CISPA Großevent 2022 Saarlandhalle
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://cispa.saarland/de/
Abschnitt II: Gegenstand
CISPA Großevent 2022 Saarlandhalle
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung zur Durchführung des CISPA Main Events im Rahmen der Marketingkampagne des CISPA. Geplant sind mehrtägige Workshops für Schüler und potenziellen Interessenten und eine abschließende Feier des Events im Zeitraum vom 12. – 14.10.2022 in der Saarlandhalle Saarbrücken. Es liegen vergaberechtlich belastbare Gründe für die Beauftragung der Saarlandhalle vor.
Saarlandhalle Saarbrücken
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung zur Durchführung des CISPA Main Events im Rahmen der Marketingkampagne des CISPA. Geplant sind mehrtägige Workshops für Schüler und potenziellen Interessenten und eine abschließende Feier des Events im Zeitraum vom 12. – 14.10.2022 in der Saarlandhalle Saarbrücken. Es liegen vergaberechtlich belastbare Gründe für die Beauftragung der Saarlandhalle vor.
Folgende Mindestanforderungen / Leistungen ergeben sich im Rahmen der Dienstleistung:
• Hallen- und Saalnutzung
• Aufbau und Abbau Workshop Räume
• Personal
o Veranstaltungsleiter
o Projektleitung / Projektassistenz
o Ordnungsdienstleiter / Ordner
o Fluchthelfer / Security
o Technischer Leitung / Techniker
o Garderobenbewachung
o Kassenbesetzung
o Reinigungskräfte
o Technik
o Tonanlage / Soundanlange
o Projektionstechnik
• Digitales Einlasskontrollsystem
• Feuersicherheitswache
• Sanitäter
• Crash Barriers
• Sonderreinigung
• VA-Haftpflicht
• Plangenehmigungsverfahren
• Datenleitung für Livestream
• Crew Catering
• Strompauschale
• Marketing / Werbe- und Marketingkosten / Agenturleistung
• Bühnen- und Veranstaltungstechnik / Nebenkosten
• Künstler / Nebenkosten
• Pyrotechnik / Showkonzept
• Overheadkosten / Honorarsätze / Veranstaltungsorganisation
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Tranzparenzbekanntmachung i. S. d. § 135 Abs. 3 GWB.
Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die ausgeschriebene Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Saarlandhalle, als Multifunktionshalle in der Landeshauptstadt Saarbrücken ist die größte Halle im Bundesland Saarland mit Kapazität bis zu 5.500 Leuten. Sie besitzt den Charakter einer Multifunktionshalle, die für alle Arten von Veranstaltungen nutzbar ist. Es ist zudem die einzige Halle im Saarland in der Größe mit angeschlossenen Workshop Räumen. Um die Ziele dieses Events erreichen zu können, ist es unabdingbar, eine entsprechend geeignete Location zu buchen. Die Bestimmung der Leistung ist durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt, es liegen dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe vor (Marketingkonzept). Die Leistungsbestimmung wurde folglich willkürfrei getroffen, andere Wirtschaftsteilnehmer werden hierdurch nicht diskriminiert. Das Selbstbestimmungsrecht des Auftraggebers ist enorm ausgeprägt, wie ein Privater hat der Auftraggeber das Recht zu bestimmen, welche Leistungen für ihn opportun sind und ausgeschrieben werden sollen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, B. v. 12.02.2014, Az.:Verg 29-13). Unter Bezugnahme auf dieses Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers wird auch festgelegt, dass sich der Veranstaltungsort für das Event in unmittelbarer Nähe zum Hauptstandort des CISPA befinden muss. Die Notwendigkeit dafür ergibt sich aus dem entsprechenden Marketingkonzept. Es gibt einen europaweiten Markt, allerdings ist der für die geplante Veranstaltung nicht opportun. Es geht hier explizit darum, Eventmarketing gemäß des Aufwuchskonzepts (Marketingskonzepts) im Saarland zu veranstalten. Gemäß des Leistungsbestimmungsrecht wurde dafür ein opportunes Rahmenprogramm entworfen. Dieses Programm kann im Saarland nur von einem Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden – dem congress centrum saar. Dem Rückgriff auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV steht grundsätzlich nicht entgegen, dass das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen dem öffentlichen Auftraggeber zuzuschreiben ist (im Falle des § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV übt der öffentliche Auftraggeber stets einen gewissen Einfluss auf das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen aus, denn er gibt die Leistungsanforderungen vor, die dann nur von einem Unternehmen erfüllt werden können. Einschränkungen des Wettbewerbs, die aus der Definition des Beschaffungsbedarfs resultieren, sind somit grundsätzlich hinzunehmen (Vgl. VK Bund, B. v. 18.2.2016, Az.: VK 2-137/15). Im Saarland ist einzig und allein die Saarlandhalle, betrieben von dem Unternehmen congress centrum saar in der Lage, die Leistung zu erbringen respektive bereitzustellen, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Veranstaltung ist in der Ausrichtung komplex, um alle Konzepte, Inhalte und Messages zu vermitteln, bedarf es einer Multifunktionshalle für mindestens 5.000 Gäste, mehreren Räumlichkeiten, um gleichzeitig zu präsentieren, entsprechende Catering-Möglichkeiten, Raum- und Brandschutzkonzepte, Sicherheitsdienste und Backstage-Bereiche, dazu kommt das nötige technische Equipment. Die Saarlandhalle ist die einzige Halle im Saarland, die die technischen Anforderungen an die Leistungsbeschreibung / Durchführung des Events erfüllt. Es gibt zu ihr auch keine Alternativen oder Ersatzlösungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Durchführung des CISPA Main Events im Rahmen der Marketingkampagne des CISPA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.