Ausbau des Abwassersystems im Industriegebiet Nitzschka in Schmölln, 1. Bauabschnitt Verlegung Schmutz- und Regenwasserableitung, Baufeldfreimachung und Rückbau (Los 1) Referenznummer der Bekanntmachung: 041.2:500/2022/03
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmölln
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04626
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://neu.schmoelln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau des Abwassersystems im Industriegebiet Nitzschka in Schmölln, 1. Bauabschnitt Verlegung Schmutz- und Regenwasserableitung, Baufeldfreimachung und Rückbau (Los 1)
1. Bauabschnitt Verlegung Schmutz- und Regenwasserableitung, Baufeldfreimachung und Rückbau (Los 1)
04626 Schmölln OT Nitzschka
1. Bauabschnitt Verlegung Schmutz- und Regenwasserableitung, Baufeldfreimachung und Rückbau (Los 1)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
____________________________________________________________
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
. entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (124) (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder
. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
____________________________________________________________
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklaerungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind praequalifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Praequalifikation von Bauunternehmen e. V. (Praequalifikationsverzeichnis) geführt werden.
____________________________________________________________
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung (124)“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Von nicht präqualifizierten Unternehmen sind daher innerhalb von 6 Kalendertagen auf gesondertes Verlangen gemäß "Eigenerklärung zur Eignung (124)" vorzulegen:
. der Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
. eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
____________________________________________________________
Folgende Angaben sind laut §12a ThuerVgG nach dem Bestbieterprinzip nur von dem jenigen Bieter, welchem nach Auswertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, ist der Bieter von dem Verfahren auszuschließen.
. Eigenerklaerung zu Tariftreue, Mindestentgeld und Endgeldgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 u. § 15 Abs. 2 ThürVgG), auch für Nachunternehmer
. Erklaerung zur Verpflichtung und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG), auch für Nachunternehmer
. Verpflichtung nach § 12 und § 15 ThuerVgG (Nachunternehmereinsatz), § 17 ThuerVgG (Kontrollen), § 18 ThuerVgV (Sanktionen)
Um eine schnellere Abwicklung des Vergabeverfahrens zu erreichen, wird es allen Bietern jedoch gestattet, die oben aufgefuehrten Nachweise und Erklaerungen bereits mit dem
Angebot einzureichen.
____________________________________________________________
Folgende sonstige Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen weiterhin vorzulegen:
. Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen-Anlage zum BMWK (Erklärung zur VO (EU)-Nr. 833/2014 bzw. Nr. 2022/576 vorzulegen
____________________________________________________________
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
____________________________________________________________
Die eingereichten Nachweise / Erklaerungen müssen bis 31.12.2022 gueltig sein.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) werden Bestandteil des Vertrages.
Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Schmölln, Markt 1, 04626 Schmölln
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung (Teilnahme aktivieren) aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Da die Vergabestelle gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollen Auskünfte bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
____________________________________________________________
Bei elektronischer Angebotsabgabe erfolgt dies über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web. Der AnA-Web verschlüsselt Ihre Dokumente und ermöglicht Ihnen die elektronische Übersendung an die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Anleitungen, Kontakt zum Support, sowie diverse Hilfstellungen bei technischen Fragen zur Vergabeplattform finden Sie auf www.evergabe-online.de.
Angebote können abgegeben werden:
- elektronisch in Textform nach § 126b BGB (mit Angabe der Identität des Erklärenden-vollständiger Name bzw. bei juristischen Personen neben Firmenname und Rechtsform auch der Name der Person, die das Angebot einreicht)
- Schriftlich (nicht elektronisch) - Bitte mit Kennzettel siehe Vergabeunterlagen
____________________________________________________________
Mit dem Angebot ist das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB) einzureichen, es
kann nicht nachgefordert werden. Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format) und/oder in GAEB-Format eingereicht werden. Jedoch weisen wir daraufhin, dass nur Nachforderungen gemäß § 16a EU VOB/A-EU möglich sind.
Mit dem Angebotsschreiben wird der Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).
Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die Kostenfolge nach § 182 GWB wird hingewiesen.
Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.