CISPA Großevent 2022 Saarlandhalle

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://cispa.saarland/de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungszentrum; Klassischer öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 lit. a) GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Teil der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

CISPA Großevent 2022 Saarlandhalle

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79342000 Marketing
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung zur Durchführung des CISPA Main Events im Rahmen der Marketingkampagne des CISPA. Geplant sind mehrtägige Workshops für Schüler und potenziellen Interessenten und eine abschließende Feier des Events im Zeitraum vom 12. – 14.10.2022 in der Saarlandhalle Saarbrücken. Es liegen vergaberechtlich belastbare Gründe für die Beauftragung der Saarlandhalle vor.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 407 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Saarlandhalle Saarbrücken

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung zur Durchführung des CISPA Main Events im Rahmen der Marketingkampagne des CISPA. Geplant sind mehrtägige Workshops für Schüler und potenziellen Interessenten und eine abschließende Feier des Events im Zeitraum vom 12. – 14.10.2022 in der Saarlandhalle Saarbrücken. Es liegen vergaberechtlich belastbare Gründe für die Beauftragung der Saarlandhalle vor.

Folgende Mindestanforderungen / Leistungen ergeben sich im Rahmen der Dienstleistung:

• Hallen- und Saalnutzung

• Aufbau und Abbau Workshop Räume

• Personal

o Veranstaltungsleiter

o Projektleitung / Projektassistenz

o Ordnungsdienstleiter / Ordner

o Fluchthelfer / Security

o Technischer Leitung / Techniker

o Garderobenbewachung

o Kassenbesetzung

o Reinigungskräfte

o Technik

o Tonanlage / Soundanlange

o Projektionstechnik

• Digitales Einlasskontrollsystem

• Feuersicherheitswache

• Sanitäter

• Crash Barriers

• Sonderreinigung

• VA-Haftpflicht

• Plangenehmigungsverfahren

• Datenleitung für Livestream

• Crew Catering

• Strompauschale

• Marketing / Werbe- und Marketingkosten / Agenturleistung

• Bühnen- und Veranstaltungstechnik / Nebenkosten

• Künstler / Nebenkosten

• Pyrotechnik / Showkonzept

• Overheadkosten / Honorarsätze / Veranstaltungsorganisation

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Tranzparenzbekanntmachung i. S. d. § 135 Abs. 3 GWB.

Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die ausgeschriebene Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Saarlandhalle, als Multifunktionshalle in der Landeshauptstadt Saarbrücken ist die größte Halle im Bundesland Saarland mit Kapazität bis zu 5.500 Leuten. Sie besitzt den Charakter einer Multifunktionshalle, die für alle Arten von Veranstaltungen nutzbar ist. Es ist zudem die einzige Halle im Saarland in der Größe mit angeschlossenen Workshop Räumen. Um die Ziele dieses Events erreichen zu können, ist es unabdingbar, eine entsprechend geeignete Location zu buchen. Die Bestimmung der Leistung ist durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt, es liegen dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe vor (Marketingkonzept). Die Leistungsbestimmung wurde folglich willkürfrei getroffen, andere Wirtschaftsteilnehmer werden hierdurch nicht diskriminiert. Das Selbstbestimmungsrecht des Auftraggebers ist enorm ausgeprägt, wie ein Privater hat der Auftraggeber das Recht zu bestimmen, welche Leistungen für ihn opportun sind und ausgeschrieben werden sollen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, B. v. 12.02.2014, Az.:Verg 29-13). Unter Bezugnahme auf dieses Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers wird auch festgelegt, dass sich der Veranstaltungsort für das Event in unmittelbarer Nähe zum Hauptstandort des CISPA befinden muss. Die Notwendigkeit dafür ergibt sich aus dem entsprechenden Marketingkonzept. Es gibt einen europaweiten Markt, allerdings ist der für die geplante Veranstaltung nicht opportun. Es geht hier explizit darum, Eventmarketing gemäß des Aufwuchskonzepts (Marketingskonzepts) im Saarland zu veranstalten. Gemäß des Leistungsbestimmungsrecht wurde dafür ein opportunes Rahmenprogramm entworfen. Dieses Programm kann im Saarland nur von einem Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden – dem congress centrum saar. Dem Rückgriff auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV steht grundsätzlich nicht entgegen, dass das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen dem öffentlichen Auftraggeber zuzuschreiben ist (im Falle des § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV übt der öffentliche Auftraggeber stets einen gewissen Einfluss auf das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen aus, denn er gibt die Leistungsanforderungen vor, die dann nur von einem Unternehmen erfüllt werden können. Einschränkungen des Wettbewerbs, die aus der Definition des Beschaffungsbedarfs resultieren, sind somit grundsätzlich hinzunehmen (Vgl. VK Bund, B. v. 18.2.2016, Az.: VK 2-137/15). Im Saarland ist einzig und allein die Saarlandhalle, betrieben von dem Unternehmen congress centrum saar in der Lage, die Leistung zu erbringen respektive bereitzustellen, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Veranstaltung ist in der Ausrichtung komplex, um alle Konzepte, Inhalte und Messages zu vermitteln, bedarf es einer Multifunktionshalle für mindestens 5.000 Gäste, mehreren Räumlichkeiten, um gleichzeitig zu präsentieren, entsprechende Catering-Möglichkeiten, Raum- und Brandschutzkonzepte, Sicherheitsdienste und Backstage-Bereiche, dazu kommt das nötige technische Equipment. Die Saarlandhalle ist die einzige Halle im Saarland, die die technischen Anforderungen an die Leistungsbeschreibung / Durchführung des Events erfüllt. Es gibt zu ihr auch keine Alternativen oder Ersatzlösungen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022_139
Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung des CISPA Main Events im Rahmen der Marketingkampagne des CISPA

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 407 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1.

gegen § 134 verstoßen hat oder

2.

den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1.

der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2.

der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3.

der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2022