Beschaffung Gas Kreisstadt St. Wendel Referenznummer der Bekanntmachung: 01962-22 (2)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sankt-wendel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Gas Kreisstadt St. Wendel
Zur Abdeckung des Bedarfs an Gas für SLP und RLM-Abnahmestellen benötigt die Kreisstadt St. Wendel (Auftraggeberin) für den Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2024 einen neuen Gasliefervertrag mit einem Lieferanten (Auftragnehmer). Es handelt sich um ca. 75 SLP-Abnahmestellen und 2 RLM-Abnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von etwa 10,2 Mio. kWh/a.
St. Wendel
Zur Abdeckung des Bedarfs an Gas für SLP und RLM-Abnahmestellen benötigt die Kreisstadt St. Wendel (Auftraggeberin) für den Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2024 einen neuen Gasliefervertrag mit einem Lieferanten (Auftragnehmer). Es handelt sich um ca. 75 SLP-Abnahmestellen und 2 RLM-Abnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von etwa 10,2 Mio. kWh/a.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, das heißt bis zum 31.12.2025, wenn weder der Auftragnehmer noch die Auftraggeberin bis zum 30.04.2024, 24.00 Uhr den Vertrag zum 31.12.2024, 24.00 Uhr gekündigt hat.
Gemäß der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 (im Folgenden: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, welche die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden Sanktionen erlassen, die auch die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar betreffen. Als Folge daraus, sind die Bieter aufgefordert im Rahmen der Angebotsabgabe die Muster-Erklärung des BMWK zur Sanktions-VO zu unterzeichnen. Die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung (Firma, Gesellschaftsstruktur sowie Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens);
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten und zu verwenden).
In Form eines Fremdnachweises wird gefordert:
- Handelsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht älter als 3 Monate (Fremdnachweis).
Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Formular ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten und zu verwenden)
Die Erklärungen und Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
In Form einer Eigenerklärung wird gefordert:
- Erklärung zu den Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen.
- Eigenerklärung zum Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflicht mit folgenden Mindestdeckungssummen (2-fach je Versicherungsjahr):
a) 3 000 000 EUR für Personenschäden pro Jahr
b) 3 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr.
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung der Leistungsfähigkeit eine Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen (Eignungsleihe). Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, sämtliche geforderten Nachweise von dem Unterauftragnehmer des Bieters nachzufordern.
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
- Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Erfüllung mindestens vergleichbarer Aufträge wie unten aufgeführt:
a) Für die Belieferung von Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mindestens zwei Referenzen (Eine Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn mindestens zwei RLM-Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden. Dabei muss es sich bei mindestens einer Referenz um einen kommunalen Auftraggeber handeln.),
b) Für die Belieferung von Abnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) mindestens zwei Referenzen (Eine Referenz ist mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn jeweils mindestens 10 SLP-Abnahmestellen mit Strom beliefert wurden. Dabei muss es sich bei mindestens einer Referenz um einen kommunalen Auftraggeber handeln.)
Für die Angabe der Referenzen ist je Referenz das Formblatt Referenz zu verwenden (Formular ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten und zu verwenden).
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorgelegt werden, wonach ihm dessen sachlich und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen (Eignungsleihe). Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, sämtliche geforderten Nachweise von dem Unterauftragnehmer des Bieters nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Beendigung des Vertrages im Jahr 2024: 2024
Bei Beendigung des Vertrages im Jahr 2025: 2025
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJR8XY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vergleiche §§ 160ff. GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html