.
Zu der Aufbereitungsanlage soll auch ein neuer Reinwasserbehälter mit 2 Kammern gehören. Der Gesamtinhalt wird derzeit mit 500 m³ veranschlagt. Unmittelbar hinter dem Reinwasserbehälter erfolgt dann die Übergabe des Trinkwassers in die Netze der WVW Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH und des Gemeindewasserwerkes Nonnweiler.
Bereits in den Jahren 2020 und 2021 hat das Technologiezentrum Wasser des DVGW (TZW) im Auf-trag der WVW ein Verfahrenskonzept zur Aufbereitung von Rohwasser aus der Tal-sperre Nonnweiler unter Berücksichtigung der Ultrafiltration erarbeitet. Die entspre-chenden Unterlagen sind als Anlage B3 zur Kenntnisnahme beigefügt. Bei dem Verfahrenskonzept handelt es sich um einen Vorschlag. Die Entwicklung der Verfahrenstechnik ist Bestandteil der Planungsleistung.
Es ist vorgesehen, die konkreten Planungsleistungen (Objektplanung und Fachplanungen) zum Bau der TWA Eiweiler und DEA Primstal an einen Generalplaner bis Ende 1. Halbjahr 2022 zu vergeben. Da die Anlagen möglichst bis Mitte 2025 betriebsbereit sein sollen, ist es zwingend erforderlich, mit den Planungsleistungen umgehend zu beginnen und diese zeitnah fertigzustellen.
Weitere erforderliche Ingenieurleistungen (z. B. Projektsteuerung, Vermessungsleistungen, Baugrundgutachten, Sicherheits- und Gesundheitskoordination) werden vom TVN direkt erbracht oder von diesem gesondert beauftragt.
Die Vergabe des Planungsauftrages für die vorgenannte neu zu verlegende Zuleitung von der DEA Primstal zum Wasserwerk erfolgt in einem separaten Verfahren.
Der TVN wird sich auch um die Grundstücksangelegenheiten kümmern mit dem Ziel, bis Mitte 2022 die erforderlichen Flächen zum Bau der DEA Primstal und der TWA Eiweiler bereitstellen zu können.
Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3
- Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8 (Tragwerksplanung nur Leistungsphase 5 und 6)
- Leistungsstufe 4: Besondere Leistungen nach der Abnahme (Planung TA)
Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können den Anlagen „Spezifische Leistungspflichten“ (Anlage A10.1 bis A10.8) entnommen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Bearbeitungszeiten:
Planungsbeginn ist unmittelbar nach Beauftragung im Juni 2022 vorgesehen.
Der voraussichtliche Baubeginn ist im Januar 2024 geplant. Für die Bauausführung ist ein Zeitraum von etwa 18 Kalendermonaten vorgesehen. Die angestrebte Inbetriebnahme ist im Juli 2025 geplant.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bewerbergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bewerbergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
stufenweise Vergabe, siehe II.2.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Spiesen-Elversberg
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Allgemeine Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag einzutragen.
2. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber oder als Mitglied von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
3. Die Leistungsteile, die durch einen Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind zu benennen. Wenn der Nachunternehmer bereits feststeht, ist er zu benennen.
4. Im Falle einer Eignungsleihe sind vom Eignungsleihenden auch alle geforderten Eigenerklärungen abzugeben.
5. Die Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
6. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach SektVO. Für die Teilnahmeanträge und die Angebotsabgabe sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Formblätter zu verwenden und um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Nicht unterschriebene Formblätter werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
7. Die Kommunikation und Einreichung der Unterlagen erfolgt gemäß § 9 SektVO ausschließlich elektronisch.
8. Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt und elektronisch in Textform über die Vergabeplattform eingereicht werden. Teilnahmeanträge und Angebote, die über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg eingehen oder persönlich abgegeben werden, werden ausgeschlossen.
9. Bewerberfragen in Stufe 1 werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch auf der Plattform unter der genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
10. Bieterfragen in Stufe 2 werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Erstangebote elektronisch auf der Plattform unter der genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
11. Das Honorarangebot ist nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, sondern erst nach gesonderter Aufforderung in der zweiten Verfahrensstufe.
12. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: TVN-2022-001
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.